Gelöst
Kündigung
vor 6 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019. Ich habe der Umstände halber um Kulanz gebeten und um Kündigung zum 28.02.19 gebeten um den Anschluss für den Nachmieter ab dem 01.03.2019 frei zu geben. Heute bekam ich einen Anruf von einem Telekom Mitarbeiter, der mir mitteilte, dass es leider keine kulante Lösung für mich gäbe. Vertrag sei Vertrag und überhaupt, das sei ja nicht mein Problem, wenn der Anschluss nicht für den Nachmieter frei würde. Alles in allem eine sehr unbefriedigende Situation. Ich finde das nicht in Ordnung und werde mir überlegen meinen Mobilfunk Vertrag ebenfalls zu kündigen. Meine Lebensgefährtin überlegt ebenfalls den Festnetzanschluss bei der Telekom zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das ist alles nicht sehr Kundenfreundlich.
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vor 3 Jahren
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vor 6 Jahren
Hallo @iFlint,
du kannst ruhig alles kündigen.
Dabei gäbe es eine Lösung die am einfachsten wäre.Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.Und rein Rechtlich, besteht für dich kein Recht vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen.
Das werden auch die neuen Anbieter in solch einen Fall handhaben im übrigen.
Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link in meiner Signatur), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen kann.
Aber ich glaube nach deinem Text fast nicht daran, das sie da was machen können.
Ich persönlich würde es auch nicht tun.
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.
Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Gelöschter Nutzer Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen. Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.
@Gelöschter Nutzer
Wenn du den Nachmieter kennst, kann er eventuell den Vertrag übernehmen.
Nein, das ist im Festnetz nicht möglich.
Danke, was gelernt. Dachte da geht es auch, weil ja bei einigen sogar die Kinder die Verträge übernehmen können.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
@iFlint
Du denkst also, dass ein anderer Anbieter das anders macht, was der Gesetzgeber ins Telekommunikationsgesetz blöderweise so reingeschrieben hat? Meines Wissens ist die Telekom gerade bei Umzügen sogar deutlich kulanter als andere Anbieter.
Hat Dein Nachmieter denn einen Telekomanschluss, den er mit umzieht - oder beauftragt er einen Telekomanschluss neu?
Könnte ja einen Unterschied machen im Vergleich dazu, dass er einen anderen Anbieter hat/wählt.
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vor 6 Jahren
ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019.
ich habe meinen Festnetzanschluss zum 28.02.2019 gekündigt da ich zu meiner Lebensgefährtin (hat einen eigenen Anschluss bei der Telekom) gezogen bin. Die ordentliche Kündigungsfrist lief bis zum 31.03.2019.
Wann hast Du eigentlich auf 28.2 gekündigt? Wenn Du das im November gemacht hast/hättest unter Verweis darauf, dass Du zu Deiner Lebensgefährtin ziehst, die einen Telekomanschluss hat, dann wäre das m.E. durchgegangen.
0
vor 6 Jahren
Das ist alles nicht sehr Kundenfreundlich.
Seltsam ist nur, wenn etwas nicht so läuft wie es der Kunde will, dann ist es immer Kundenunfreundlich. Aber es gibt auch eine Freundlichkeit der Kunden, die doch meist sehr zu wünschen übrig lässt, die da als erstes wäre, sich an Veträge zu halten und nicht wie immer das mimimi... wenn ich nicht das und das bekomme, dann kündige ich alle Veträge, was schon einer versuchten Erpressung gleich kommt.
15
Antwort
von
vor 6 Jahren
Das hast Du doch schon längst getan.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ja, genau, auf solche Beiträge habe ich gewartet. Mimimi...
Ja, genau, auf solche Beiträge habe ich gewartet. Mimimi...
Was bitte ist an meinem Beitrag mit der konstruktiven Nachfrage wann das gewesen ist eine solche Bemerkung und ein "Mimimi" wert???
Oder an der Frage ob der Nachmieter einen Telekomanschluss haben will weil es da u.U. leichter eine Lösung gibt?
Auf Kulanz hoffen, aber keine Info geben und dann noch solche Bemerkungen ablassen.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Das "mimimi..." bezog sich auf den Beitrag von holzher24. Falls das nicht klar ersichtlich war, bitte ich um Entschuldigung. Bin nicht so der Experte hier in diesem Forum.
Jetzt aber noch mal zum Thema. Ich habe bisher bei einem Umzug immer meinen Anschluss mitgenommen. Jetzt ziehe ich zu meiner Partnerin die schon einen Anschluss hat. Daher habe ich mir um die Kündigungsfristen ehrlich gesagt auch nicht viel Gedanken gemacht. Ich bin zum T-Punkt und hab mich dort erkundigt was ich bei einem solchen Fall machen kann oder muss. Dort wurde mir suggeriert, dass das alles kein Problem sei. Ich sollte schriftlich unter Angabe aller Daten um Kulanz bitten und dann würde mit Sicherheit in meinem Sinne entschieden werden. Wie sich herausstellte eine reine Floskel.
Aber schon der Umstand, dass ich alles Mögliche rund um das Angebot der Telekom ohne Probleme im T-Punkt regeln kann, aber für eine Kündigung einen Brief schreiben muss, macht mich nachdenklich. Warum ist das so? Ist das Kundenfreundlich?
Ich bin schon sehr lange, sowohl mit Festnetz als auch Mobil, bei der Telekom, ist es da vermessen auf etwas entgegenkommen zu hoffen? Ich Kündige ja nicht, weil ich einen anderen Anbieter wähle, sondern weil meine Partnerin einen eigenen Anschluss hat. Es geht also gar nicht anders.
Okay, ich habe wieder was gelernt und dafür vielen Dank. Frohe Festtage und einen guten Rutsch!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
@iFlint vielen Dank für Ihren Beitrag und herzlich willkommen in unserer Community.
Da Sie Ihre Daten im Profil schon gespeichert haben (danke), habe ich mir einen Überblick verschafft. Wir haben Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2018 vorliegen, dass Sie kündigen möchten, auf Grund des Umzugs zu Ihrer Partnerin. Diese hat ebenfalls einen Anschluss bei uns. Die Daten haben Sie uns ebenfalls mitgeteilt.
Dieser Wunsch ist in unseren FAQ hinterlegt: http://bit.ly/2ED1oER
Und hier wird klar beschrieben, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen den Festnetz-Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Monats kündigen.
Dies können wir nicht umgehen. Tut mir leid.
Die vorzeitige Kündigung zum 1. April 2019 ist somit korrekt (eigentliche Vertragslaufzeit endet erst zum 23. Mai 2019).
Ich wünsche einen schönen 4. Advent und frohe Weihnachten.
Gruß Jacqueline G.
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Uneingeloggter Nutzer
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