Gelöst
Leitungsrecht (die Xte)
vor einem Jahr
Hallo liebes Telekom-Team,
auch wir haben, wie andere Bauherren, erst nach dem Grundstückskauf nach Informationen erfahren, dass auf unserem Grundstück die Telekomtrasse verläuft. Der Plan zeigt, dass diese sehr ungleichmäßig und sehr unvorteilhaft auf dem gesamten Grundstück über eine Breite von 30m unregelmäßig bis zu einer Länge von über 5m in unser Grundstück ragt.
Da es keinen Eintrag im Grundbuch gibt, konnten wir dies nicht vorher wissen und wir möchten bitte wissen, ob die Telekom überhaupt einen offiziellen Nachweis hat und diesen bitte vorgelegt bekommen, der die rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt.
Nach 3 Telefonaten mit der Bauherrenhotline haben wir nach 10 Tagen immer noch keine Rückmeldung erhalten.
Ich erhoffe mir, dass wenigstens hier nun jemand reagiert.
Sollte auch hier niemand Kontakt zu uns aufnehmen (wollen), müssen wir leider rechtlich den Fall prüfen lassen. Denn durch den fehlenden Eintrag im Grundbuch entsteht eine Diskrepanz zwischen Grundstückswert und -kosten, zumal wir in unserer Grundstücksgestaltung eingeschränkt werden.
Wir sind durchaus zu Gesprächen und Verhandlungen bereit, dazu muss die Telekom sich aber melden.
Mit freundlichem Gruß
der xte Bauherr
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Telekommunikationanlagen werden nicht ins Grundbuch eingetragen und wurden auch noch nie.
Die Rechtmäßigkeit wird im TKG geregelt.
Liegt es auf privat, wurde zuvor ein Mitnutzungsvertrag mit einem Vorbesitzer abgeschlossen. Wenn dieser die Unterlagen nicht mitgegeben hat, wäre das ein anderes Problem.
Rechne damit das eine Verlegung definitiv kostenpflichtig wird. Das TKG schreibt mittlerweile eine Duldung vor.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Rechne damit das eine Verlegung definitiv kostenpflichtig wird. Das TKG schreibt mittlerweile eine Duldung vor.
Seit wann das denn?
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/
(Und NEIN, der § 134 ist aller Voraussicht nach hier nicht einschlägig!)
Antwort
von
vor einem Jahr
(Und NEIN, der § 134 ist aller Voraussicht nach hier nicht einschlägig!)
warum nicht?
Ich, zum Beispiel, sehe den nämlich als sehr wohl anwendbar an.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von