Kündigungsbestätigung fehlt
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
Wenn ich über das Telekom Portal die Kündigung ausgesprochen habe wegen Auszug, wann bekomme ich die Bestätigung zugeschickt und wann kann ich die Endgeräte dann zurückschicken?
Mein Vertrag wird schon länger nicht bei Mein Magenta mehr angezeigt. Daher sehe ich auch keinen Status.
Wie kann ich den Support auf meine Frage hinweisen?
Danke und viele Grüße,
Julia
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vor 3 Jahren
Wie kann ich den Support auf meine Frage hinweisen?
Ruf bei der Hotline an @JosephineMon
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vor 3 Jahren
Hallo zusammen, Wenn ich über das Telekom Portal die Kündigung ausgesprochen habe wegen Auszug, wann bekomme ich die Bestätigung zugeschickt und wann kann ich die Endgeräte dann zurückschicken? Mein Vertrag wird schon länger nicht bei Mein Magenta mehr angezeigt. Daher sehe ich auch keinen Status. Wie kann ich den Support auf meine Frage hinweisen? Danke und viele Grüße, Julia
Hallo zusammen,
Wenn ich über das Telekom Portal die Kündigung ausgesprochen habe wegen Auszug, wann bekomme ich die Bestätigung zugeschickt und wann kann ich die Endgeräte dann zurückschicken?
Mein Vertrag wird schon länger nicht bei Mein Magenta mehr angezeigt. Daher sehe ich auch keinen Status.
Wie kann ich den Support auf meine Frage hinweisen?
Danke und viele Grüße,
Julia
Oder es kommt nichts weil ein Auszug kein Kündigungsgrund ist. Hast du denn einen Umzug nach TKG gemeldet/beantragt?
Oder war deine Vertragslaufzeit schon um und du hast ein monatliches Kündigungsrecht? Dann wie @Thunder99 es schrieb.
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vor 3 Jahren
Kündigung ausgesprochen habe wegen Auszug
Das ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung eines Festnetzvertrag vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit . Falls die noch länger normalerweise laufen würde.
Du könntest einen Umzug nach TKG beantragen bei der Telekom (das ginge beispielsweise telefonisch, nicht online) von deinem bisherigen Wohnsitz zu deinem neuen.
Dann prüft die Telekom ob der Umzug des Anschlussvertrags 1:1 hin zum neuen Wohnsitz möglich ist, weil er technisch analog wie bisher geschalten werden könnte.
3
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
Danke für die Hinweise.
In meinem Text hatte ich nicht dazu geschrieben, dass in der Wohnung, in die ich ziehe, bereits ein Vertrag auf dem Anschluss (M-Net) liegt. Damit sollte doch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht gegeben sein?!
Mich wundert einfach, dass es gar keine Rückmeldung gibt, wenn man schon ein Formular zur Kündigung ausfüllen kann.
Danke und Gruß
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo zusammen, Danke für die Hinweise. In meinem Text hatte ich nicht dazu geschrieben, dass in der Wohnung, in die ich ziehe, bereits ein Vertrag auf dem Anschluss (M-Net) liegt. Damit sollte doch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht gegeben sein?! Mich wundert einfach, dass es gar keine Rückmeldung gibt, wenn man schon ein Formular zur Kündigung ausfüllen kann. Danke und Gruß
Hallo zusammen,
Danke für die Hinweise.
In meinem Text hatte ich nicht dazu geschrieben, dass in der Wohnung, in die ich ziehe, bereits ein Vertrag auf dem Anschluss (M-Net) liegt. Damit sollte doch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht gegeben sein?!
Mich wundert einfach, dass es gar keine Rückmeldung gibt, wenn man schon ein Formular zur Kündigung ausfüllen kann.
Danke und Gruß
Also musst einen Umzug nach dem telekommunikationsgesetz an der Hotline machen @JosephineMon sonst gibt es keine sonderkündigung
Antwort
von
vor 3 Jahren
dass in der Wohnung, in die ich ziehe, bereits ein Vertrag auf dem Anschluss (M-Net) liegt. Damit sollte doch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrecht gegeben sein?!
Nein, in einer Wohnung könnten mehrere verschiedene Anschlüsse liegen:
Fieber
DSL
Kabel
Jemand könnte sich dann parallel statt nur 1 dann 2 oder 3 Internet Anschluss Möglichkeiten buchen und nutzen.
Nur wenn am neuen Wohnsitz die bisherige Versorgung nicht so technisch geschalten werden kann, wie es bisher am alten Wohnsitz war, ist rechtlich ein Sonderkündigung Grund gegeben. Das muss aber erst geprüft werden, ob 1:1 der Umzug möglich wäre oder nicht, und zwar vom Anbieter, nicht von dir.
Wenn man einen Umzug mit Berufung auf TKG beantragt, prüft die Telekom nicht nur das, sondern bietet auch eine Sonderkündigung an, falls sie bei der Prüfung feststellt, der bisherige Vertrag kann nicht 1:1 auch an dem künftigen Wohnsitz geschalten bzw geboten werden.
Und nur wenn sie dir das dann anbieten, kannst du die Sonderkündigung wie von der Telekom dann beschrieben, veranlassen. Nur dann.
Also telefonisch den Umzug nach TKG beantragen. Das "Umzug nach TKG " beim Anrufen verlangen. Wenn du den Umzug dagegen per Online Formular beauftragst, dann ist das kein Umzug nach TKG . Das ist in den Onlinemechanismen nicht eingebaut, das machen nur Menschen. Es gibt einen entsprechenden Hinweis online, aber leider Überlesen das die Leute immer wieder mal.
Kommt bei der Prüfung des "Umzug nach TKG " heraus, der Umzug ist 1:1 machbar, kommst du nicht vorzeitig (vor Ablauf der MindestLaufzeit) aus dem Vertrag heraus.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @JosephineMon,
gerne helfe ich dir weiter! 🙂
dazu können wir am besten einmal telefonieren.
Hinterlege dazu deine Rückrufnummer in deinem Profil und nenne mir gerne einen Zeitraum, in dem ich dich erreichen kann.
Viele Grüße
Maja Z.
10
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @JosephineMon,
hier sollten wir in der Tat einmal telefonieren. Passt dir auch ein Gespräch an einem Sonntag von uns? So ungefragt, möchte ich nicht einfach stören.
Viele Grüße
Heike B.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke für das Angebot. Wegen Krankheit habe ich mich nicht mehr gerührt. Gerne können wir morgen telefonieren.
Nächster Schritt, den ich sehe, wäre den Umzug in die neue Wohnung zu beauftragen und dem Techniker, der dann rauskommt, zusehen, wie er den Anschluss nicht aufgeschaltet bekommt.
Wer übernimmt die Kosten dafür, wenn der Techniker vor Ort nichts ausrichten kann? Gibt mir das jemand schriftlich, dass wenn es nicht klappt, die Telekom für die Kosten aufkommt?
Danke und Gruß
0
Antwort
von
vor 3 Jahren
Nächster Schritt, den ich sehe, wäre den Umzug in die neue Wohnung zu beauftragen und dem Techniker, der dann rauskommt, zusehen, wie er den Anschluss nicht aufgeschaltet bekommt.
Nächster Schritt, den ich sehe, wäre den Umzug in die neue Wohnung zu beauftragen und dem Techniker, der dann rauskommt, zusehen, wie er den Anschluss nicht aufgeschaltet bekommt.
Nein, der nächste sinnvolle Schritt wäre, mit dem Team hier zu telefonieren, Dich zu legitimieren und die das richten lassen.
Und bitte nicht parallel dazu mit der Hotline oder anderen Kanälen verhandeln, das kann nur Murks werden.
Das Team ist von 7:00-23:00 im Einsatz, täglich. Also früh aufstehen und wach bleiben
Wenn sich bis morgen Abend niemand meldet bitte unbedingt nochmal hier Bescheid geben, danke.
Wenn Du das @Zeichen in Deine Antwort nutzt bekommt der Adressat eine Meldung, ich mache das hier mal für Dich:
@Heike B. @Timur K. @Maja Z.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von