Gelöst
Kündigung Hausanschluss nach Inbetriebnahme Glasfaser
vor 4 Jahren
Hallo Community,
folgende Situation und daraus resultierender Frage: Vorderhaus und mein Haus in sog. 2. Reihe. Ehemals 1 Eigentümer. Der Erbe des Vorderhauses hat verkauft. Vorderhaus mit Telekom- APL außen, mein Telekom-Anschluss (ohne eigene APL ) kommt aus dem Vorderhaus, lediglich eine Aufputz- TAE bei mir im Eingansgbereich. Daran angeschlossen (mit entsprechender Unterputz-Verkabelung innen) MagentaZuhauseM, das seit Jahren störungsfrei läuft.
Eigentümer Vorderhaus hat sich jetzt im Rahmen der Nachfragebündelung der DG für Glasfaser entschieden. Falls es zum Ausbau kommt, wird der Telekomvertrag für das Vorderhaus durch DG rechtzeitig gekündigt.
Meine Frage: könnte das bedeuten, dass ich nach der Kündigung für das Vorderhaus ohne Telefon/Internet dastehe?
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vor 4 Jahren
Meine Frage: könnte das bedeuten, dass ich nach der Kündigung für das Vorderhaus ohne Telefon/Internet dastehe?
Nicht unbedingt.
Die Kündigung des Kommunikationsanschlusses hat noch keine Auswirkungen auf den APL und damit deinen Anschluss.
Wenn allerdings der Besitzer den APL kündigt wird es problematisch.
Da erst die Nachfragebündelung lief hast du noch genügend Zeit bei der Telekom einen eigenen APL zu beauftragen, damit gehst du allen Problemen aus dem Weg.
Zusätzlich hätte ich an der deiner Stelle auch bei der DG einen Vorvertrag abgeschlossen, Glasfaser ist immer der störanfälligeren Kupferader vorzuziehen, von möglichen Bandbreiten ganz zu schweigen.
4
Antwort
von
vor 4 Jahren
Na ja, die Kündigung erfolgt ja durch die DG. Ob die etwas von einer GEE weiß und diese evtl. mit kündigt? Mein Nachbar weiß jedenfalls nichts vom einer GEE .
Kann ich im Vorfeld evtl. feststellen lassen, ob überhaupt eine GEE besteht und falls ja, wo?
Wir befinden uns zwar noch in der Nachfragebündelung, ich möchte aber keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Eine GEE besteht immer wenn die Post einen APL gebaut hat
(bei der Telekom heißt das dann GNV ),
eine GEE wird nicht im Grundbuch eingetragen, gilt aber weiterhin für das Grundstück
(die ältesten GEE die ich im IV-System eingetragen habe waren von 1929;
da waren die Häuser im Ort noch nummeriert, erst später kam Strassenname + Hausnummer,
(über alte Flurpläne + Telefonnummern konnte ich das Gebäude identifizieren)
ist klar das nach Vererbung + Verkauf, der Grundstückseigentümer davon nix mehr weiß
aber selbst so eine alte GEE ist heute noch gültig.)
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die GEE ist nach TKG vorgeschrieben. Auch die DG erwartet eine solche Vereinbarung .
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Eine GEE besteht immer wenn die Post einen APL gebaut hat
(bei der Telekom heißt das dann GNV ),
eine GEE wird nicht im Grundbuch eingetragen, gilt aber weiterhin für das Grundstück
(die ältesten GEE die ich im IV-System eingetragen habe waren von 1929;
da waren die Häuser im Ort noch nummeriert, erst später kam Strassenname + Hausnummer,
(über alte Flurpläne + Telefonnummern konnte ich das Gebäude identifizieren)
ist klar das nach Vererbung + Verkauf, der Grundstückseigentümer davon nix mehr weiß
aber selbst so eine alte GEE ist heute noch gültig.)
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Die GEE ist nach TKG vorgeschrieben. Auch die DG erwartet eine solche Vereinbarung .
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von