Gelöst
Kündigung Zweitwohnung, Umzug in Hauptwohnung mit bestehendem Telekom Vertrag
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe folgende Thematik:
Ich habe meine Zweitwohnung zum 30.11.2021 gekündigt, diese wird aufgrund eines Arbeitgeberwechsels aufgegeben.
In meiner Zweitwohnung habe ich einen Magenta Zuhause L DSL Vertrag, gekündigt auf Anfang Oktober 2022.
Ich ziehe nun in meine Hauptwohnung zurück, hier habe ich einen bestehenden Magenta Zuhause XXL Glasfaservertrag.
Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
Danke für eure Einschätzung / euer Feedback!
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Gelöst
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vor 3 Jahren
Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
Wie lange war die ursprüngliche Laufzeit des Vertrages?
Hast du den erst im Oktober 2020 abgeschlossen oder sind die ersten 24 Monate vielleicht schon vorbei?
Wenn die 24 Monate schon vorbei sind:
Ab Dezember gilt das neue Gesetz, dann kannst du aus dem Vertrag monatlich raus.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Hab den Vertrag erst im Oktober 2020 abgeschlossen, somit bin ich noch in den 24 Monaten drin..
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Micha2787
Da ja nicht jeder Signaturen einblenden lässt, zur Sicherheit das hier:
Du solltest mal hier Deine Daten für das @Telekom hilft Teameintragen (nicht öffentlich), damit sich das mal ein Teamie konkret anschauen kann. Sichern bitte nicht vergessen.
Wenn Du das erledigt hast, bitte hier kurz Bescheid geben, ok?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hab es hinzugefügt
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
. . . . . . Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
Da beißt man in aller Regel bei der Telekom auf Granit.
Bei uns war es sogar so, dass die Telekom lieber darauf verzichtete dem Nachmieter (dauerhaft) einen Anschluss zu schalten, als uns vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
P.S. Da der Nachmieter (dauerhaft) auf "Kabel" ausweichen konnte, und uns die paar Euro nicht gejukt haben,
haben wir nach Ablehnung durch die Telekom auch nicht mehr weiter gebohrt.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Bei uns war es sogar so, dass die Telekom lieber darauf verzichtete dem Nachmieter (dauerhaft) einen Anschluss zu schalten, als uns vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.
Kulanz geht aber anders, da sollte die Telekom noch mal nachjustieren.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ja ich bin echt mal gespannt, ob da überhaupt was geht oder ob ich bis Oktober 2022 zahlen muss...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Habe ich eine Möglichkeit aus dem Vertrag der Zweitwohnung früher als Oktober 2022 herauszukommen, oder muss ich den Vertrag bis dorthin weiter zahlen?
es gibt immer die Variante Umzug beauftragen, kann der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kannst du mit Dreimonatsfrist kündigen, wartest du noch bis Mittwoch beträgt die Frist nur noch einen Monat.
Das ganze ohne auf Kulanz angewiesen zu sein
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Also hatte gerade einen Anruf der Telekom:
Vertrag muss ich komplett bezahlen bis Oktober 2022 auch wenn ich nicht mehr in der Wohnung bin.
Umzug in meine Hauptwohnung kann ich nicht machen, da dort schon ein GlasFaservertrag auf mich läuft...
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wenn du keinen Umzug machen kannst dann hast du ja das Recht aus dem Vertrag zu kommen.
Ich würde es machen wie von @der_Lutz schon geschrieben.
Umzug anmelden (telefonisch) und sie müssen dir am der Hauptadresse diesen Tarif zur Verfügung stellen. Geht das nicht dann bist du innerhalb von einem Monat raus aus dem Vertrag.
Wenn der Berater was anderes behauptet verweise auf das TKG
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.
Bei der Kündigung eines Zweitwohnsitzes greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Daher ist die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit korrekt.
Melde dich gerne, falls noch etwas sein sollte.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Du schreibst das, was ich als @Micha2787 längst gemacht hätte
Bis 01.12. hätte ich auch gewartet, seitdem gilt 1 Monat Kündigungsfrist statt 3 wenn der Umzug nicht 1 zu 1 möglich ist
Antwort
von
vor 3 Jahren
Also habe angerufen, Umzug ist möglich, werde ich aber nicht machen, da ich mir dann die 69 Euro spare.
Somit läuft der Vertrag bis Oktober 2022.
Trotzdem allen vielen Dank für den Support und die Tipps!!
Antwort
von
vor 3 Jahren
vielen Dank für die Rückmeldung und die Information. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne jederzeit wieder an unsere Community wenden.
Viele Grüße,
Damra S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Also habe angerufen, Umzug ist möglich, werde ich aber nicht machen, da ich mir dann die 69 Euro spare.
Somit läuft der Vertrag bis Oktober 2022.
Trotzdem allen vielen Dank für den Support und die Tipps!!
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Uneingeloggter Nutzer
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