Gelöst

Kündigung

vor 6 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019. Ich habe der Umstände halber um Kulanz gebeten und um Kündigung zum 28.02.19 gebeten um den Anschluss für den Nachmieter ab dem 01.03.2019 frei zu geben. Heute bekam ich einen Anruf von einem Telekom Mitarbeiter, der mir mitteilte, dass es leider keine kulante Lösung für mich gäbe. Vertrag sei Vertrag und überhaupt, das sei ja nicht mein Problem, wenn der Anschluss nicht für den Nachmieter frei würde. Alles in allem eine sehr unbefriedigende Situation. Ich finde das nicht in Ordnung und werde mir überlegen meinen Mobilfunk Vertrag ebenfalls zu kündigen. Meine Lebensgefährtin überlegt ebenfalls den Festnetzanschluss bei der Telekom zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das ist alles nicht sehr Kundenfreundlich. 

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @iFlint,

      du kannst ruhig alles kündigen.

      Dabei gäbe es eine Lösung die am einfachsten wäre.

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

       

      Und rein Rechtlich, besteht für dich kein Recht vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen.

      Das werden auch die neuen Anbieter in solch einen Fall handhaben im übrigen.

       

       

      Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link in meiner Signatur), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen kann.

      Aber ich glaube nach deinem Text fast nicht daran, das sie da was machen können.

      Ich persönlich würde es auch nicht tun.

      2

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

       

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.
      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hubert Eder

      @Gelöschter Nutzer Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.

      @Gelöschter Nutzer

       

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.
      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.

      Hubert Eder

      @Gelöschter Nutzer

       

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.
      Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.

      Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.


      Danke, was gelernt. Dachte da geht es auch, weil ja bei einigen sogar die Kinder die Verträge übernehmen können.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @iFlint

      Du denkst also, dass ein anderer Anbieter das anders macht, was der Gesetzgeber ins Telekommunikationsgesetz blöderweise so reingeschrieben hat? Meines Wissens ist die Telekom gerade bei Umzügen sogar deutlich kulanter als andere Anbieter.

       

      Hat Dein Nachmieter denn einen Telekomanschluss, den er mit umzieht - oder beauftragt er einen Telekomanschluss neu?

      Könnte ja einen Unterschied machen im Vergleich dazu, dass er einen anderen Anbieter hat/wählt.

      0

    • vor 6 Jahren

      iFlint

      ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019.

      ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019.  

      iFlint

      ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019.  


      Wann hast Du eigentlich auf 28.2 gekündigt? Wenn Du das im November gemacht hast/hättest unter Verweis darauf, dass Du zu Deiner Lebensgefährtin ziehst, die einen Telekomanschluss hat, dann wäre das m.E. durchgegangen.

      0

    • vor 6 Jahren

      Das ist alles nicht sehr Kundenfreundlich. 

      Seltsam ist nur, wenn etwas nicht so läuft wie es der Kunde will, dann ist es immer Kundenunfreundlich. Aber es gibt auch eine Freundlichkeit der Kunden, die doch meist sehr zu wünschen übrig lässt, die da als erstes wäre, sich an Veträge zu halten und nicht wie immer das mimimi... wenn ich nicht das und das bekomme, dann kündige ich alle Veträge, was schon einer versuchten Erpressung gleich kommt.

      15

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @iFlint
      Eine Kündigung erfolgt nie auf Zuruf. Wir benötigen schon eine schriftliche Anweisung von Ihnen, damit wir auch den Nachweis haben, dass die Kündigung gewünscht ist. In der Regel ist dies aber überall so, dass eine kurze schriftliche Kündigung gefordert wird, nicht nur bei der Telekom.
      In meiner obigen Verlinkung ist auch ein Onlineformular hinterlegt, welches wir auch akzeptieren, um in Kontakt zu treten.

      Dies hätte im Telekom Shop auch so beraten werden können. Tut mir leid, dass hier einfach auf die schriftliche Form hingewiesen wurde.
      Schlussendlich ändert es aber nichts an dem bestehenden Kündigungsdatum bzw. an der Kündigungsfrist.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Jacqueline G.

      @iFlint Eine Kündigung erfolgt nie auf Zuruf. Wir benötigen schon eine schriftliche Anweisung von Ihnen, damit wir auch den Nachweis haben, dass die Kündigung gewünscht ist. In der Regel ist dies aber überall so, dass eine kurze schriftliche Kündigung gefordert wird, nicht nur bei der Telekom. In meiner obigen Verlinkung ist auch ein Onlineformular hinterlegt, welches wir auch akzeptieren, um in Kontakt zu treten. Dies hätte im Telekom Shop auch so beraten werden können. Tut mir leid, dass hier einfach auf die schriftliche Form hingewiesen wurde. Schlussendlich ändert es aber nichts an dem bestehenden Kündigungsdatum bzw. an der Kündigungsfrist.

      @iFlint
      Eine Kündigung erfolgt nie auf Zuruf. Wir benötigen schon eine schriftliche Anweisung von Ihnen, damit wir auch den Nachweis haben, dass die Kündigung gewünscht ist. In der Regel ist dies aber überall so, dass eine kurze schriftliche Kündigung gefordert wird, nicht nur bei der Telekom.
      In meiner obigen Verlinkung ist auch ein Onlineformular hinterlegt, welches wir auch akzeptieren, um in Kontakt zu treten.

      Dies hätte im Telekom Shop auch so beraten werden können. Tut mir leid, dass hier einfach auf die schriftliche Form hingewiesen wurde.
      Schlussendlich ändert es aber nichts an dem bestehenden Kündigungsdatum bzw. an der Kündigungsfrist.
      Jacqueline G.
      @iFlint
      Eine Kündigung erfolgt nie auf Zuruf. Wir benötigen schon eine schriftliche Anweisung von Ihnen, damit wir auch den Nachweis haben, dass die Kündigung gewünscht ist. In der Regel ist dies aber überall so, dass eine kurze schriftliche Kündigung gefordert wird, nicht nur bei der Telekom.
      In meiner obigen Verlinkung ist auch ein Onlineformular hinterlegt, welches wir auch akzeptieren, um in Kontakt zu treten.

      Dies hätte im Telekom Shop auch so beraten werden können. Tut mir leid, dass hier einfach auf die schriftliche Form hingewiesen wurde.
      Schlussendlich ändert es aber nichts an dem bestehenden Kündigungsdatum bzw. an der Kündigungsfrist.

      Also bei allem Respekt, wer hat denn von Kündigung auf Zuruf gesprochen? Ich? Nein, bestimmt nicht. Kundenfreundlich wäre, nach meinem Verständnis, den Kunden im T-Punkt zu beraten, alle Formulare vorzubereiten, unterschreiben zu lassen und gut is. Das hat nichts mit Kündigung auf Zuruf zu tun, ich bitte Sie.

      Genauso wie man Verträge abschließt, so sollten sie auch gekündigt werden können. Im T-Punkt unter Anleitung und Hilfe der dort tätigen kompetenten Mitarbeiter. 

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @iFlint
      Klar, wäre das eine Möglichkeit. Wird aber so nicht angeboten. Darum bieten wir alles online an, damit Sie schnell und unkompliziert Ihr Anliegen mitteilen können. Soll jetzt auch kein Vorwurf oder böse gemeint sein.
      Der Vorgang wurde von meinen Kollegen richtig bearbeitet, auf Grund Ihres Schreibens. Es dreht sich ja nun nur noch darum, dass wir den Zusatz auf eventuelle Kulanz nicht umsetzen. Und das meinte ich, dass man Sie im Telekom Shop schon auf die Frist hätte hinweisen können. Was mir an dieser Stelle leid tut, das es nicht gemacht wurde.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Guten Morgen zusammen!

      @iFlint vielen Dank für Ihren Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community.

      Da Sie Ihre Daten im Profil schon gespeichert haben (danke), habe ich mir einen Überblick verschafft. Wir haben Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2018 vorliegen, dass Sie kündigen möchten, auf Grund des Umzugs zu Ihrer Partnerin. Diese hat ebenfalls einen Anschluss bei uns. Die Daten haben Sie uns ebenfalls mitgeteilt.

      Dieser Wunsch ist in unseren FAQ hinterlegt: http://bit.ly/2ED1oER
      Und hier wird klar beschrieben, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen den Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen.

      Dies können wir nicht umgehen. Tut mir leid.

      Die vorzeitige Kündigung zum 1. April 2019 ist somit korrekt (eigentliche Vertragslaufzeit endet erst zum 23. Mai 2019).

      Ich wünsche einen schönen 4. Advent und frohe Weihnachten.

      Gruß Jacqueline G.


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    Uneingeloggter Nutzer

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