Längere Dauer zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

vor 20 Tagen

Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

Welche Nachteile hinsichtlich der Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur einer oberirdisch verlegten Telefonleitung  ergeben sich für Kunden, wenn diese oberirdisch die verlegte metallische Telefonleitung durch eine Glasfaserleitung ersetzt wird? (@Stefan D.  kennt die Standortdaten). (Liebes Team, gebt jetzt bitte keine vage Auskunft. Ich brauche konkrete Angaben um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Wenn die Telekom das nicht ausreichend sicher abschätzen kann, sollten bei externen Auditoren auch hier die Alarmglocken klingeln.)

Wenn die Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur von der betroffenen Überflur-Glasfaserleitungen derzeit noch länger ist, als bei metallischen Oberleitungen, sollte des betroffene Haus erst dann an die Glasfaser angeschlossen werden, wenn Maßnamen (z.B. höhere Aufhängung der Leitung an kritischen Stellen oder eine Durchfahrtshöhenbeschränkung mit Verkehrszeichen) getroffen wurden, die eine Durchtrennung der Telefonleitung durch landwirtschaftlichen Verkehr verhindern.

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vor 18 Tagen

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    • vor 20 Tagen

      Moorhaus

      die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      Welche Nachteile hinsichtlich der Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur einer oberirdisch verlegten Telefonleitung  ergeben sich für Kunden, wenn diese oberirdisch die verlegte metallische Telefonleitung durch eine Glasfaserleitung ersetzt wird? (@Stefan D.  kennt die Standortdaten). (Liebes Team, gebt jetzt bitte keine vage Auskunft. Ich brauche konkrete Angaben um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Wenn die Telekom das nicht ausreichend sicher abschätzen kann, sollten bei externen Auditoren auch hier die Alarmglocken klingeln.)

      Wenn die Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur von der betroffenen Überflur-Glasfaserleitungen derzeit noch länger ist, als bei metallischen Oberleitungen, sollte des betroffene Haus erst dann an die Glasfaser angeschlossen werden, wenn Maßnamen (z.B. höhere Aufhängung der Leitung an kritischen Stellen oder eine Durchfahrtshöhenbeschränkung mit Verkehrszeichen) getroffen wurden, die eine Durchtrennung der Telefonleitung durch landwirtschaftlichen Verkehr verhindern.

      Moorhaus

      die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde

      Also weil die Fahrer sich nicht an die Gesetze halten ist die Telekom schuld? 

      Die Höhen dieser Teile und auch ihre Position sind geregelt! 

      Selbst das Verfahren, wenn Industrie oder Landwirtschaft höhere Durchfahrtshöhen braucht sind schon seit über 30 Jahren bekannt? 

      1

      von

      vor 20 Tagen

      CyberSW, danke für die liebevoll formulierte Antwort. Nach § 22 Abs. 2 StVO dürfen landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge samt Ladung allerdings höher als vier Meter sein. Hinsichtlich des Verfahrens für die Erhöhung  der Durchfahrtshöhe (z.B. 5.5m oder mehr bei Telefonleitungen, die eine Straße überkreuzen) oder alternativ für die Beschränkung der Durchfahrtshöhe durch Verkehrzeichen stehe ich bereits mit der zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung. Insbesondere in der Dunkelheit ist die Telefonleitung and den Stellen, an der sie die Straße unnötigerweise überkreuzt (anstelle ordentlich an der Kurve entlang geführt worden zu sein, aber dafür hätte die Telekom ja mindestens einen Mast mehr gebraucht...), leicht zu übersehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Moorhaus

      Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      Welche Nachteile hinsichtlich der Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur einer oberirdisch verlegten Telefonleitung  ergeben sich für Kunden, wenn diese oberirdisch die verlegte metallische Telefonleitung durch eine Glasfaserleitung ersetzt wird? (@Stefan D.  kennt die Standortdaten). (Liebes Team, gebt jetzt bitte keine vage Auskunft. Ich brauche konkrete Angaben um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Wenn die Telekom das nicht ausreichend sicher abschätzen kann, sollten bei externen Auditoren auch hier die Alarmglocken klingeln.)

      Wenn die Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur von der betroffenen Überflur-Glasfaserleitungen derzeit noch länger ist, als bei metallischen Oberleitungen, sollte des betroffene Haus erst dann an die Glasfaser angeschlossen werden, wenn Maßnamen (z.B. höhere Aufhängung der Leitung an kritischen Stellen oder eine Durchfahrtshöhenbeschränkung mit Verkehrszeichen) getroffen wurden, die eine Durchtrennung der Telefonleitung durch landwirtschaftlichen Verkehr verhindern.

      Moorhaus

      Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      @Moorhaus 

      dann würde ich damit mal anfangen zu belegen was zu tief ist. 💡

      Bilder & Höhenangaben wären da z. B. zielführend 👍

      Gruß

      Waage1969

      30

      von

      vor 19 Tagen

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      falk2010

      Wenn Du (aus Gründen) höhere Ansprüche an die Ausfallsicherheit stellst finde ich es akzeptabel, dafür selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und zu installieren.

      Auch bei anderen Anbietern kann das Festnetz ausfallen. Wenn Du (aus Gründen) höhere Ansprüche an die Ausfallsicherheit stellst finde ich es akzeptabel, dafür selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und zu installieren. 
      falk2010

      Wenn Du (aus Gründen) höhere Ansprüche an die Ausfallsicherheit stellst finde ich es akzeptabel, dafür selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und zu installieren.

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      @Moorhaus 

      darauf kann dir niemand eine verlässliche Antwort geben da es viel zu abhängig von den äußeren Umständen ist.

      Ganz allgemein gilt aber, die Telekom beseitigt Störungen, dazu gehört auch eine zerrissene Glasfaserleitung, immer schnellstmöglich.

      von

      vor 19 Tagen

      ke2000-oi

      Legen wir dafür doch einfach mal die 97% Verfügbarkeit zugrunde, die hier im Forum ja oft genutzt werden. Laut AGB dürfte der Anschluss also 11 Tage im Jahr ausfallen. Nach meiner Einschätzung darf das Kabel dafür nur einmal im Jahr zerrissen werden. Bei einem zweiten Schaden bist du vermutlich schon bei einer längeren Ausfallzeit. Wie oft es dort bisher zu Schäden kam, kannst du selbst besser einschätzen.

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Im Durchschnitt aktuell vielleicht doppelt so lange wie bei Kupfer.

      Moorhaus

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit?

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit?

      Legen wir dafür doch einfach mal die 97% Verfügbarkeit zugrunde, die hier im Forum ja oft genutzt werden. Laut AGB dürfte der Anschluss also 11 Tage im Jahr ausfallen. Nach meiner Einschätzung darf das Kabel dafür nur einmal im Jahr zerrissen werden. Bei einem zweiten Schaden bist du vermutlich schon bei einer längeren Ausfallzeit. Wie oft es dort bisher zu Schäden kam, kannst du selbst besser einschätzen.

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Im Durchschnitt aktuell vielleicht doppelt so lange wie bei Kupfer.

      ke2000-oi

      ... Laut AGB dürfte der Anschluss also 11 Tage im Jahr ausfallen. Nach meiner Einschätzung darf das Kabel dafür nur einmal im Jahr zerrissen werden. Bei einem zweiten Schaden bist du vermutlich schon bei einer längeren Ausfallzeit. ....

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Im Durchschnitt aktuell vielleicht doppelt so lange wie bei Kupfer.

      Das ist bisher die beste Auskunft in dieser Angelegenheit. Mir ist klar, dass man das nur abschätzen kann, aber immerhin. Danke! Für diesen akzeptablen Fall kann ich mir eine kleine Notfalllösung vorstellen, die auch vom Kunden bedienbar ist. Ich habe jetzt eine Vorstellung, was ich in meinem Brief an die Telekom realistisch vorschlagen und erwarten kann.

      von

      vor 19 Tagen

      der_Lutz

      darauf kann dir niemand eine verlässliche Antwort geben da es viel zu abhängig von den äußeren Umständen ist.

      Ganz allgemein gilt aber, die Telekom beseitigt Störungen, dazu gehört auch eine zerrissene Glasfaserleitung, immer schnellstmöglich.

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Hallo liebes Telekom-Hilft-Team, falk2010 könnte recht haben. Habe ich ungewöhnlich hohe Ansprüche an die Ausfallsicherheit? Findet ihr es akzeptabel, dass ich mir deswegen Zeit nehmen muss, selber Lösungen (die es ja gibt)  zu finden und dann auf eigene Kosten zu installieren und zu pflegen? Welche Ansprüche stellt die Telekom an sich selbst? Konkret: 

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      Moorhaus

      Wieviel Zeit braucht die Telekom zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen?

      @Moorhaus 

      darauf kann dir niemand eine verlässliche Antwort geben da es viel zu abhängig von den äußeren Umständen ist.

      Ganz allgemein gilt aber, die Telekom beseitigt Störungen, dazu gehört auch eine zerrissene Glasfaserleitung, immer schnellstmöglich.

      der_Lutz

      darauf kann dir niemand eine verlässliche Antwort geben da es viel zu abhängig von den äußeren Umständen ist.

      Ganz allgemein gilt aber, die Telekom beseitigt Störungen, dazu gehört auch eine zerrissene Glasfaserleitung, immer schnellstmöglich.

      Schon klar, insbesondere der Begriff "schnellstmöglich" 😉. Die Info von ke2000-oi ist aber zur Orientierung für mich durchaus hilfreich. (Die Telekom selbst kriegt das anscheinend nicht hin. Eine messbare Erreichung von auch nach außen kommunizierten klaren Zielen gibt's bei dem Unternehmen anscheinend nicht.)

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Moorhaus

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen.

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      Welche Nachteile hinsichtlich der Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur einer oberirdisch verlegten Telefonleitung  ergeben sich für Kunden, wenn diese oberirdisch die verlegte metallische Telefonleitung durch eine Glasfaserleitung ersetzt wird? (@Stefan D.  kennt die Standortdaten). (Liebes Team, gebt jetzt bitte keine vage Auskunft. Ich brauche konkrete Angaben um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Wenn die Telekom das nicht ausreichend sicher abschätzen kann, sollten bei externen Auditoren auch hier die Alarmglocken klingeln.)

      Wenn die Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur von der betroffenen Überflur-Glasfaserleitungen derzeit noch länger ist, als bei metallischen Oberleitungen, sollte des betroffene Haus erst dann an die Glasfaser angeschlossen werden, wenn Maßnamen (z.B. höhere Aufhängung der Leitung an kritischen Stellen oder eine Durchfahrtshöhenbeschränkung mit Verkehrszeichen) getroffen wurden, die eine Durchtrennung der Telefonleitung durch landwirtschaftlichen Verkehr verhindern.

      Moorhaus

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen.

      Diese Formulierung ist schon mal sebsterklärend (Austauschen bedeutet Tausch) , aber das sei dahingestellt.

      Es gibt also einen Auftraggeber, dieser hat Ansprechpartner, der Weg gehört auch irgendjemanden , der könnte auch ein Veto einlegen. Wenn es deiner Meinung ein zusätzlicher Mast tut, dann kann der Auftraggeber das ja anregen.

      Einen Zeitraum bis wann bei einer Störung der Schaden behoben sein wird, kann dir keiner sagen.

      Firmen, die oberirdische Glasfaserleitungen verlegen und reparieren wird es nicht allzuviele geben.

      Zudem könne auch andere Einflüsse die Entstörung verhindern.

      Der Kunde am anderen Ende der Leitung sollte auf jeden Fall eine Ausfalllösung haben.

      1

      von

      vor 20 Tagen

      Smart-und-Clever

      Einen Zeitraum bis wann bei einer Störung der Schaden behoben sein wird, kann dir keiner sagen.

      Firmen, die oberirdische Glasfaserleitungen verlegen und reparieren wird es nicht allzuviele geben.

      Moorhaus

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen.

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. Die Glasfaserleitung wurde leider wieder oberirdisch (für den landwirtschaftlichen Verkehr zu niedrig hängend) verlegt, derzeit neben der alten Metalldrahtleitung, die übergangsweise noch in Betrieb ist. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass die Telekom ganz locker die alten Fehler noch einmal macht, obwohl der Telekom seit langer Zeit bekannt ist, dass die Telefonleitung immer mal wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchrissen wurde, weil sie nicht so hoch aufgehängt wurden, wie man das heute bei Telefonleitungen macht, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterquert werden. (Wenn das nicht bekannt ist, bezweifele ich, dass die externen Auditoren der Telekom ausreichend kritisch auditieren.)

      Welche Nachteile hinsichtlich der Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur einer oberirdisch verlegten Telefonleitung  ergeben sich für Kunden, wenn diese oberirdisch die verlegte metallische Telefonleitung durch eine Glasfaserleitung ersetzt wird? (@Stefan D.  kennt die Standortdaten). (Liebes Team, gebt jetzt bitte keine vage Auskunft. Ich brauche konkrete Angaben um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Wenn die Telekom das nicht ausreichend sicher abschätzen kann, sollten bei externen Auditoren auch hier die Alarmglocken klingeln.)

      Wenn die Zeit zwischen Störungsmeldung und der Reparatur von der betroffenen Überflur-Glasfaserleitungen derzeit noch länger ist, als bei metallischen Oberleitungen, sollte des betroffene Haus erst dann an die Glasfaser angeschlossen werden, wenn Maßnamen (z.B. höhere Aufhängung der Leitung an kritischen Stellen oder eine Durchfahrtshöhenbeschränkung mit Verkehrszeichen) getroffen wurden, die eine Durchtrennung der Telefonleitung durch landwirtschaftlichen Verkehr verhindern.

      Moorhaus

      Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen.

      Diese Formulierung ist schon mal sebsterklärend (Austauschen bedeutet Tausch) , aber das sei dahingestellt.

      Es gibt also einen Auftraggeber, dieser hat Ansprechpartner, der Weg gehört auch irgendjemanden , der könnte auch ein Veto einlegen. Wenn es deiner Meinung ein zusätzlicher Mast tut, dann kann der Auftraggeber das ja anregen.

      Einen Zeitraum bis wann bei einer Störung der Schaden behoben sein wird, kann dir keiner sagen.

      Firmen, die oberirdische Glasfaserleitungen verlegen und reparieren wird es nicht allzuviele geben.

      Zudem könne auch andere Einflüsse die Entstörung verhindern.

      Der Kunde am anderen Ende der Leitung sollte auf jeden Fall eine Ausfalllösung haben.

      Smart-und-Clever

      Einen Zeitraum bis wann bei einer Störung der Schaden behoben sein wird, kann dir keiner sagen.

      Firmen, die oberirdische Glasfaserleitungen verlegen und reparieren wird es nicht allzuviele geben.

      Danke für den aufmerksamen Hinweis zu meinem Satz "Die Telekom wurde beauftragt, eine Telefonleitung gegen eine Glasfaserleitung auszutauschen. " Zugegebenerweise ist das (glücklicherweise) nicht ganz richtig. Der Auftrag bestand in der Annahme eines Angebots der Telekom, den bestehenden Vertrag mit ihr zu ändern. Es wurde also nicht nur ein Austausch der alten Leitung gegen eine neue Leitung vereinbart. Lange zuvor war der Telekom der Wunsch des Kunden bekannt, dass die bestehende metallische Leitung unterirdisch verlegt wird. Und in dem betroffenen Ort war unterirdische Kabelverlegung der Normalfall.

      Natürlich muss die Telekom abschätzen können, wie lange die Zeit zwischen Störungsmeldung und Reparatur dauern soll. Wie sonst kann Qualitätssicherung funktionieren? (Das könnte jetzt eine rhetorische Frage sein.😉)

      Meine Frage hat tatsächlich mit der Überlegung zu tun, ob der Auftrag zur Nutzung der Glasfaserleitung wegen vergleichsweise langer Wartezeiten zurückgezogen werden muss, denn es ist wirklich immer wieder mit Beschädigungen der Telefonleitung durch Fahrzeuge zu rechnen. Wegen bestehender Mängel hat die Telekom die Gebühren für den betroffenen Anschluss immerhin bereits gesenkt. Dass deckt aber noch nicht ganz die Kosten für das bestehende Mobilfunk-Tischtelefon ab, dass als bestehende Ausfallösung eine große Antenne hat, damit der Netzzugang bei niedrigen Feldstärken gesichert ist. Im Haus gab es sogar mal zwei Notrufsysteme, weil auf das am Festnetz hängende System kein Verlass war.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Liebes Telekom-hilft Team, bitte gebt mir per DM eine postalische Adresse, bei der der Anschluss des von dieser Angelegenheit betroffenen Haushaltes (das Telekom-hilft Team hat die Kundendaten) notfalls per Einschreiben gestoppt werden kann. Die Daten des Haushalts habe ich Euch per DM mitgeteilt.

      Der betroffene Haushalt muss die Möglichkeit zu einer rechtssicheren und unkomplizierten brieflichen Kommunikation mit der Telekom aus mindestens drei Gründen haben.

      1. Schlechte Kommunikation der Telekom on-line: Der Telekom-Kundenservice brach in zwei Fällen die Kommunikation per Email ab, d.h. Reply-To Adressen funktionierten nicht mehr. Wenn sich die Telekom weigert, einen einfachen und unkomplizierten Kommunikationskanal zwischen Kunden und Telekom aufrecht zu erhalten, dann ist es für den Kunden zu riskant, in dem gegebenen Szenario (Durchtrennung der Glasfaser ist wahrscheinlich) auf Glasfaser umzusteigen. Selbst die letzte Störungsmeldung zu dem betroffenen Kabel wurde nicht korrekt bearbeitet: In den Antworten der Telekom wurde nicht auf die Störungsmeldung Bezug genommen.
      2. Mangelnde Qualitätssicherung: Die Telekom korrigiert Mängel ihrer Leitung nicht proaktiv, sondern erst, wenn der Kunde sie entdeckt. Die Telekom kann mit den Messmöglichkeiten der Geräte an beiden Enden der letzten Meile gut selbst erkennen, ob Datenraten vertragsgemäß sind. Im Konkreten Fall reagierte die Telekom erst, als ich ihr eine Unterschreitung der zugasagten Downloadrate nachwies, was die Telekom wohl bereits schon wusste.
      3. Wartezeiten bei Reparaturen: Die Telekom kann oder will mir anscheinend dazu keine Angaben machen. Das ist ein Alarmsignal. Die verlegte Glasfaser wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchtrennt werden. Wegen des hohen Aufwandes für die Reparatur wird die Telekom dann den Kunden sehr lange warten lassen, bis das Glasfaserkabel wieder repariert ist. Das ist für den Kunden zu riskant. (Die bestehende und derzeit noch genutzte Zweidrahtleitung wird zwar auch wieder mit hoher Wahrscheinlichkeit durchrissen werden, aber die Reparatur ist einfacher zu bewerkstelligen.)

      Nur wenn es aus Sicht des Kunden notwendig sein sollte, den Glasfaseranschluss zu stornieren (oder aufzuschieben, bis die Telekom zuverlässiger ist) und an die Zweidrahtleitung angeschlossen zu bleiben, wird also eine postalische Anschrift einer dafür zuständigen Stelle gebraucht. Reicht in diesem Fall dann ein Brief (Einschreiben, wenn erforderlich) an  "Telekom, Stornierung des Anschlusses an Glasfaser, 53171 Bonn"?

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      1

      von

      vor 20 Tagen

      Moorhaus

      Reicht in diesem Fall dann ein Brief (Einschreiben, wenn erforderlich) an  "Telekom, Stornierung des Anschlusses an Glasfaser, 53171 Bonn"?

      Liebes Telekom-hilft Team, bitte gebt mir per DM eine postalische Adresse, bei der der Anschluss des von dieser Angelegenheit betroffenen Haushaltes (das Telekom-hilft Team hat die Kundendaten) notfalls per Einschreiben gestoppt werden kann. Die Daten des Haushalts habe ich Euch per DM mitgeteilt.

      Der betroffene Haushalt muss die Möglichkeit zu einer rechtssicheren und unkomplizierten brieflichen Kommunikation mit der Telekom aus mindestens drei Gründen haben.

      1. Schlechte Kommunikation der Telekom on-line: Der Telekom-Kundenservice brach in zwei Fällen die Kommunikation per Email ab, d.h. Reply-To Adressen funktionierten nicht mehr. Wenn sich die Telekom weigert, einen einfachen und unkomplizierten Kommunikationskanal zwischen Kunden und Telekom aufrecht zu erhalten, dann ist es für den Kunden zu riskant, in dem gegebenen Szenario (Durchtrennung der Glasfaser ist wahrscheinlich) auf Glasfaser umzusteigen. Selbst die letzte Störungsmeldung zu dem betroffenen Kabel wurde nicht korrekt bearbeitet: In den Antworten der Telekom wurde nicht auf die Störungsmeldung Bezug genommen.
      2. Mangelnde Qualitätssicherung: Die Telekom korrigiert Mängel ihrer Leitung nicht proaktiv, sondern erst, wenn der Kunde sie entdeckt. Die Telekom kann mit den Messmöglichkeiten der Geräte an beiden Enden der letzten Meile gut selbst erkennen, ob Datenraten vertragsgemäß sind. Im Konkreten Fall reagierte die Telekom erst, als ich ihr eine Unterschreitung der zugasagten Downloadrate nachwies, was die Telekom wohl bereits schon wusste.
      3. Wartezeiten bei Reparaturen: Die Telekom kann oder will mir anscheinend dazu keine Angaben machen. Das ist ein Alarmsignal. Die verlegte Glasfaser wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchtrennt werden. Wegen des hohen Aufwandes für die Reparatur wird die Telekom dann den Kunden sehr lange warten lassen, bis das Glasfaserkabel wieder repariert ist. Das ist für den Kunden zu riskant. (Die bestehende und derzeit noch genutzte Zweidrahtleitung wird zwar auch wieder mit hoher Wahrscheinlichkeit durchrissen werden, aber die Reparatur ist einfacher zu bewerkstelligen.)

      Nur wenn es aus Sicht des Kunden notwendig sein sollte, den Glasfaseranschluss zu stornieren (oder aufzuschieben, bis die Telekom zuverlässiger ist) und an die Zweidrahtleitung angeschlossen zu bleiben, wird also eine postalische Anschrift einer dafür zuständigen Stelle gebraucht. Reicht in diesem Fall dann ein Brief (Einschreiben, wenn erforderlich) an  "Telekom, Stornierung des Anschlusses an Glasfaser, 53171 Bonn"?

      Moorhaus

      Reicht in diesem Fall dann ein Brief (Einschreiben, wenn erforderlich) an  "Telekom, Stornierung des Anschlusses an Glasfaser, 53171 Bonn"?

      die korrekte Adresse ist

      Telekom Deutschland GmbH 
      Landgrabenweg 149 
      53227 Bonn 

      siehe auch die AGB, üblicherweise sollte ein Brief genügen

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      Ich sehe das auch so, daß das Problem im Wesentlichen darin liegt, daß die Reparaturzeiten und damit die Unterbrechung der mit der Leitungsnutzung verbundenen (z.T. für den Nutzer essentiellen) Dienste unklar sind. 

      Daß Freileitungen auch ´mal zerrissen werden, muß zur "Lebenserfahrung" der Telekom gehören, gleiches gilt für Eckwerte eines ein effektives Troubleshootings, egal, wie und wo sich dort bereits seit Bundespost-Zeiten welche Geschäftsbereiche kommunikativ verklemmen. Derartige Perspektivbremsen und daraus resultierenden Brüskierungen der Kunden haben mit Qualitätssicherung nichts gemein.

      Die Tatsache, daß landw. Fahrzeuge höher als 4m ü. Null beladen sein dürfen, ändert nichts an §1 StVO, nämlich daß man sich den Strassenverhältnissen orientiert zu verhalten hat. §22 StVO bewirkt also keinen Vertrauensschutz dahingehend, daß alle landw. nutzbaren Trassen ohne Berücksichtigung etwaiger beschränkter lichter Höhen nutzbar wären. Daß §22 StVO für landw. Güter kein Limit vorsieht, zeigt schon, daß der Verordnungsgeber vom Strassennutzer verlangt, sich selber an die äußeren Umstände zu halten.

      Wenn also jemand mit einem landw. Fahrzeug eine Kabeltrasse unterquert, muß er auf die Trasse Rücksicht nehmen, egal, wie niedrig oder hoch. Vorgreiflicher Vertrauensschutz bei Überspannungshöhen >4,50 m, zumal niedrigere lichte Höhen über Fahrbahnen (nicht Gehwegen etc.) zu kennzeichnen sind, eliminiert dennoch dem Grunde nach nicht die Vorsichtspflicht.

      Vgl. https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2000-14.pdf insbes. Ziff. 1.1

      Siehe auch https://www.rechtsprechung-niehus.de/rechtsprechung/schadensersatz/stromkabel-%C3%BCber-gehweg-und-fahren-mit-traktor-vom-feld-%C3%BCber-gehweg-auf-fahrbahn/  

      Ich wage es kaum anzunehmen 😝, daß die Telekom das Einvernehmen mit dem Wegeeigentümer hergestellt hat, das sichergestellt hätte, daß allseits keine zumindest rechtlich formale Nutzungseinschränkung der hier betroffenen Strasse hervorgerufen wurde, abgesehen vom politischen Interesse daran, daß die Landwirtschaft in der Kommune möglichst barrierefrei praktizierbar ist. Denn die ggf. gegebene Nutzungseinschränkung wäre unbeschadet möglicher rechtlicher Zwänge ohne erhebliche Mehrkosten vermeidbar gewesen und unterläge insoweit keiner tiefergehenden Abwägung der im öffentlichen Interesse liegenden telekommunikativen Versorgung einerseits und eines uneingeschränkten Strassenbenutzbarkeit andererseits (zur Abwägung in Sachen öffentliches Interesse vgl. https://openjur.de/u/2145373.html).

      3

      von

      vor 20 Tagen

      Danke. Ich bin gerade dabei, mit der Ordnungsbehörde des betroffenen Ortes zu klären, ob die Telekom (oder das für sie arbeitende Unternehmen) das Einvernehmen mit dem Wegeeigentümer hergestellt hat.

      An den §1 StVO habe ich auch schon gedacht, aber die Telekom denkt nach meinem Eindruck vor allem an die Kosten, die ihr entstünden, wenn sie veraltete Kabelführungen an die heutigen Anforderungen anpassen müsste. 

      0

      von

      vor 20 Tagen

      https://openjur.de/u/2145373.html 

      Demnach hätte eine barrierefreie Führung (incl. um die Kurven statt "quer-durch") nach Maßgabe des Abwägungsprinzips keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht. Das weiß Telekom auch, da bin ich mir sicher.

      von

      vor 20 Tagen

      ASPIE21

      Demnach hätte eine barrierefreie Führung (incl. um die Kurven statt "quer-durch") nach Maßgabe des Abwägungsprinzips keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht. Das weiß Telekom auch, da bin ich mir sicher.

      https://openjur.de/u/2145373.html 

      Demnach hätte eine barrierefreie Führung (incl. um die Kurven statt "quer-durch") nach Maßgabe des Abwägungsprinzips keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht. Das weiß Telekom auch, da bin ich mir sicher.

      ASPIE21

      Demnach hätte eine barrierefreie Führung (incl. um die Kurven statt "quer-durch") nach Maßgabe des Abwägungsprinzips keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursacht. Das weiß Telekom auch, da bin ich mir sicher.

      Genau das denke ich auch. Wenn schon die große Lösung (unterirdische Verlegung) nicht geht, hätte die Telekom selbstmotiviert an kleinere Maßnahmen denken müssen, also nur Verbesserungen an den kritischen Stellen der recht veralteten Installation. Aber die Subunternehmer, die die Installation machen, können sich damit nicht befassen. Und in der kafkaesken externen und internen Kommunikation der Telekom scheinen Problembeschreibungen von Kunden die Telekom zu sehr zu überfordern.

      (Mal was Positives zu Deutschland, ich will ja nicht nur meckern: Hier ist es nicht so schlimm, wie in Japan. Ich hatte dort im Glasfaserbereich Kunden, bei denen meine japanischen Kollegen Angst um ihre kleinen Finger hatten, und ich dann auch, nachdem ich verstand, was los war. Beim Glasfaserausbau in Japan waren nämlich auch die Yakuza im Provider-Geschäft. Die montierten ihre Glasfaserleitungen auch schon mal auf Masten, die ihnen  gar nicht gehörten. Wir haben dann auch vermieden, mit denen Geschäfte zu machen.)

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      0

      0

    • vor 20 Tagen

      Smart-und-Clever
      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest. Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen. Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region. Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Smart-und-Clever

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Maschinen unterliegen ja im übrigen dem 4m Limit.

      Ich (gelernter Landwirt) kenne mich damit aus, was man mit Maschinen so alles anrichten kann. Stromleitungen erlebte ich allerdings nur über´m Acker (380 kV), da kam man beim Stroh-Laden den knisternden Leitungen recht nahe.

      Übrigens wäre es ´mal spannand, wie aufsässig die Telekom auf ein Wiederherstellungsgutachten eines Schadensverursachers drängen würde (das sie ja nicht selber machen muß), damit sie ihren Schadensersatz bekommt.

      Dabei weiß ich gar nicht, ob ein Schadensverursacher auf der Grundlage eines niedrigsten Preises darauf bestehen könnte, daß dann er und nicht Telekom die Reparatur veranlasst.   

      2

      von

      vor 19 Tagen

      ASPIE21

      Maschinen unterliegen ja im übrigen dem 4m Limit.

      Smart-und-Clever
      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest. Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen. Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region. Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Smart-und-Clever

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Maschinen unterliegen ja im übrigen dem 4m Limit.

      Ich (gelernter Landwirt) kenne mich damit aus, was man mit Maschinen so alles anrichten kann. Stromleitungen erlebte ich allerdings nur über´m Acker (380 kV), da kam man beim Stroh-Laden den knisternden Leitungen recht nahe.

      Übrigens wäre es ´mal spannand, wie aufsässig die Telekom auf ein Wiederherstellungsgutachten eines Schadensverursachers drängen würde (das sie ja nicht selber machen muß), damit sie ihren Schadensersatz bekommt.

      Dabei weiß ich gar nicht, ob ein Schadensverursacher auf der Grundlage eines niedrigsten Preises darauf bestehen könnte, daß dann er und nicht Telekom die Reparatur veranlasst.   

      ASPIE21

      Maschinen unterliegen ja im übrigen dem 4m Limit.

      Damit andere Leser Deines Kommentars das richtig verstehen: Ja, Maschinen unterliegen dem 4m Limit.  Aber mir forst- ond/oder landwirtschaftlicher Ladung darf die Höhe von 4m überschritten weden. Darauf hattest Du in einem anderen Kommentar ja auch hingewiesen.

      0

      von

      vor 19 Tagen

      ASPIE21

      Wiederherstellungsgutachten eines Schadensverursachers

      Smart-und-Clever
      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest. Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen. Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region. Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Smart-und-Clever

      @Moorhaus zeig uns doch einmal ein Foto von der betroffenen Stelle, bzw. müssen es ja mindestens 2 sein wenn die Überquerung unnötig ist wie du sagtest.

      Am besten mit Höhenangaben, das ändert dann vielleicht die Meinung von einem oder anderen.

      Aber wer Landwirtschaft macht, der kennt ja die Örtlichkeiten, so ist es zumindest in meiner Region.

      Sicher weißt du ja auch, wer mit welcher Maschine die Leitung abgerissen hat.

      Maschinen unterliegen ja im übrigen dem 4m Limit.

      Ich (gelernter Landwirt) kenne mich damit aus, was man mit Maschinen so alles anrichten kann. Stromleitungen erlebte ich allerdings nur über´m Acker (380 kV), da kam man beim Stroh-Laden den knisternden Leitungen recht nahe.

      Übrigens wäre es ´mal spannand, wie aufsässig die Telekom auf ein Wiederherstellungsgutachten eines Schadensverursachers drängen würde (das sie ja nicht selber machen muß), damit sie ihren Schadensersatz bekommt.

      Dabei weiß ich gar nicht, ob ein Schadensverursacher auf der Grundlage eines niedrigsten Preises darauf bestehen könnte, daß dann er und nicht Telekom die Reparatur veranlasst.   

      ASPIE21

      Wiederherstellungsgutachten eines Schadensverursachers

      Noch ein Kommentar: In der Vergangenheit war die Telekom klug genug, die Zweidrahtleitung auf eigene Kosten zu flicken und von den Schadensverursachern keinen Schadensersatz zu fordern. Die Treckerfahrer, die den von ihnen verurachten Schaden selbst erkannten, gaben auch schnell eigene Schadensmeldung ab. Diese Landwirte handelten verantwortungsvoll. Die anderen merkten wohl nicht, was sie angerichtet hatten, z.B. wenn es zu dunkel war, um das Kabel überhaupt sehen zu können. Weil die Straße ja auch von wechselnden Leuten einer Genossenschaft befahren werden, kann es sein, dass die Fahrer das Kabel nicht sehen und nicht kennen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 20 Tagen

       _

      0

      0

    • vor 19 Tagen

      Ich gehe davon aus, daß die Verkehrssicherungspflichtige ein Gefahrenpotential/Verkehrshindernis beseitigen muß (was hier zumindest de jure nicht begründbar wäre) oder aber aus tatsächlichen Gründen davor zu warnen.  Im gegebenen Fall muß sich das auch daran orientieren, daß es wohl bereits (im Falle einschlägiger Warnungen vermeidbare) Kabelschäden gegeben hat. Kennen Behörden die Situation, wovon auszugehen ist, ist im Grunde deren Pflicht zur Warnung anzunehmen,  insbesondere, wenn (hier) die Leitung für bestimmte Verkehrsteilnehmer wegen tatsächlich kaum gegebener Erkennbarkeit eine zumindest finanziell nicht folgenfreie "Falle" darstellt, die z.B. auch bei bester Aufmerksamkeit iSd §1 StVO z.B. im Dunkeln nicht zu sehen ist.

      Insoweit sollten Analogien zum Regelwerk zur Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken über Strassen hergestellt werden können und aus gegebenem tatsächlichem Anlass Warnschilder hinsichtlich einer limitierten Durchfahrtshöhe auch bei ggf. > 4,50 m Sinn machen dürfen.

      Dem steht m.E. § 39 Abs.1 StVO, der auch einen Schilderwald vermeiden helfen soll, nicht entgegen, der regelt, daß es allen Verkehrsteilnehmern obliegt, die Verpflichtungen und die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, so daß  örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden sollen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese besonderen Umstände werden m.E. im gegebenen Fall durch die in §22 StVO normierten 4,50 m nicht ausgeräumt. Allerdings wäre ein in den Regelwerken angedachtes Verbot der Durchfahrt (Zeichen 265) nicht im Sinne der Sache.

      Ob die Alternative hinsichtlich eines eingeengten Lichtraumprofils ´was taugt (Anhang), weiß ich nocht nicht. Manche Angaben beschränken sich bildkonform auf Bäume, andere erweitern die Ursachen auch auf Freileitungen etc.

      LRP.png

      1

      von

      vor 19 Tagen

      ASPIE21

      Allerdings wäre ein in den Regelwerken angedachtes Verbot der Durchfahrt (Zeichen 265) nicht im Sinne der Sache.

      Ich gehe davon aus, daß die Verkehrssicherungspflichtige ein Gefahrenpotential/Verkehrshindernis beseitigen muß (was hier zumindest de jure nicht begründbar wäre) oder aber aus tatsächlichen Gründen davor zu warnen.  Im gegebenen Fall muß sich das auch daran orientieren, daß es wohl bereits (im Falle einschlägiger Warnungen vermeidbare) Kabelschäden gegeben hat. Kennen Behörden die Situation, wovon auszugehen ist, ist im Grunde deren Pflicht zur Warnung anzunehmen,  insbesondere, wenn (hier) die Leitung für bestimmte Verkehrsteilnehmer wegen tatsächlich kaum gegebener Erkennbarkeit eine zumindest finanziell nicht folgenfreie "Falle" darstellt, die z.B. auch bei bester Aufmerksamkeit iSd §1 StVO z.B. im Dunkeln nicht zu sehen ist.

      Insoweit sollten Analogien zum Regelwerk zur Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken über Strassen hergestellt werden können und aus gegebenem tatsächlichem Anlass Warnschilder hinsichtlich einer limitierten Durchfahrtshöhe auch bei ggf. > 4,50 m Sinn machen dürfen.

      Dem steht m.E. § 39 Abs.1 StVO, der auch einen Schilderwald vermeiden helfen soll, nicht entgegen, der regelt, daß es allen Verkehrsteilnehmern obliegt, die Verpflichtungen und die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, so daß  örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden sollen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese besonderen Umstände werden m.E. im gegebenen Fall durch die in §22 StVO normierten 4,50 m nicht ausgeräumt. Allerdings wäre ein in den Regelwerken angedachtes Verbot der Durchfahrt (Zeichen 265) nicht im Sinne der Sache.

      ASPIE21

      Allerdings wäre ein in den Regelwerken angedachtes Verbot der Durchfahrt (Zeichen 265) nicht im Sinne der Sache.

      Das stimmt wohl. Besser wäre es, wenn die Ordungsbehörde der Telekom nicht mehr erlaubt, Landwirte mit ihrer vermeidbaren Fehlkonstruktion (das Telefonkabel schneidet eine 90°-Kurve der Straße, überkreuzt sie also zwei mal unnötigerweise mit einem langen Kabelabschnitt, anstelle diesen ordentlich an der Außenseite der Kurve entlang geführt zu haben)  bei ihrer Arbeit zu behindern. Die Telekom sollte nicht so sicher sein dürfen, dass ihre rücksichtslose Leitungsführung von der Ordnungsbehörde toleriert wird. Vielleicht geht es der  "Oberleitung" der Telekom immer noch zu gut.😉

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 19 Tagen

      (Nicht nur) das OLG Dresden legt sich in seinen Entscheidungsgründen (OLG Dresden, 02.10.1996 - 6 U 321/96)  nicht auf die letztlich erforderliche Höhe mit Zahlenangaben fest. Es stehe an keiner Stelle, dass für das Lichtraumprofil beispielsweise bis zu einer Höhe von 4,5 m Äste entfernt werden müssen. Es heißt nur, dass ein Fahrzeug mit 4 m Höhe die Straße gefahrlos benutzen können muss. „Bis zu welcher Höhe der Verkehrsraum von hereinragenden Ästen freizuhalten ist, hängt vielmehr von der Verkehrsbedeutung der Straße ab. Ihre Verkehrssicherheit und das ökologische Interesse an der Erhaltung alten Baumbestands sind gegeneinander abzuwägen.“

      Im gegebenen Falle liegt es analog im öffentlichen Interesse, daß ein Wirtschaftsweg landwirtschaftlich vernünftig nutzbar sein muß. Die als durchgängig gegeben anzusehende Lebenserfahrung, daß landw. Erntetransporte (etc.) auch Höhen > 4 m aufweisen (bzw. ggf. technisch bedingt aufweisen müssen), hat der Verordnungsgeber ja schon 1970 in § 22 StVO (BGBl. I 1970 S. 1565) berücksichtigt. 

      Fakt ist, daß die installierte Freileitung auch im Falle einer Warnung vor einem nach oben beengten Lichtraumprofil selbst dann die optimierte landw. Nutzung aus v.g. Gründen praktisch letztendlich nicht zuließe. Das gilt auch und gerade, wenn man davon ausgeht, daß sich zwar aus der Höhe von > 4 m kein Anspruch auf ein entsprechenes Lichtraumprofil ergibt (OLG Dresden wie v.g.), der betroffene Weg aber auch bei entsprechend gebotener Vorsichtnahme dennoch nicht technisch wie ökonomisch beeinträchtigungsfrei nutzbar wäre. 

      Wie bereits ausgeführt, liegt es nicht im öffentlichen Interesse, daß eine (per se, aber nicht nach jedem Gusto der Betreiber, im öffentlichen Interesse liegende) Telekom-Einrichtung so ausgeführt wird, daß die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegende vernünftige zweckbindungskonforme Nutzung eines Wirtschaftsweges nicht beeinträchtigt wird. Denn zum Zwecke der Beeinträchtigungs-Beseitigung kann man die Telekom-Einrichtung hinterher nicht wie einen Baum sukzessive und erhaltungssichernd zurückschneiden  😠 .  

      7

      von

      vor 18 Tagen

      falk2010

      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      Moorhaus

      Ich habe in fünf Ländern gelebt und dort im Bereich der Kommunikationstechnik gearbeitet und kann die Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Gebieten ganz gut beurteilen.

      Fast hätte ich selbst zu diesem Klischee gegriffen, aber das erhebliche Verbesserungspotential der Telekom bei der Qualitätssicherung ist eher ein Telekom-Problem als ein Problem irgendeiner typisch deutschen Einstellung (wenn es sowas gibt). Ich habe in fünf Ländern gelebt und dort im Bereich der Kommunikationstechnik gearbeitet und kann die Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Gebieten ganz gut beurteilen. Die Infrastrukturprobleme in Deutschland haben auch nicht unbedingt etwas mit irgendeiner deutschem Einstellung zu tun, sondern sind Folge der Tatsache, dass in Deutschland eben sehr früh mit dem Aufbau dichter Versorgungs-Netze (nicht nur Kommunikation) begonnen wurde. Regionen (z.B. Süd-Korea, die baltischen Länder usw.), in denen das nicht so war, hatten es deswegen leichter, von Grund auf moderne Netze aufzubauen. Dass die Telekom dabei Fehler alter Installationen nicht korrigieren will, ist kein typisch deutscher Problem, sondern das Problem einer überforderten Telekom. (Bei (System-)Wechsel zu anderen Anbietern, steckt auch irgendwo immer noch die Telekom drin und kann ihrer Konkurrenz Schwierigkeiten bereiten.) Aber vielleicht bin ich hier nur an die falschen Telekom-Mitarbeiter geraten. Immerhin fordert die Telekom ihre Kunden nicht dazu auf, "pragmatisch" Workarounds zu implementieren. Das übernehmen hier in "Telekom-hilft" einige Forumsmitglieder für die Telekom, die ihre Überforderung selbst ja schlecht zugeben kann. Da kapieren einige Leute nicht, dass ich mich mit Notlösungen sehr gut auskenne, es aber nicht geht, dass die Telekom meint, ich müsse kostenlos für die Telekom deren Fehlleistungen korrigieren. Zurück zum konkreten Fall: Es ist nicht zu rechfertigen, dass die Telekom Landwirte behindert, die unter der Telefonleitung (zum von mir in gegenüber der Telekom vertretenden Kunden) durchfahren wollen. Anhand ihrer eigenen Richtlinien weiß die Telekom, dass die Leitung mindestens 5,5m hoch sein könnte. (Im Dialog mit mir hat der Kundenservice das verschwiegen, und nur 4,5m genannt.) Das Problem gäbe es überhaupt nicht, wenn die damalige Installation auch an der Kurve ordentlich an der Straßenaußenseite entlang geführt worden währe, die Kurve also nicht vorsätzlich überschnitten worden wäre.  Für diese schlampige Installation ist such die heutige Betreiberin der Telefonkabel immer noch verantwortlich. Ist es "deutsch", dass die Telekom das nicht endlich in Ordnung bringen will?
      Moorhaus

      Ich habe in fünf Ländern gelebt und dort im Bereich der Kommunikationstechnik gearbeitet und kann die Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Gebieten ganz gut beurteilen.

      Oha, darum ging es nicht.

      Es ging um den Anlass und die Art der Diskussion.

      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      Fast hätte ich selbst zu diesem Klischee gegriffen, aber das erhebliche Verbesserungspotential der Telekom bei der Qualitätssicherung ist eher ein Telekom-Problem als ein Problem irgendeiner typisch deutschen Einstellung (wenn es sowas gibt). Ich habe in fünf Ländern gelebt und dort im Bereich der Kommunikationstechnik gearbeitet und kann die Unterschiede zwischen Deutschland und anderen Gebieten ganz gut beurteilen. Die Infrastrukturprobleme in Deutschland haben auch nicht unbedingt etwas mit irgendeiner deutschem Einstellung zu tun, sondern sind Folge der Tatsache, dass in Deutschland eben sehr früh mit dem Aufbau dichter Versorgungs-Netze (nicht nur Kommunikation) begonnen wurde. Regionen (z.B. Süd-Korea, die baltischen Länder usw.), in denen das nicht so war, hatten es deswegen leichter, von Grund auf moderne Netze aufzubauen. Dass die Telekom dabei Fehler alter Installationen nicht korrigieren will, ist kein typisch deutscher Problem, sondern das Problem einer überforderten Telekom. (Bei (System-)Wechsel zu anderen Anbietern, steckt auch irgendwo immer noch die Telekom drin und kann ihrer Konkurrenz Schwierigkeiten bereiten.) Aber vielleicht bin ich hier nur an die falschen Telekom-Mitarbeiter geraten. Immerhin fordert die Telekom ihre Kunden nicht dazu auf, "pragmatisch" Workarounds zu implementieren. Das übernehmen hier in "Telekom-hilft" einige Forumsmitglieder für die Telekom, die ihre Überforderung selbst ja schlecht zugeben kann. Da kapieren einige Leute nicht, dass ich mich mit Notlösungen sehr gut auskenne, es aber nicht geht, dass die Telekom meint, ich müsse kostenlos für die Telekom deren Fehlleistungen korrigieren. Zurück zum konkreten Fall: Es ist nicht zu rechfertigen, dass die Telekom Landwirte behindert, die unter der Telefonleitung (zum von mir in gegenüber der Telekom vertretenden Kunden) durchfahren wollen. Anhand ihrer eigenen Richtlinien weiß die Telekom, dass die Leitung mindestens 5,5m hoch sein könnte. (Im Dialog mit mir hat der Kundenservice das verschwiegen, und nur 4,5m genannt.) Das Problem gäbe es überhaupt nicht, wenn die damalige Installation auch an der Kurve ordentlich an der Straßenaußenseite entlang geführt worden währe, die Kurve also nicht vorsätzlich überschnitten worden wäre.  Für diese schlampige Installation ist such die heutige Betreiberin der Telefonkabel immer noch verantwortlich. Ist es "deutsch", dass die Telekom das nicht endlich in Ordnung bringen will?
      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      falk2010

      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      Du schriebst: "Tolle Diskussion hier, kommt mir sehr 'deutsch' vor." Ich bin auf das überstrapazierte Klischee "sehr 'deutsch'" eingegangen. Aber vielleicht hast Du das ja auch positiv gemeint.😉

      Vielleicht ist es auch deutsch, dass der Kunde monatlich einen kleinen Betrag ihrer Gebühren zurückerstattet bekommt. Das deckt dann einen Teil der Kosten für Maßnahmen ab, die ich zur Sicherung der Kommunikation bisher schon getroffen hatte.

      Und klar kann die die Telekom die Dauer zw. Störungsmeldung und Reparatur bei zerrissenen überirdischen Glasfaserleitungen abschätzen. Wenn das deutsch ist, dann wäre das eine gute Nachricht. So schlimm, dass sie Ihre Kapazitätsplanung mit Hilfe von Würfeln macht, ist es nun auch wieder nicht. Aber vermutlich will die Telekom nicht offen mitteilen, welche Ziele sie sich gesetzt hat.

      0

      von

      vor 18 Tagen

      Moorhaus

      Hast mich hier falsch zitiert.

      falk2010

      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      Oha, darum ging es nicht. Es ging um den Anlass und die Art der Diskussion.
      falk2010

      Moorhaus

      Tolle Diskussion hier,

      Hast mich hier falsch zitiert. Nicht ich, sondern Du schriebst: "Tolle Diskussion hier, kommt mir sehr 'deutsch' vor." Ich bin auf das überstrapazierte Klischee "sehr 'deutsch'" eingegangen. Nach meiner Erfahrung ist der Stil in dieser Diskussion nicht 'typisch Deutsch', sondern eher typisch für Diskussionen, in denen sich die Diskussionsteilnehmer auf Richtlinien berufen. Das genau hat die Telekom mir gegenüber getan, allerdings mit der Auslassung genau des Teils einer Vorgabe, der meine Argumentation unterstützt. Netter Versuch. Ist dieser Diskussionsstil typisch Deutsch?

      Moorhaus

      Hast mich hier falsch zitiert.

      Nein, das hat die Foren-Software sich ausgedacht, passiert leider öfter.

      von

      vor 18 Tagen

      Dann bitte ich für meinen Kommentar um Entschuldigung. Die Telekom-hilft Website verhält sich auch in anderen Punkten merkwürdig.

      Alles beste zum Wochenende,

      Moorhaus

      Uneingeloggter Nutzer

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