Gelöst
Leitungsblockade durch Exmieter
vor 7 Jahren
Offene
Vorstandsbeschwerde
an die Telekom Deutschland
19.02.2019
Sehr geehrter Telekom-Vorstand,
da es mir leider nicht gelungen ist eine Email-Adresse zu finden unter der man Sie direkt kontaktieren kann, wähle ich nunmehr diesen Weg um meinen Unmut über die, zumindest in diesem Fall, unqualifizierte und mangelhafte Dienstleistung der TELEKOM öffentlich bekannt zu machen. Wie ich mittlerweile feststellen musste, sind nicht wenige Nutzer ebenfalls von dieser Thematik betroffen.
Ich bin Vermieter einer Wohnung in 47624 Kevelaer. Der Vormieterin wurde die Wohnung zum 31.01.2019 gekündigt und die Person hat die Wohnung und damit auch jegliches Nutzungsrecht aufgegeben (Abmeldebescheinigung der Meldebehörde liegt mir vor). Problem ist das meine neue Mieterin im TShop war und ihr dort mitgeteilt wurde, dass man ihr leider keine Leitung zur Verfügung stellen könnte, da die Vormieterin nicht gekündigt hat bzw. die Leitung blockiert (Vertrag läuft bis 7/2020). Letzteres kann nicht Problem der neuen Mieterin sein! Es ist definitiv kein Nutzungsrecht der Exmieterin mehr für die Wohnung vorhanden und somithin auch nicht für die Telefonleitung. Meine neue Mieterin dagegen hat Anspruch auf eine Versorgung. Im TShop blieb man trotzdem stur und hat meiner neuen Mieterin stattdessen eine CUBE Box zur Verfügung gestellt, die allerdings am neuen Standort (vermutlich wegen schlechter Netzabdeckung) nicht funktioniert. Die Leitung der Mietwohnung könne man aus rechtlichen Gründen (Vertragsbindung Exmieter) nicht freischalten. Es ist ein UNDING einen Bürger einfach so abzuspeisen und mit der Problematik allein zu lassen!
Ich fordere die TELEKOM daher höflichst auf, den Sachverhalt umgehend zu klären und sich mit meiner neuen Mieterin zwecks kurzfristiger Lösung in Verbindung zu setzen!
Kontakt neue Mieterin:
Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
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vor 7 Jahren
Datenschutz kennst du nicht oder?
6
von
vor 7 Jahren
Dachte eigentlich hier Hilfreiche Antworten zu bekommen...
Dachte eigentlich hier Hilfreiche Antworten zu bekommen...
Hallo @maaslaender,
bitte seien Sie nicht frustriert, auch wenn dieses Thema echt an die Nerven gehen kann. Genau diesen Sachverhalt hatte ich als Vermieter auch schon, und der kann echt langwierig werden.
Also das Problem was hier besteht tangiert mehrere Verträge. Sie und Ihre Exmieterin, Sie und Ihre neue Mieterin, Ihre Exmieterin und der zuständige Telekommunikationsanbieter.
Der TK Anbieter ist nicht verpflichtet die Leitung bis zum ablaufen der Vertragslaufzeit zu blockieren, denn die (Orts)Lage der Leitung ist nicht notwendig zur Vertragserfüllung. Aber das Unternehmen wird dies aber tun um Regress vorzubeugen.
Jetzt kommt der kniffelige und echt nervige Part: Sie haben eine Wohnung vermietet, wo (heute schon fast Standart) eine oder mehrere Telefondosen verbaut sind. Die technische Vorraussetzung einen Telefon und Internetanschluß in einer Wohnung einzurichten wird einfach vorrausgesetzt. Das heisst Sie haben die nötigen Vorraussetzungen geschaffen. Aber (und jetzt kommts!!!) obwohl Sie als Vermieter keinen Einfluß darauf haben ob die Telefonleitung bei Auszug "mitgenommen" wird, sind Sie nach §535 BGB trotzdem genau dazu verpflichtet dies zu prüfen und den Mangel ggf. abzustellen, sonst machen Sie sich gegenüber der neuen Mieterin regresspflichtig. Der rechtlich korrekte Weg wäre es bei Gericht eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Blockade der Leitung gegenüber der Exmieterin zu beantragen damit diese den Umzug anmeldet, oder den Vertrag kündigt.
In meinem Fall ging das sehr schnell (ca 1,5 Wochen) aber es hat echt Geld gekostet, dem ich, natürlich, heute noch hinterherlaufe.
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen und sollten Sie noch Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gruß
Socke
von
vor 7 Jahren
Hallo Socke,
DANKE...für die erste kompetente und sachliche Stellungnahme hier !
von
vor 7 Jahren
Hallo Socke, DANKE...für die erste kompetente und sachliche Stellungnahme hier !
Hallo Socke,
DANKE...für die erste kompetente und sachliche Stellungnahme hier !
Hier haben bislang alle, inkl. der Telekom-Mitarbeiterin @Anne W. , kompetent und sachlich geantwortet.
Gruß Ulrich
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
@maaslaender : Dein Beitrag hier ist ein massiver Verstoß gegen den Datenschutz, das ist ein Unding! Daher habe ich die persönlichen Daten der betroffenen Personen hier gelöscht. Hier kann jeder weltweit mitlesen!
Selbst wenn jemand ausgezogen ist, der Vertrag aber noch läuft, kann die Telekom ohne Zustimmung der Vertragspartnerin diesen nicht einfach beenden.
Damit die Telekom- Teamies Dir helfen können, trage bitte hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-profile-userdata
Deine Kontaktdaten ein, auf die nur die Telekom Teamies Zugriff haben.
Gruß Ulrich
PS: https://www.telekom.de/kontakt
0
vor 7 Jahren
Hallo @maaslaender,
Die Leitung der Mietwohnung könne man aus rechtlichen Gründen (Vertragsbindung Exmieter) nicht freischalten.
Genau so ist. Das kann auch der Vorstand der Telekom nicht ändern. Du solltest Dich besser an den Gesetzgeber wenden.
Viele Grüße
2
von
vor 7 Jahren
Es ist ein Witz zu meinen, wegen sowas dermaßen auf den Putz hauen zu können.
Wenn an dem neuen Standort derselbe Tarif nicht möglich ist, beantragt man einfach trotzdem den Umzug nach TKG und bekommt dann ein Sonderkündigungsrecht nach 3 Monaten. Das ganze hätte man natürlich auch schon wesentlich früher in die Wege leiten können.
Vg
von
vor 7 Jahren
Das hätte FRAU Vormieterin sicherlich vorher alles regeln können...nur leider gibt es eben immer wieder "liebe" Mitmenschen die NUR sich kennen...Leittragende sind dann andere...u.a. auch Vermieter die durch sowas wirtschaftlichen Schaden bekommen können wenn sich kein Nachmieter findet weil Wohnung ohne Telefon und Internet heutzutage wohl nicht mehr up to date ist...oder? Von daher doch wohl nicht zu viel verlangt wenn sich die TELEKOM um dieses Problem kümmert da es ja nicht so selten vorkommt. Wenn die TELEKOM dies nicht selber bewerkstelligen kann dann gfls. halt unter Zuhilfenahme der Gesetzgebung. Wie bereits erwähnt gibts hier offensichtlich eine Gesetzeslücke im Vertragsrecht und die Lösung ist nicht Sache eines Bürgers der nunmehr mal wieder betroffen ist.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
@CobraCane aus dem Eingangspost
Kontakt neue Mieterin: Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
Kontakt neue Mieterin:
Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
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3
von
vor 7 Jahren
@CobraCane aus dem Eingangspost maaslaender Kontakt neue Mieterin: Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren. Kontakt neue Mieterin: Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren. maaslaender Kontakt neue Mieterin: Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
@CobraCane aus dem Eingangspost
Kontakt neue Mieterin: Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
Kontakt neue Mieterin:
Meine Mieterin hat mich bevollmächtigt für sie tätig zu werden, wird sich aber auch persönlich noch beschweren.
@Strausenmaker
Aber es geht doch darum dass die Mieterin einen Anschluss haben möchte und der wird durch den Vormieter noch blockiert. Was bringt da dann ein Umzug mit Sonderkündigungsrecht für die Mieterin die nen Anschluss haben will?
von
vor 7 Jahren
@CobraCane du hast völlig recht, da hab ich wohl zu schnell gelesen
In dem Fall wird hier über die Community vermutlich recht wenig passieren.
von
vor 7 Jahren
@maaslaender
Was passiert denn wenn deine neue Mieterin den Router an die Telefondose anschließt?
Wenn dort BNG ist könnte es ja passieren dass der Router zumindest Zugang über den bestehenden Anschluss bekommt.
Dann hat die Mieterin zumindest mal Internet,
Keine Ahnung ob das dann rechtlich in Ordnung ist (falls nicht darf man mich gerne korrigiern).
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Jahren
Den Unmut verstehe ich durchaus, aber wir haben keine Möglichkeit einfach den Vertrag der Vormieterin zu kündigen. Sie ist mit uns ein Vertragsverhältnis eingegangen an das sich beide Vertragspartner halten müssen. So wie hier bereits erwähnt wurde, muss bei einem Umzug ein Auftrag eingestellt werden, sodass entweder der vorhandene Tarif mitgenommen wird oder eben nach TKG Telekommunikationsgesetz ein Sonderkündigungsrecht besteht, welches sich auf 3 Monate beläuft.
Zudem liegen uns keinerlei Daten der Vormieterin vor, sodass wir hier etwas prüfen können. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie uns das Einverständnis erteilt haben muss, dass wir sie aktiv kontaktieren dürfen. Wenn es hier eine Gesetzeslücke gibt, ist diese sicher nicht durch uns zu füllen.
Gerne können Sie mir per Privatnachricht https://telekomhilft.telekom.de/t5/notes/privatenotespage/tab/compose/note-to-user-id11.324 die Daten zukommen lassen, sodass ich mir einen ersten Einblick verschaffen kann. Inwiefern dann eine Lösung gefunden wird, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht sagen.
Grüße Anne W.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
Hallo Socke,
DANKE...für die erste kompetente und sachliche Stellungnahme hier !
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Uneingeloggter Nutzer
von