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Kündigung Zweitwohnsitz - Bestehender Telekomvertrag am Erstwohnsitz
6 years ago
Guten Tag in die Runde,
folgende Ausgangssituation:
Ich und meine Freundin wohnen seit 2016 zusammen in einer Wohnung in Stadt A. Dort haben wir einen Magenta Zuhause M-Vertrag. Laufzeit bis 11/2019.
Im Mai 2017 habe ich aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz in Stadt B bezogen und dort Megenta Zuahsue M mit Entertain gebucht. Laufzeit bis 05/2019
Nun bin ich im Dezember aus dem Zweitwohnsitz in Stadt B ausgezogen und wohne wieder voll in Stadt A.
Meine Nachmieterin in Stadt B wird auch bei der Telekom einen Vertrag abschließen.
Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
Es gibt ja nun zwei Wohnungen mit wahrscheinlich drei Verträgen.
Geht eine Kündigung des Vertrages aus Stadt B mit drei monatiger Kündigungsfrist?
Oder kann ich diesen erst zu Mai 2019 fristgerecht kündigen?
Gibt es Kulanzlösungen wenn man bereits Kunde der Telekom ist und auch weiterhin bleiben möchte? Sprichwort Kundenzufriedenheit und Kundenbindung? Oder wird auch für Bestandskunden keine einvernehmliche Lösung gesucht und auf Recht bestanden?
Vielen Dank schon Mal für Eure Antworten!
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6 years ago
Das sieht nicht-trivial aus und ist auch nicht allgemein rechtssicher zu beantworten, schon gar nicht von uns anderen Kunden hier im Kunde-zu-Kunde-Forum.
Die Hotline wäre, denke ich, auch überfordert.
Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
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6 years ago
@Fab_Newman4
Du musst einen Umzug des Anschlussses aus B beantragen (telefonisch oder im Shop), ist dieser Umzug nicht 1 zu 1 möglich kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen.
Wenn nicht wird der Anschluss umgezogen und du kannst ihn bis zum Ende der Laufzeit in A nutzen
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6 years ago
Wenn die Verträge an den beiden Standorten auf unterschiedliche Vertragspartner laufen, also bspw. Standort A du und Standort B deine Frau etc. dann kommt evtl die Haushaltszusammenführung in Betracht. Falls das nicht anwendbar ist, auf jeden Fall wie @der_Lutz sagt, einen Umzug beauftragen. Oft läuft da was schief, den Vertrag wirklich 1zu1 am anderen StO bereitzustellen. Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Vertrag auf die neue Mieterin zu überschreiben, wenn die den denn so haben möchte. Sie verliert dann allerdings soweit ich weiß jegliche geltenden Rabatte.
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6 years ago
Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Vertrag auf die neue Mieterin zu überschreiben, wenn die den denn so haben möchte.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Vertrag auf die neue Mieterin zu überschreiben, wenn die den denn so haben möchte.
Die Möglichkeit einer Umschreibung gibt es nur bei ganz wenigen Ausnahmen, davon trifft hier bestimmt nichts zu.
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