Gelöst

Leitung lief sehr langsam, über Wochen, Gutschrift möglich?

vor 2 Jahren

Hallo, unsere Leitung lief, über Wochen, sehr langsam. Gutschrift? ADSL ähnliches Profil war geschaltet.

 

Linereset: verbunden seit 27.09.2023, 20:05 Uhr. Seitdem läuft es wieder. Techniker meldete sich heute bei mir, Leitung sieht gut aus. Der Kollege am Telefon, hatte den Technikertermin veranlasst, da er noch einen Fehler gesehen hatte.

 

Wir hätten die Leitung gerne vernünftig nutzen können.

 

Telekom? Ist eine Gutschrift machbar?

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    • vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Hallo, unsere Leitung lief, über Wochen, sehr langsam. Gutschrift? ADSL ähnliches Profil war geschaltet.

      Hallo, unsere Leitung lief, über Wochen, sehr langsam. Gutschrift? ADSL ähnliches Profil war geschaltet.

       

      KabelDigifreak

      Hallo, unsere Leitung lief, über Wochen, sehr langsam. Gutschrift? ADSL ähnliches Profil war geschaltet.

       


      Bei einer Flächenstörung . Nein gibt es nichts 

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Flächenstörung? Glaube ich nicht. Der @Chill erst mal ist im Bilde. (Ich hoffe, ich durfte dich markieren?)

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Thunder99

      Bei einer Flächenstörung .

      Bei einer Flächenstörung .
      Thunder99
      Bei einer Flächenstörung .

      ADSL-ähnliches Profil wird aktviert, wenn es ein Problem mit der Vectoring-Aushandlung an dem (einen) betroffenen Anschluss gibt, um die anderen Anschlüsse nicht negativ zu beeinflussen.

       

      Eher keine Flächenstörung.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @KabelDigifreak Du hast doch über Wochen Threads erstellt und Kontakt mit dem Team, warum nicht da mal die Frage gestellt? Was magst du denn haben? 2,50 € ?

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      What? Die Sache habe ich per PN mit @Chill erst mal bequatscht. Wenn Du mich so ansprichst... Träumst Du?! Über Wochen Threads erstellt.😂 Letzte Threads? Wegen einem neuen iPhone, Switch auf eSIM und noch etwas anderes.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @KabelDigifreak 

       

      Da es kein Totalausfall war, steht dir keine Entschädigung nach TKG zu, Die Telekom könnte dir da nur in der Grundgebühr entgegen kommen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Eine Gutschrift ist m.E. ggf. auf Kulanz möglich, falls eine Störung gemeldet worden war.

      Du hast vermutlich keine Messungen im Rahmen der von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messkampagnen durchgeführt - damit hättest Du nämlich ggf. einen gesetzlichen Anspruch.

      6

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      fdi

      fdi und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt. und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt. fdi und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt. "besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt" Im übrigen ist möglicherweise unstreitig, dass eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit gegeben war.

      fdi

      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.

      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.
      fdi
      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.

      "besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt"

       

      Im übrigen ist möglicherweise unstreitig, dass eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit gegeben war.

      fdi
      fdi

      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.

      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.
      fdi
      und die Telekom die Störung nicht beseitigen kann. Hat sie aber wohl jetzt.

      "besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt"

       

      Im übrigen ist möglicherweise unstreitig, dass eine erhebliche Abweichung bei der Geschwindigkeit gegeben war.


      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint. Und diese muss vom Techniker oder mit Messprotokoll nachgewiesen werden. 

      Bei einer temporären Störung gilt das so erstmal nicht. Entschädigung steht ihm je nach Länge und Totalausfall zu. Nicht, wenn es mal etwas langsamer ist. 

      Unabhängig davon, sichert die Telekom in ihren AGB keine 100% Verfügbarkeit zu. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      say2k

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.
      say2k
      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Nein, ist es nicht.

       

      Mal davon abgesehen waren es im konkreten Fall allen Anschein nach dauerhaft über Wochen deutlich weniger als 90 %.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      say2k

      say2k Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint. Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint. say2k Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint. Nein, ist es nicht. Mal davon abgesehen waren es im konkreten Fall allen Anschein nach dauerhaft über Wochen deutlich weniger als 90 %.

      say2k

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.
      say2k
      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Nein, ist es nicht.

       

      Mal davon abgesehen waren es im konkreten Fall allen Anschein nach dauerhaft über Wochen deutlich weniger als 90 %.

      say2k
      say2k

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.
      say2k
      Damit ist aber eine dauerhafte Leistung unter 90% gemeint.

      Nein, ist es nicht.

       

      Mal davon abgesehen waren es im konkreten Fall allen Anschein nach dauerhaft über Wochen deutlich weniger als 90 %.


      Minderung oder Sonderkündigungsrecht nur bei dauerhafter Unterschreitung. 

      Er hatte eine Störung und die ist beseitigt. Damit ist es erledigt.


       Wenn die Telekom will, bekommt er etwas gutgeschrieben. Sofern eine Störung gemeldet wurde. 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ich bin jetzt ehrlich. Wir waren 5 Wochen weg, aber ich hätte per Wireguard etwas von der Leitung gehabt, wenn die reguläre Leistung verfügbar gewesen wäre. Ich sollte den Router stromlos machen, geht aber nicht, wenn man weg ist, ergo das ging nicht. Als wir zurück waren, 7590 sauber runtergefahren, stromlos 1 Minute. Keine Besserung. Telekom hing sich also wieder rein. Prüfung... angeblich behoben, nö! Feedback-Anfrage. Während dieser Zeit, bzw. bevor die SMS kam... Expertenprüfung... Linereset-> Leitung hat wieder Power und sieht gut aus. Das sagen @Chill erst mal und der Techniker, den ich heute am Telefon hatte.

       

      Hey! Die Mehrheit antwortet vernünftig und ein 5 Sterne Mitgestalter schafft das nicht?! Wohl nicht. An die Vernünftigen: Danke!

      7

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ging es nicht. Aber versuch mal die Mediatheken von ARD und ZDF in Italien zu nutzen, du wirst dich wundern, was alles nicht geht. Gut, dass ich Giga TV von Vodafone habe und genug Datenvolumen bei der Telekom, zum streamen. Worum ging es? Normales Surfen, Windows Updates, VHS-Kurse, Update des Smarthome, Update der Fritte zuhause. Auch wenn euch die Details nix angehen, aber ist ja nix problematisches dabei.  

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Vor Gericht?😱 Alles gut! Da denke ich nicht dran.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Vor Gericht? [Emoji gelöscht, da im Zitat stark vergrößert angezeigt] Alles gut! Da denke ich nicht dran.

      Vor Gericht? [Emoji gelöscht, da im Zitat stark vergrößert angezeigt] Alles gut! Da denke ich nicht dran.
      KabelDigifreak
      Vor Gericht? [Emoji gelöscht, da im Zitat stark vergrößert angezeigt] Alles gut! Da denke ich nicht dran.

      Ja, dürfte sich kaum lohnen, zumal einige Sachen noch nicht ganz geklärt sind.

       

      Kulantes Angebot vom Team sollte aber drin sein.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      KabelDigifreak

      Hey! Die Mehrheit antwortet vernünftig und ein 5 Sterne Mitgestalter schafft das nicht?

      Hey! Die Mehrheit antwortet vernünftig und ein 5 Sterne Mitgestalter schafft das nicht?
      KabelDigifreak
      Hey! Die Mehrheit antwortet vernünftig und ein 5 Sterne Mitgestalter schafft das nicht?

      Um was geht es denn nun?

      Ich dachte die Sache ist geklärt: die gesetzlich geregelte Entschädigung gibt es nur bei Totalausfall.

      7

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Es wäre natürlich sinnvoll, Deine Falschaussagen nachträglich zu korrigieren indem Du die falschen Passagen durchstreichst.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @muc80337_2  schrieb:
      Es wäre natürlich sinnvoll, Deine Falschaussagen nachträglich zu korrigieren indem Du die falschen Passagen durchstreichst.

      Hab ich gestern nicht dran gedacht, und jetzt geht es nicht mehr.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      jetzt geht es nicht mehr.

      jetzt geht es nicht mehr.
      jetzt geht es nicht mehr.

      Ich kann das noch - und hoffe, meine Änderung in Deinem Beitrag findet Dein Wohlgefallen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ja, sorry, Entschädigung gemäß 58 gibts nur bei vollständigem Ausfall.

       

      Jetzt nochmal erklären, was an den Ausführungen zur Minderung gemäß 57 nicht richtig ist.

      6

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @say2k  schrieb:
      Der Zeitraum ist da deutlich größer.

      Ja, vierzehn Tage.

       

      Geht im vorliegenden Fall aber anscheinend um darüber hinausgehenden Zeitraum.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      say2k

      say2k Der Zeitraum ist da deutlich größer. Der Zeitraum ist da deutlich größer. say2k Der Zeitraum ist da deutlich größer. Ja, vierzehn Tage. Geht im vorliegenden Fall aber anscheinend um darüber hinausgehenden Zeitraum.

      say2k

      Der Zeitraum ist da deutlich größer.

      Der Zeitraum ist da deutlich größer.
      say2k
      Der Zeitraum ist da deutlich größer.

      Ja, vierzehn Tage.

       

      Geht im vorliegenden Fall aber anscheinend um darüber hinausgehenden Zeitraum.

      say2k
      say2k

      Der Zeitraum ist da deutlich größer.

      Der Zeitraum ist da deutlich größer.
      say2k
      Der Zeitraum ist da deutlich größer.

      Ja, vierzehn Tage.

       

      Geht im vorliegenden Fall aber anscheinend um darüber hinausgehenden Zeitraum.


      Und auch dann musst du eine Störung melden und die Telekom hat erstmal das recht auf Nachbesserung! Auch hier ist nicht sofort eine Minderung möglich. Arbeitest du als Kunde nicht mit, steht dir das ebenfalls nicht zu. 

       

      Minderung nur, wenn die Telekom es nicht hinbekommt (z.B. weil die Leitung nicht mehr hergibt).

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  schrieb:
      Ja, vierzehn Tage.

      Und um das noch zu präzisieren: Die Messkampagne darf maximal vierzehn Tage dauern. Zwischen den Messtagen muss jeweils ein Kalendertag liegen (oder anders gesagt, sie dürfen nicht direkt aufeinander folgen); die Messkampagne kann also auch innerhalb von fünf Tagen beendet werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Geht übrigens eigentlich von Anfang an darum, ob das Team vielleicht ne kulante Lösung anbieten kann.

       

      10 Euro 50 Cent oder so.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

       

      Geht übrigens eigentlich von Anfang an darum, ob das Team vielleicht ne kulante Lösung anbieten kann. 10 Euro 50 Cent oder so.

      Geht übrigens eigentlich von Anfang an darum, ob das Team vielleicht ne kulante Lösung anbieten kann.

       

      10 Euro 50 Cent oder so.

       

      Geht übrigens eigentlich von Anfang an darum, ob das Team vielleicht ne kulante Lösung anbieten kann.

       

      10 Euro 50 Cent oder so.

       


      Kurz und bündig auf den Punkt gebracht!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Leute, da auch das Stecker ziehen nichts brachte. Ja, das Problem bestand über Wochen. Ein Linereset wäre auch ohne unsere Anwesenheit möglich gewesen, nehme ich an? Auch wenn die Autokonfiguration durch die Telekom irgendwann nicht mehr möglich war und zur Wiederherstellung dieses Festures muss die 7590 vom Strom, laut einem Ereignis in der Fritz!Box. Erst mit der Expertenprüfung tat sich etwas.
      Störung wurde im August gemeldet.

      0

    • vor 2 Jahren

      Guten Morgen @KabelDigifreak,

       

      lass uns diesbezüglich einmal telefonieren. Ich bin mir sicher, dass wir eine gemeinsame Lösung finden.

       

      Nenne mir gerne ein Zeitfenster, wann ein Telefonat gut passt.

       

      Viele Grüße

       

      Katja M.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Katja M. Hi, gerne sofort. Wenn du das hinbekommst. Ansonsten bin ich jetzt gleich kurz im Telekom Shop und melde mich dann danach hier noch mal und dann kannst du jederzeit anrufen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Huhu @KabelDigifreak,

       

      hat leider nicht geklappt mit meinem sofortigen Anruf, sorry.

       

      Gib mir gerne Bescheid, wann es wieder passt.

       

      Viele Grüße

       

      Katja M.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Katja M. sofern du die Vertragsinhaberin nicht am Telefon haben musst, kannst du von mir aus auch jetzt anrufen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Katja M. Wenn Du Anrufen möchtest. Vertragsinhaberin ist auch da. Die muss allerdings später nochmal weg.

      Uneingeloggter Nutzer

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      Uneingeloggter Nutzer

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