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Kündigung Haushaltszusammenführung
6 years ago
Guten Tag,
da ich zu meinem Partner ziehe, also in eine Wohnung mit bestehendem Telekomvertrag mit Mindestvertragslaufzeit, wollte ich von der Möglichkeit gebrauch machen, meinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Werktagen zu kündigen. Da ich noch keinen Mietvertrag habe und auch noch keine Meldebestätigung vom neuen Wohnort (ziehe ja erst noch dorthin), meine Nachmieter aber gerne zum 01.09.2019 den Anschluss frei hätten, wollte ich telefonisch erfragen, ob die Kündigung vorgemerkt werden kann und ich die Bestätigung nachreichen könnte. Eben habe ich mit einer Serviceberaterin telefoniert, die erklärte mir, ich habe eine Kündigungsfrist aufgrund des Sonderkündigungsrechts von drei Monaten. Das ist irritierend, weil, wie man im Anhang sieht, steht da sechs Werktage?!? Ich habe ihr den Text auch vorgelesen, was sie eher wenig beeindruckte.
Kann mir dazu jemand eine schlüssige Erklärung geben? Und vielleicht auch eine Antwort mit dem „Vormerken“?
Vielen Dank schonmal
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6 years ago
@Katha-flaum
Nach Umzug:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung
Dann wird dein Vertrag mit 6 Arbeitstagen frist beendet.
Wichtig: Meldebescheinigung nicht vergessen
Dann, wenn gewünscht
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern
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6 years ago
Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen.
Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.
Wie lange der Nachmieter dann offline sein wird - ob das 6 Tage sind oder zwei Wochen - dafür musst Du Dich dann nicht verantwortlich fühlen.
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6 years ago
Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.
Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen.
Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.
Geht nimmer, seit von 3 Monaten aud 6 Tage Frist bei Zusammenzug geändert wurde.
@Katha-flaum Den Router kündigst du separat, ggf. fällt hier eine Strafzahlung wegen vorgezogener Kündigung von Max 60 Euro an.
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6 years ago
Danke für die rasche Antwort. Mit der „Strafzahlung“ kann ich im Zweifelsfall leben 🤷🏻♀️
Schade, das die Kollegen am Servicetelefon diesbezüglich scheinbar nicht nachgeschult/ informiert werden. Ich habe ohne weiteres die Möglichkeit mir Informationen übers Netz zu beschaffen und somit eine schnelle Lösung bekommen. Andere, z.B. ältere Menschen müssten sich einfach auf die Aussage verlassen und zahlen dann entsprechend mehr und länger, als sie müssten. Kulanz hin oder her, die Telekom verdient sich ein heiden Geld an genau solchem Unwissen! 🙄
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6 years ago
Eben habe ich mit einer Serviceberaterin telefoniert, die erklärte mir, ich habe eine Kündigungsfrist aufgrund des Sonderkündigungsrechts von drei Monaten.
Das ist korrekt. Das ist die gesetzliche Regelung für den Fall, dass Du einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz machst - und das gilt auch nur, wenn Du den Anschluss nicht unverändert umziehen kannst.
Die Telekom ist aber so nett und räumt Dir kulanterweise eine andere Möglichkeit ein - zu der sie gesetzlich nicht gezwungen ist. Die gibt es auch nur wenn in der anderen Wohnung ein Original-Telekom-Anschluss vorhanden ist (meines Wissens reicht es nicht aus, einen Congstar-Anschluss zu haben).
Ich würde daher diese Variante mit den 6 Werktagen nutzen. Ist für Dich günstiger und der Nachmieter kommt auch schneller zu seinem Anschluss.
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6 years ago
Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Katha-flaum Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen. Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.
Gut, dann müssen die Nachmieter halt mal sechs Tage ohne Anschluss klar kommen.
Ich würde einfach unter Nutzung der Sonderregelung heute zum Tag des Auszugs kündigen. Den Wisch kannst Du ja nachreichen.
Geht nimmer, seit von 3 Monaten aud 6 Tage Frist bei Zusammenzug geändert wurde.
@Katha-flaum Den Router kündigst du separat, ggf. fällt hier eine Strafzahlung wegen vorgezogener Kündigung von Max 60 Euro an.
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6 years ago
herzlich willkommen in unserer Community.
Ich vermute, der Kollege an der Hotline hat nur das Stichwort Umzug wahrgenommen und die restlichen Informationen irgendwie "verdrängt". Dafür kann ich mich nur entschuldigen, soll natürlich nicht sein.
Wenn am neuen Standort bereits ein Telekom-Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht, kann der eigene Tarif natürlich mit einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden. Eine Vormerkung ist da allerdings nicht möglich. Auch müssen die entsprechenden Unterlagen vorhanden sein. Besteht keine Möglichkeit, ein paar Tage vorher die behördlichen Angelegenheiten zu regeln? Gerade die Anpassung vom Mietvertrag sollte ja eigentlich im Vorfeld geschehen (nicht, dass der Vermieter was dagegen hat; kommt meist nicht vor, aber...).
Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann es mit der Kündigung losgehen. Gerne stehen wir dabei zur Seite. Dazu dann einfach kurz per Kontaktformular (http://bit.ly/Teamkontakt) melden und die notwendigen Unterlagen übermitteln.
Beim Router sieht die Situation noch anders aus. Dieses ist ein eigenständiger Vertrag ( MVLZ 12 Monate; keine automatische Verlängerung) und kann nicht so ohne weiteres vorzeitig beendet werden. Bei noch vorhandener Laufzeit kann es daher zu einer Schadenersatzforderung kommen. Das sollte hier in Ihrem Fall aber keine Anwendung finden. Da Sie Ihre Daten im Profil hinterlegt haben, konnte ich mal nachsehen. Der Router wurde ja Ende August 2018 gemietet. Wenn der Umzug/die Kündigung zu Ende August / Anfang September 2019 durchgeführt wird, sind wir schon über die Laufzeit hinweg und haben ebenfalls nur noch eine Kündigungsfrist von 6 Werktagen :). Über die Seite https://telekom.de/retoure kann die Rücksendung (inkl. Kündigung eingeleitet werden).
Viele Grüße
Oliver I.
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6 years ago
Den Behördengang erledige ich ein Paar Tage vorher, dass war eh so geplant. Die Vermieter sind zwar informiert aber leider von der eher sehr langsamen Sorte. 🤷🏻♀️
Danke für die Rückmeldung! 😊
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