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Magenta Eins ohne Auftrag und ohne Berechtigung erhalten
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche zu meinem Mobilfunkvertrag eine Family Card dazu gebucht.
Das hatte die seltsame Nebenwirkung, dass sowohl bei mir als auch bei meinem Bruder, der unter derselben Adresse wohnt, die Magenta Eins Option dazugebucht wurde.
Mein Bruder und ich haben separate Kundennummern und Verträge, ich nur Mobilfunk und er nur Festnetz, also sind wir beide nicht zu Magenta Eins berechtigt. Er hat sogar eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten, obwohl er garantiert nichts beauftragt hat, in dem Schreiben erscheint seltsamerweise auch meine Mobilnummer.
Wie kann man diese Situation wieder lösen?
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ellbogen
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
Füsse still halten und es auf sich beruhen lassen.
Jetzt, wo es sogar schriftlich vorliegt, bist du ja auf der sicheren Seite.
Vorsorglich würde ich noch die Kundendaten im Profil löschen, nicht das doch noch jemand was dranrumfummelt.
😊
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Kugic
Antwort
von
ellbogen
vor 3 Jahren
Für M1 war schon immer nur die gleiche Adresse notwendig.
Nicht die gleiche Person.
Es ist also vertraglich soweit korrekt.
Die Frage ist nur: Wollt ihr das?
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 3 Jahren
genau deshalb seid ihr zu MagnetaEins berechtigt, also alles korrekt.
Die Frage ist nur wer hat das wieso einfach gebucht?
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pudel77
1 Sterne Mitglied
vor 3 Jahren
Nachdem jetzt schon 2 Leute sagen, dass das so geht, dann glaube ich das.
Natürliche profitieren wir beide davon, wir wollen nur nicht durch einen Computerfehler zu Unrecht Leistungen beziehen.
Könnt Ihr mir noch einen Link posten wo ich diese Vertragsbedingungen nachlesen kann, denn das sowas möglich ist habe ich noch nie gehört.
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rainer1809
Antwort
von
pudel77
vor 3 Jahren
Hallo @pudel77
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/magentaeins/voraussetzungen-magentaeins?samChecked=true
"Gut zu wissen
....
Der Festnetz- und Mobilfunk-Anschluss muss für die Beauftragung von MagentaEINS nicht auf den gleichen Kunden laufen. Die Beauftragung kann auch durch unterschiedliche Vertragspartner erfolgen. Allerdings müssen sowohl der Mobilfunk- als auch der Festnetz-Anschluss auf die gleiche Adresse eingetragen sein. ..."
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