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Leitung durch Vormieter blockiert

8 years ago

Guten Tag. 

Mich bin Vermieter. 

Der Vermieter ist zum 01.12.2016 ausgezogen, der nachmustre ist jetzt vor kurzem eingezogen. Nachmieter beschwert sich jetzt bei mir, er würde kein Telefon bekommen, weil keine Leitung frei sei. Vermieter legt mir jetzt Kündigungsbestätigung zum 01.09.17 vor. Er würde nicht eher aus dem Vertrag kommen. Für ihn auch sehr ärgerlich.

vielleicht gibt es einen Weg beiden Parteien zu helfen? 

Für eine umgehende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

mit freundlichen Grüßen 

S.Staffehl

 

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      accepted by

      8 years ago

      @Käseblümchen

       

      Käseblümchen

      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann.


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 

      Käseblümchen


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 



      genau das ist doch jetzt schon der Fall, entweder Umzug 1 zu 1 oder Recht auf Sonderkündigung. Man kann aber vom mündigen Verbraucher einfach erwarten dass er seine Rechte und Pflichten wahrnimmt.

      Ein DSL Anschluss ist logischerweise an einen festen Vertragserfüllungsort gebunden, ändert der eine Vertragspartner diesen eigenmächtig kann doch die Telekom nichts dafür. Schon gar nicht wenn sie nicht einmal etwas davon erfährt.

       

      Was soll denn die Telekom machen? Einfach einen gültigen Vertrag einseitig ändern? Nur gut dass genau das nicht geht immerhin bedeuten Verträge noch was in Deutschland.

       

      Der Vormieter hat alle rechtlichen Möglichkeiten gehabt, die Telekom keine einzige, nochmal wer hat da wohl was falsch gemacht. Und Vernunft? Wie denn, denke doch mal genau nach.

      Rechtlich hat derzeit einzig der Vermieter die Möglichkeit auf gerichtlichen Weg den Vormieter zu zwingen seiner Pflicht nachzugehen.

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