Gelöst

Leitung durch Vormieter blockiert

vor 8 Jahren

Guten Tag. 

Mich bin Vermieter. 

Der Vermieter ist zum 01.12.2016 ausgezogen, der nachmustre ist jetzt vor kurzem eingezogen. Nachmieter beschwert sich jetzt bei mir, er würde kein Telefon bekommen, weil keine Leitung frei sei. Vermieter legt mir jetzt Kündigungsbestätigung zum 01.09.17 vor. Er würde nicht eher aus dem Vertrag kommen. Für ihn auch sehr ärgerlich.

vielleicht gibt es einen Weg beiden Parteien zu helfen? 

Für eine umgehende Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

mit freundlichen Grüßen 

S.Staffehl

 

1111

7

    • vor 8 Jahren

      Was der Vormieter mit seinem Anbieter für Probleme hat, muss dieser mit dem Anbieter klären.
      Wenn du bei der Telekom was bestellt, wird diese dir den frühestmöglichen Termin bestätigen.

      0

    • vor 8 Jahren

      Leider fehlt die Angabe,

      ob der Vormieter seinen Vertrag bei der Telekom hat oder bei einem anderen Anbieter.

      und

      ob der Nachmieter einen Vertrag bei der Telekom abschliessen will oder bei einem anderen Anbieter:

       

      Auch wenn beide bei der Telekom sind:

      Die verzichtet oft lieber auf einen Neu-Kunden, als den Alt-Kunden vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen.

      4

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Den fehler hat der Vormieter begangen, er hätte einen Umzug beantragen müssen. Nun besteht schlicht und einfach dass Problem eines rechtskräftigen Vertrages zwischen Vormieter und Telekom. 

      Die einzige Möglichkeit die du als Vermieter jetzt hast wäre den Vormieter dazu zu bringen seinen Umzug korrekt zu veranlassen. Kann dieser nicht 1 zu 1 durchgeführt werden hat er ein 3 monatiges Kündigungsrecht zum Ende des Monats, das wäre dann immer hin etwas eher. Kann der Umzug umgezogen werden muss der Vormieter zwar die Umzugskosten zusätzlich tragen aber der Anschluss wäre für den Nachmieter frei.

       

      Vermutlich hast du als Vermieter auch rechtliche Handhabe gegen den Vormieter um ihn zu zwingen diesen Umzug zu beantragen.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren


      @der_Lutz schrieb:

      Den fehler hat der Vormieter begangen,  . . . . .


      Und die Telekom nimmt jetzt den Nachmieter (und Vermieter) in Geiselhaft.

       

      Aber ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass irgend wann auch bei Telekom und Co Vernunft einkehrt, und man nicht nur das macht, wozu man vom Gesetzgeber gezwungen wird.

       

      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann.

       

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @Käseblümchen

       

      Käseblümchen

      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann.


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 

      Käseblümchen


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 



      genau das ist doch jetzt schon der Fall, entweder Umzug 1 zu 1 oder Recht auf Sonderkündigung. Man kann aber vom mündigen Verbraucher einfach erwarten dass er seine Rechte und Pflichten wahrnimmt.

      Ein DSL Anschluss ist logischerweise an einen festen Vertragserfüllungsort gebunden, ändert der eine Vertragspartner diesen eigenmächtig kann doch die Telekom nichts dafür. Schon gar nicht wenn sie nicht einmal etwas davon erfährt.

       

      Was soll denn die Telekom machen? Einfach einen gültigen Vertrag einseitig ändern? Nur gut dass genau das nicht geht immerhin bedeuten Verträge noch was in Deutschland.

       

      Der Vormieter hat alle rechtlichen Möglichkeiten gehabt, die Telekom keine einzige, nochmal wer hat da wohl was falsch gemacht. Und Vernunft? Wie denn, denke doch mal genau nach.

      Rechtlich hat derzeit einzig der Vermieter die Möglichkeit auf gerichtlichen Weg den Vormieter zu zwingen seiner Pflicht nachzugehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      @Käseblümchen

       

      Käseblümchen

      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann.


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 

      Käseblümchen


      Dazu würde gehören, dass man einen Vertrag, der die Lieferung von Telefon und Internet an einer bestimmten Adresse beinhaltet, bei einem Umzug ganz einfach beenden kann. 



      genau das ist doch jetzt schon der Fall, entweder Umzug 1 zu 1 oder Recht auf Sonderkündigung. Man kann aber vom mündigen Verbraucher einfach erwarten dass er seine Rechte und Pflichten wahrnimmt.

      Ein DSL Anschluss ist logischerweise an einen festen Vertragserfüllungsort gebunden, ändert der eine Vertragspartner diesen eigenmächtig kann doch die Telekom nichts dafür. Schon gar nicht wenn sie nicht einmal etwas davon erfährt.

       

      Was soll denn die Telekom machen? Einfach einen gültigen Vertrag einseitig ändern? Nur gut dass genau das nicht geht immerhin bedeuten Verträge noch was in Deutschland.

       

      Der Vormieter hat alle rechtlichen Möglichkeiten gehabt, die Telekom keine einzige, nochmal wer hat da wohl was falsch gemacht. Und Vernunft? Wie denn, denke doch mal genau nach.

      Rechtlich hat derzeit einzig der Vermieter die Möglichkeit auf gerichtlichen Weg den Vormieter zu zwingen seiner Pflicht nachzugehen.

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      Uneingeloggter Nutzer

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