Leitung durch Vormieter blockiert
vor 7 Jahren
Hallo,
ich habe Ende Februar einen Internet und Telefonvertrag bestellt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass keine freien Leitungen sind, Umbaumaßnahmen erfolgen müssen und ein "geschätzter" Termin wäre der 23.04.2018. Mittlerweile habe ich rausgefunden, dass die Vormieterin (auch bei der Telekom Kunde) vergessen hat, ihren alten Vertrag zu kündigen. Nun ist es knapp 2 Wochen seit der Kündigung her und ich habe erfahren, dass der Vertrag noch bis September läuft. Die Vormieterin vermietet uns die Wohnung, d.h. sie wohnt hier nicht mehr und kann ja auch gar nicht mehr ihren alten Anschluss nutzen. Ich habe heute mit der Support-Hotline telefoniert, und ich habe das Gefühl ich wurde missverstanden. Ich habe zuerst gefragt ob es möglich wäre, die Leitung sozusagen für mich schon Mal "umzuschalten/freizuschalten" (wogegen die Vormieterin auch nichts hätte) und mein zweiter Vorschlag wäre, den auslaufenden Vertrag solange zu übernehmen, damit wir(meine Schwester und ich) zumindestens schon Mal Internet fürs Studium haben. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass dies ganz und gar nicht möglich ist und ich mindestens bis zum 23.04 warten müsste, weil laut Aussage der Hotline "die Leitung nicht so einfach gekapert werden kann". Aber die Leitung ist doch schon vorhanden, ich benötige theoretisch ja nur einen Router und die passenden Zugangsdaten?
Ich hoffe ich habe das Problem ausführlich genug und genau geschildert, freue mich auf eine Antwort.
Beste Grüße
EDIT:// Ich könnte auch den Nachnamen der Vormiterin nennen, falls ein Mitarbeiter das bearbeiten möchte.
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vor 7 Jahren
Das Problem ist bestens bekannt und schlägt vieltausendfach auf.
Das ist der Telekom jedoch egal.
Sie hält unbeirrt an diesen irrwitzigen Situationen fest, egal, wie sehr ihr das schadet.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
der_Lutz @Käseblümchen Da hast du doch glatt den entscheidenden Passus selbst gebracht. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Eben nicht einseitig, und das wird von der Telekom verlangt. @Käseblümchen Da hast du doch glatt den entscheidenden Passus selbst gebracht. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Eben nicht einseitig, und das wird von der Telekom verlangt. der_Lutz @Käseblümchen Da hast du doch glatt den entscheidenden Passus selbst gebracht. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Eben nicht einseitig, und das wird von der Telekom verlangt. Niemand verlangt von der Telekom eine einseitige Vertragsänderung. Aber die Telekom zeigt ja in aller Regel keinerlei Bereitschaft, dem Wunsch des Vormieters auf Vertragsbeendigung sofort bei Auszug nachzukommen, um so dem Nachmieter gleich beim Einzug den gewünschten Anschluss schalten zu können.
@Käseblümchen Da hast du doch glatt den entscheidenden Passus selbst gebracht. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Käseblümchen sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. Eben nicht einseitig, und das wird von der Telekom verlangt.
@Käseblümchen
Da hast du doch glatt den entscheidenden Passus selbst gebracht.
sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können. sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können.
sondern gegebenenfalls jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden können.
Eben nicht einseitig, und das wird von der Telekom verlangt.
Niemand verlangt von der Telekom eine einseitige Vertragsänderung.
Aber die Telekom zeigt ja in aller Regel keinerlei Bereitschaft, dem Wunsch des Vormieters auf Vertragsbeendigung sofort bei Auszug nachzukommen, um so dem Nachmieter gleich beim Einzug den gewünschten Anschluss schalten zu können.
Der Vormieter muss doch gar nichts wünschen, einfach den Umzug beauftragen.
Die Telekom rechnet die 3 Monate ab Zugang des Umzugswunsches. Da im Regelfall die Kündigungsfrist für Wohnraum ebenfalls 3 Monate beträgt ist das alles kein Problem.
Wenn aber jemand auszieht ohne sich bei der Telekom in irgendeiner Art um den Umzug zu bemühen wieso hat dann die Telekom Schuld? Das ist doch absurd.
Und wenn wir es genau nehmen ist der Beitrag im Bereich Geschäfstkunden eingestellt, da gelten nochmal andere Spielregeln.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Wenn aber jemand auszieht ohne sich bei der Telekom in irgendeiner Art um den Umzug zu bemühen wieso hat dann die Telekom Schuld? Das ist doch absurd.
Wenn aber jemand auszieht ohne sich bei der Telekom in irgendeiner Art um den Umzug zu bemühen wieso hat dann die Telekom Schuld? Das ist doch absurd.
Hier geht es doch nicht um Schuld.
Wir sind nicht im Strafrecht.
Die Telekom verweigert sich vehement einer pragmatischen Lösung.
Selbst dann, wenn sie sich damit selbst schadet, und einen (neuen) Kunden verliert, weil der nicht bereit ist, Wochen oder Monate auf einen Anschluss zu warten.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Telekom verweigert sich vehement einer pragmatischen Lösung. Selbst dann, wenn sie sich damit selbst schadet, und einen (neuen) Kunden verliert, weil der nicht bereit ist, Wochen oder Monate auf einen Anschluss zu warten.
Die Telekom verweigert sich vehement einer pragmatischen Lösung.
Selbst dann, wenn sie sich damit selbst schadet, und einen (neuen) Kunden verliert, weil der nicht bereit ist, Wochen oder Monate auf einen Anschluss zu warten.
Weil das Geschrei groß wäre wenn die Telekom einseitig Verträge ändern würde, ganz simpel und logsich.
Hätte der Gesetzgeber die Vorrausetzungen bei der Novellierung des TKG geschaffen wäre das ja möglich, aber da wurde wieder eine halbgare Lösung verabschiedet die zwar eine Verbesserung bringt aber an entscheidenen Stellen krankt.
Im Übrigen betrifft das auch die Mitberwerber im gleichen Maße und um mal die Roten zu erwähnen, dort beginnt die 3 Monatsfrist erst mit nachgewiesenem/vollzogenem Umzug, Dagegen ist die Telekom weniogstens bemüht eine realistische Lösung zu erarbeiten.
Wenn es alles so einfach wäre spricht ja auch nichts dagegen, aber die rechtliche Handhabe seitens Telekom einfach einseitig den Vertrag zu ändern besteht nicht.
Klar könnte man im Einzelfall das jeweils erstreiten, aber wer soll das bezahlen?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
leider können wir vor dem genannten Datum, das auch so bislang im Auftragstool hinterlegt ist, nicht weiter tun.
Wir müssen diesen Termin erst einmal abwarten, mal schauen, wie dann der Status ist. Es tut mir leid.
Viele Grüße
Claudia Bö.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Okay, dann weiß ich erstmal Bescheid...
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von