Gelöst
Leitungsrecht die 2te
vor 6 Jahren
Hallo,
ich muss das Thema noch mal neu aufnehmen.
Wir haben letztes Jahr bei Handschachtung zufällig ein Telekom Erdkabel entdeckt, was wir an dieser Stelle nie vermutet hätten. Die Trassenauskunft ergab, dass es sich um die Versorungsleitung umliegender Grundstücke handelt.
Folglich möchten wir die Leitungsrechte der Telekom dafür gern im Grundbuch eingetragen haben.
Meine Online-Anfrage bei der Telekom im Dezember 2018 wurde sinngemäß so beantwortet: Es werden keine Leitungsrechte mehr ins Grundbuch eingetragen. Es war vemutlich die Kundenbetreung die mich mit dieser Aussage zurückgerufen hatte.
Muss ich mich damit zufrieden geben? Kennt jemand einen Kontakt bei der Telekom der für Leitungsrechte zuständig ist?
Danke und viele Grüße!
Michael
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vor 2 Jahren
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vor 6 Jahren
Dein Text lässt vermuten, das die Leitung vor Deinem Grundstückserwerb verlegt wurde.
Soweit ich das bisher verfolgen konnte wurden solche Sachen schon früher über privatrechtliche Verträge ohne Grundbucheintragung erledigt.
Nun hast Du das Grundstück von irgendwem gekauft und der hätte Dich über diesen vertrag und dessen Fortbestand informieren müssen.
Im Zweifel kannst Du sicher eine Kopie dieser Vereinbarung bei der Bauherrenhotline anfordern.
Im übrigen finde ich es toll das Du Dich um die Rechtssicherheit für die Telekom kümmerst
Leitungs- und Wegerechte für Drittparteien im Grundbuch wirken sich nicht unbedingt wertsteigernd für ein Grundstück aus.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Zum anderen bedeutet die Eintragung eines Leitunsgrechtes auch immer eine Wertminderung des dienenden Grundstückes, eine Entschädigung, welcher Art auch immer, ist da nur Recht und billig.
Zum anderen bedeutet die Eintragung eines Leitunsgrechtes auch immer eine Wertminderung des dienenden Grundstückes, eine Entschädigung, welcher Art auch immer, ist da nur Recht und billig.
Ich will die Entschädigung als solche ja gar nicht in Frage stellen.
Aber entweder das Kabel ist dort rechtmäßig vorhanden weil es einen gültigen Vertrag gibt - oder nicht.
Falls es einen Vertrag gibt, dann wurde die Entschädigungszahlung entweder geleistet oder auch nicht. Falls nicht, dann ist der Zahlungsanspruch vermutlich verjährt. Dass die Telekom da nicht unbedingt an einen Grundbucheintrag ran will und erneut (?) Geld bezahlen will kann ich dem Grunde nach nachvollziehen, wenn das die aktuelle Telekom-Linie ist, keine Grundbucheinträge mehr zu machen, auch nicht bei neu zu verlegenden Leitungen.
Falls es keinen Vertrag gibt, dann gibt es drei Alternativen
Ohne ein Eintrag ins Grundbuch wäre es vermutlich so, dass die Telekom jedem Eigentümer Geld abdrücken müsste, selbst wenn im Jahresrhythmus die Eigentümer wechseln sollten (was in dieser Häufigkeit natürlich normalerweise nicht geschieht)
Antwort
von
vor 6 Jahren
solche Einträge müssen im Grundbuchauszug stehen und werden vom Notar beim Kauf auch vorgelesen, da kann niemand etwas vergessen. solche Einträge müssen im Grundbuchauszug stehen und werden vom Notar beim Kauf auch vorgelesen, da kann niemand etwas vergessen. solche Einträge müssen im Grundbuchauszug stehen und werden vom Notar beim Kauf auch vorgelesen, da kann niemand etwas vergessen.
solche Einträge müssen im Grundbuchauszug stehen und werden vom Notar beim Kauf auch vorgelesen, da kann niemand etwas vergessen.
Lies mal in Wikipedia bei den Baulasteintragungen nach (Baulastverzeichnis). Interessant der Passus bei "Wegerechten Kraft Gesetz" z.B. für Telekommunikationsanbieter. Entgelt nur bei Beeinträchtigung.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hier geht es aber nicht um ein Wegerecht sondern ein Leitungsrecht.
Fakt ist, der Wert des dienenden Grundstücks wird gemindert und so ein Recht muss im Grundbuch stehen.
In welcher Höhe da Zahlungen fallif werden ist ein anderes Thema, ich würde hier auch auf eine Bereinigung der Rechtslage drängen, Alternativ muss das Kabel eben weg.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Michael Scholze
Ich bin verwirrt. Zuerst dachte ich, Du versuchst, diese lästige Leitung loszuwerden. Aber dann ist es doch ganz anders, Du versuchst das zu zementieren dadurch, dass es zu einem Grundbucheintrag kommt.
Bitte hilf mir und erklär mit den Vorteil eines Grundbucheintrags für Dich.
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vor 6 Jahren
zugegeben, kenne ich mich in dieser Thematik auch nicht aus.
Das wir ohne Einverständnis des Eigentümers einfach ein Kabel auf einem Grundstück verlegen, kann ich mir nicht vorstellen. Ich vermute, dass unsere Netztechnik die Unterlagen zum Ausbau irgendwo in den Archiven haben müsste. Gerne kann ich Ihre Kontaktdaten an die Kollegen weitergeben, damit diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Füllen Sie dafür am besten unser Kontaktformular unter http://bit.ly/Teamkontakt aus und geben Sie neben den Kontaktmöglichkeiten auf jeden Fall die Adresse des Grundstücks mit an.
Viele Grüße
Henning H.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Also ich würde da einiges an Notizen unterbringen können, was auf der von @Henning H. verlinkten Seite zu sehen ist, wenn man runterscrollt:
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @muc80337_2
Entschuldigung, das habe ich wohl etwas missverstanden mit den Notizen, ich hatte nach einem speziellen Feld für Zusatzinformationen gesucht. Das Formular habe ich vollständig entsprechend meinem Anliegen ausgefüllt, @Henning H. Haben sie es gefunden?
Danke und viele Grüße!
Michael Scholze
Antwort
von
vor 6 Jahren
ja, das Formular ist angekommen.
Wir haben es an die zuständige Abteilung weitergegeben.
Grüße Detlev K.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
ja, das Formular ist angekommen.
Wir haben es an die zuständige Abteilung weitergegeben.
Grüße Detlev K.
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Uneingeloggter Nutzer
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