Leitung gesperrt, Vormieterin kann nicht kündigen, ich nicht telefonieren.
vor 12 Jahren
Guten Tag, könnte mir bitte jemand erklären, warum ich als Nachmieterin einer Telekom-Kundin, der die Kündigung ihres Vertrages verweigert wurde, nun über 8 Monate auf Telefon und DSL von meinem Anbieter in meiner neuen Wohnung warten muss? Das kann nach allen Regeln der Logik und des gesunden Menschenverstandes nicht richtig sein. Was kann ich tun, damit die Telekom die Leitung freigibt? Es mir egal, wie lange und mit welchen Mitteln meine Vormieterin im Vertrag gehalten wird, aber das sollte ja nun wirklich nicht mein Problem sein. Herzlichen Dank.
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vor 12 Jahren
ich hatte einfach bei der Telekom einen Antrag gemacht, mit dem Hinweis, da gibt es aber schon einen Anschluss von jemand anderem. ich will da auch einen eigenen haben.
Kurze Zeit später hatte ich dann eine eigene TAE in dieser Wohnung mit eigenem Vertrag, Nummer, etc.
Gehen tut das also. Warum die Telekom sich in diesen Fällen da aber immer schwer tut, ist mir ein Rätsel. Vermutlich wollen die einfach die eigenen Probleme auf den Kunden abwälzen, so nach dem Motto, soll der Kunde doch zusehen, wie das alles zustande kommt.
Und da Du jetzt der neue Mieter bist, mag zwar der Vormieter einen Anspruch auf die Leitung bis zum Anschluss im Keller haben, aber die letzten paar Meter bis vom Keller in die Wohnung sind jetzt Dir. Und da dort sowieso immer 2 Leitungen gelegt sind (bzw. 4 Adern), kann man da problemlos auch einen weiteren eigenen Anschluss schalten, auch wenn die andere Leitung noch belegt ist.
Und mein Hinweis auf einen anderen Anbieter bezog sich eher darauf, dass die sich weniger Zickiger anstellen, als die Telekom. Bei den Wiederverkäufern ist das Problem, dass dann ja doch die Telekom alles machen muss, und die sperrt sich dann gerne wieder.
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vor 12 Jahren
Stellt sich die Frage, was da wie gelaufen ist, um das zu klären.
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vor 12 Jahren
Es ist so, dass der Kunde einen Vertrag mit seinem Provider abschließt, der eine Mindestlaufzeit hat. Wenn der Kunde umzieht ist er verpflichtet, den Vertrag weiter laufen zu lassen (das war schon immer so, denn Vertrag ist Vertrag und das ist auch ok so, Provider kalkulieren mit den Mindestlaufzeiten). Er muss nur eine Gebühr für den Umzug bezahlen, die aber die Kosten eines Neuanschlusses nicht übersteigen darf.
Wenn die Telekom am neuen Wohnort nicht anbieten würde, hätte deine Vormieterin nach §46 - Absatz 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate Frist zum Monatsende). Dieses Sonderkündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit des Dienstes ist relativ neu.
Da die Telekom aber (fast) überall in Deutschland anbieten kann, ist die Vormieterin verpflichtet, den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen.
Soviel zum Sonderkündigungsrecht.
Nun zur Problematik:
De facto besteht der Anschluss deiner Vormieterin nur noch in der Theorie. Sie muss ihn zwar weiter bezahlen, da sie die Leistung der Telekom am neuen Wohnort in Anspruch nehmen KÖNNTE, das heißt, die Telekom kann ihren Vertragsteil am neuen Ort erfüllen, jedoch möchte die Kundin das aber nicht, da dort schon ein Anschluss liegt.
Jetzt kann die Telekom intern aber aufgrund ihres wundervoll sperrigen Systems den Anschluss nicht einfach tot legen, denn es liegt hier weder eine Kündigung, noch ein Umzug vor, also (so denkt sich das System der Telekom) muss der Anschluss am alten Ort bleiben. Es handelt sich hier um einen Bürokratiefehler und nicht um ein technisches Problem.
Die Telekom könnte das Problem gleich auf 2 Arten lösen:
1) Den Anschluss der Vormieterin aus Kulanz kündigen und so den Weg sowohl im System als auch tatsächlich frei machen.
2) Den Anschluss einfach abklemmen und nur noch im System weiter laufen lassen.
Beides scheint wohl unmachbar zu sein für die Magentafraktion.
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