Kündigung Hausanschluss nach Inbetriebnahme Glasfaser

vor 3 Jahren

Hallo Community,

folgende Situation und daraus resultierender Frage: Vorderhaus und mein Haus in sog. 2. Reihe. Ehemals 1 Eigentümer. Der Erbe des Vorderhauses hat verkauft. Vorderhaus mit Telekom- APL außen, mein Telekom-Anschluss (ohne eigene APL ) kommt aus dem Vorderhaus, lediglich eine Aufputz- TAE bei mir im Eingansgbereich. Daran angeschlossen (mit entsprechender Unterputz-Verkabelung innen) MagentaZuhauseM, das seit Jahren störungsfrei läuft.

Eigentümer Vorderhaus hat sich jetzt im Rahmen der Nachfragebündelung der DG für Glasfaser entschieden. Falls es zum Ausbau kommt, wird der Telekomvertrag für das Vorderhaus durch DG rechtzeitig gekündigt.

Meine Frage: könnte das bedeuten, dass ich nach der Kündigung für das Vorderhaus ohne Telefon/Internet dastehe?

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren


    @jaques73  schrieb:
    Meine Frage: könnte das bedeuten, dass ich nach der Kündigung für das Vorderhaus ohne Telefon/Internet dastehe?

    Nicht unbedingt.

     

    Die Kündigung des Kommunikationsanschlusses hat noch keine Auswirkungen auf den APL und damit deinen Anschluss.

    Wenn allerdings der Besitzer den APL kündigt wird es problematisch.

     

    Da erst die Nachfragebündelung lief hast du noch genügend Zeit bei der Telekom einen eigenen APL zu beauftragen, damit gehst du allen Problemen aus dem Weg.

     

    Zusätzlich hätte ich an der deiner Stelle auch bei der DG einen Vorvertrag abgeschlossen, Glasfaser ist immer der störanfälligeren Kupferader vorzuziehen, von möglichen Bandbreiten ganz zu schweigen.

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Die GEE ist nach TKG vorgeschrieben. Auch die DG erwartet eine solche Vereinbarung .

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