Gelöst

Mietgeräte Schadenersatz Forderung

vor 7 Jahren

Da sich das Problem leider nicht via E-Mail lösen konnte versuche ich es noch mal auf diesen Weg.

 

Heute wurde von meinen Konto ein hoher Betrag von ca. 150 Euro abgebucht. Wie ich erfahren habe handelt es sich dabei wohl um Schadenersatz für die Mietgeräte. Ich kopiere einfach mal meine Antwort welche ich ab den Kundenservice geschrieben habe rein.

 

Sehr geehrte Frau xxxx,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

Ich kann allerdings die Forderung auf Schadenersatz nicht verstehen.

Sie haben die Geräte nachweislich am 30.05.2018 erhalten.

Ein Schadenersatz zu fordern, für Geräte die bereits wieder in Ihrem Besitz sind halte ich für äußerst bedenklich.

Ich habe daher bis zu vollständigen Klärung die Lastschrift zurück gebucht.

 

Ich bin mir dessen bewusst, dass eine Rücksendung der Geräte innerhalb 14 Tage nach Vertragsende erfolgen muss (Hierbei gehe ich von Werktagen aus).

Das ich diese Frist überschritten habe stelle ich nicht in Frage und würde verstehen, wenn mir für diese Verzugstage die Miete der Geräte in Rechnung gestellt wird.

 

Der Vertrag lief am 11. Mai 2018 aus. Die Rücksendung der Geräte ist am 30. Mai nachweislich bei Ihnen eingegangen. (Sendungsnummern FröhlichFröhlich

Nach Abzug von Sonn. Und Feiertagen ergeben sich daraus 16 Werktage. Das heißt ich ahbe die Frist gerade einmal um zwei Tage überschritten.

 

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass wegen zwei Tagen die Geräte nun in Rechnung gestellt werden sollen und kann dies so nicht akzeptieren.

Sollte die Frist nur 7 Tage betragen (Hier bin ich mir nicht ganz sicher) wären es aber auch allerhöchstens 9 Werktage.

 

Ich war wirklich langjährtiger Kunde bei Ihnen und hatte nie Probleme bzgl. Zurückbuchungen o.ä. bei Ihnen verursacht.

Dies können Sie sicher auch aus Ihren Daten entnehmen.

Daher finde ich es schade, dass man mit einem verlässlichen „Ex-Kunden“ nun anch Vertragsende so umgeht.

In der ganzen Vertragslaufzeit hatte ich auch immer mal wieder ein paar Tage an denen das Internet nicht so lief wie es sollte.

Als Kunde wäre es mein gutes Recht gewesen mich zu beschweren und auf Entstörung zu pochen.

Ich habe allerdings wirklich nur im äußersten Notfall eine Störung aufgegen. Die meisten Probleme haben sich ohnehin meistens von selber gelöst.

Ich habe hier also im gegenseitigen Vertragsverhältnis Kulanz walten lassen und sowohl für Sie als auch für mich Ärger oder zumindest Zeit erspart.

 

Ich bitte Sie daher aus Kulanz die Schadenersatz-Forderung zurück zu ziehen und die Rechnung Fröhlich entweder zu korrigeren oder Sie für nichtig zu erklären.

Um Ihnen für den Verzug von 2 bzw. gegebenenfalls 9 Werktagen entgegen zu kommen dürfen Sie mir im Gegenzug die Miete für einen Monat in Rechnung stellen.

 

Sollte es zu keiner Einigung kommen werde ich mir juristischen Beistand zur Seite stellen.

Ich denke im gemeinsamen Interesse wäre es schön, wenn der Sachverhalt außergerichtlich und unkompliziert geklärt werden kann.

Gerne können Sie mich unter den unten angegebenen Kontaktdaten jederzeit erreichen.

 

Sofern mein Vorschlag für Sie in Ordnung wäre würde ich um eine schriftliche Bestätigung bitten.

 

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen

........................... .... 

 

In beider Interesse bitte ich darum, den Sachverhalt außergerichtlich und unkompliziert zu klären. 

 

 

[Fröhlich Beitrag aus Gründen des Datenschutzes von @pamperlapescu bearbeitet.]

3017

31

    • vor 7 Jahren

      @stephanbesserdas können wir nicht klären, mach mal das

      Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind Zwinkernd @Telekom hilft Team

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...

      6

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ich habe mein Profil ergänzt. Vielen Dank für den Hinweis 😉

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Eine Lastschrift zurück zu buchen, obwohl der eigentliche Fehler ja unbestritten bei Dir liegt ist definitiv nicht der richtige Weg.

      Wenn die Rücksendung nicht innerhalb der 14Tagen (nicht Werktage) eingeht, dann befinden Sie die Geräte in deinem Eigentum,

      wenn du diese dann der Telekom schickst, so ist dies dein Privatvergnügen.

       

      mal sehen ob das Team da eine Kulanzlösung findet

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ich habe ja in meiner Email bereits gesagt das jch die Frist nicht eingehalten habe und ein paar Tage in Verzug bin. Ob man in dem Fall rechtlich vorgehen kann müsste geprüft werden.

      Unabhängig davon finde ich es dennoch äußerst bedenklich wie die Telekom das handhabt. Es sind ein paar Tage..  Es sind keine Wochen oder Monate. Es ist aus meiner Sicht kein Schaden entstanden, welcher solch eine Forderung rechtfertigt.

       

      Unter Unternehmern mahnt man auch nicht gleich, wenn mal eine Rechnung paar Tage drüber ist.

       

      Die Lastschrift habe ich zurück gebucht weil ich nicht mal eine Rechnung vorliegen hatte. Und wenn ich nicht nachvollziehen kann für welche Leistung ein Betrag abgebucht wird ziehe ich ihn vorsichtshalber zurück. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Wir sind hier nicht deine doppelte Papierablage!
      Du hast dem Kundenservice geantwortet, nun warte auch die Antwort ab!

      Einschränkungen am Anschluss haben mit dem Mietvertrag nix zutun.

      Wenn du es nicht hinbekommst die Mietsache rechtzeitig zurückzugeben, muss die Telekom halt ein Ersatz besorgen - diese Kosten musst du dann ausgleichen. Schön, dass du es dann doch noch hinbekommen hast, dass Gerät zurückzusenden.

      Zu dem Zeitpunkt wurde nen Ersatz aber schon besorgt - also is die Forderung korrekt und auch zur Recht so entstanden. Da brauchste dich nirgendwo juristisch beraten lassen außer du willst noch mehr Geld aus dem Fenster werfen - den du bezahlst den Anwalt.

      0

    • vor 7 Jahren

      hallo stephanbesser

      gut das Du deine Daten im Profil hinterlegt hast.

      ich hoffe, das sich ein Teami der Sache annimmt , persönlich finde ich den Betrag von 150 Euro erheblich als aktuellen Zeitwehrt, da müsste der Router ja noch fast neu sein. Hake da mal bei einem Teami Kontakt nach.

      MfG

      6

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Teil 2 : Im Streitfall muss der Geschädigte natürlich seine Forderungen belegen können.(ist aber nur noch Theorie )) MfG

       

      Teil 2 : Im Streitfall muss der Geschädigte natürlich seine Forderungen belegen können.(ist aber nur noch Theorie ))

      MfG

       

      Teil 2 : Im Streitfall muss der Geschädigte natürlich seine Forderungen belegen können.(ist aber nur noch Theorie ))

      MfG


      Nein, siehe dazu auch die AGB des Endgeräteservicevertrages.

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      hallo stephanbesser

      Diese Antwort ist zwar schon 3 Jahre alt, aber villeicht kann mann sich mit der Telekom irgenwie gütlich einigen.

      wichtig ist nur die hervorgehobene Textzeile ( setzt aber Kulanz der Telekom voraus )

      Antwort

      von Telekomhilft

      Business-Experte

      vor 3 Jahren

      Hallo xxxxxxxxxxx

      dass mal etwas in Vergessenheit gerät, kann passieren und ist menschlich. Daher haben wir dich ja auch daran erinnert, den Speedport an uns zurück zu schicken.

      Wenn du einen Mietvertrag kündigst, hast du eine gewisse Frist, in der du den Speedport zurücksenden musst. Tust du das nicht, wird dir Schadenersatz für das Gerät berechnet und geht komplett in deinen Besitz über.

      Die Miete die wir berechnet haben, war bis zum Kündigungsdatum vom Speedport. Daher wäre diese eh fällig gewesen.

      Warum hast du uns denn nicht informiert, dass der Speedport doch nicht gekündigt werden soll?

      Viele Grüße

      Rebekka H. von Telekom hilft

       

       MfG

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      hallo stephanbesser Diese Antwort ist zwar schon 3 Jahre alt, aber villeicht kann mann sich mit der Telekom irgenwie gütlich einigen. wichtig ist nur die hervorgehobene Textzeile ( setzt aber Kulanz der Telekom voraus ) Antwort von Telekomhilft Business-Experte vor 3 Jahren Hallo xxxxxxxxxxx dass mal etwas in Vergessenheit gerät, kann passieren und ist menschlich. Daher haben wir dich ja auch daran erinnert, den Speedport an uns zurück zu schicken. Wenn du einen Mietvertrag kündigst, hast du eine gewisse Frist, in der du den Speedport zurücksenden musst. Tust du das nicht, wird dir Schadenersatz für das Gerät berechnet und geht komplett in deinen Besitz über. Die Miete die wir berechnet haben, war bis zum Kündigungsdatum vom Speedport. Daher wäre diese eh fällig gewesen. Warum hast du uns denn nicht informiert, dass der Speedport doch nicht gekündigt werden soll? Viele Grüße Rebekka H. von Telekom hilft MfG

      hallo stephanbesser

      Diese Antwort ist zwar schon 3 Jahre alt, aber villeicht kann mann sich mit der Telekom irgenwie gütlich einigen.

      wichtig ist nur die hervorgehobene Textzeile ( setzt aber Kulanz der Telekom voraus )

      Antwort

      von Telekomhilft

      Business-Experte

      vor 3 Jahren

      Hallo xxxxxxxxxxx

      dass mal etwas in Vergessenheit gerät, kann passieren und ist menschlich. Daher haben wir dich ja auch daran erinnert, den Speedport an uns zurück zu schicken.

      Wenn du einen Mietvertrag kündigst, hast du eine gewisse Frist, in der du den Speedport zurücksenden musst. Tust du das nicht, wird dir Schadenersatz für das Gerät berechnet und geht komplett in deinen Besitz über.

      Die Miete die wir berechnet haben, war bis zum Kündigungsdatum vom Speedport. Daher wäre diese eh fällig gewesen.

      Warum hast du uns denn nicht informiert, dass der Speedport doch nicht gekündigt werden soll?

      Viele Grüße

      Rebekka H. von Telekom hilft

       

       MfG

      hallo stephanbesser

      Diese Antwort ist zwar schon 3 Jahre alt, aber villeicht kann mann sich mit der Telekom irgenwie gütlich einigen.

      wichtig ist nur die hervorgehobene Textzeile ( setzt aber Kulanz der Telekom voraus )

      Antwort

      von Telekomhilft

      Business-Experte

      vor 3 Jahren

      Hallo xxxxxxxxxxx

      dass mal etwas in Vergessenheit gerät, kann passieren und ist menschlich. Daher haben wir dich ja auch daran erinnert, den Speedport an uns zurück zu schicken.

      Wenn du einen Mietvertrag kündigst, hast du eine gewisse Frist, in der du den Speedport zurücksenden musst. Tust du das nicht, wird dir Schadenersatz für das Gerät berechnet und geht komplett in deinen Besitz über.

      Die Miete die wir berechnet haben, war bis zum Kündigungsdatum vom Speedport. Daher wäre diese eh fällig gewesen.

      Warum hast du uns denn nicht informiert, dass der Speedport doch nicht gekündigt werden soll?

      Viele Grüße

      Rebekka H. von Telekom hilft

       

       MfG


      Hallo, das ist ja auch mein Anliegen Zwinkernd Ich habe mich in der mail wirklich ein wenig unfreundlich ausgedrückt. Vielleicht hat man mich da auch einfach am falschen Tag erwischt.  Ich bin mir dessen Bewusst, dass ich die Frist nicht eingehalten habe und die Forderung gerechtfertig ist.

      Ich hoffe einfach auf Kulanz, da es sich ja wirklich nur um 8 Tage handelt und es nicht meine böse Absicht war. Sowas kann einfach mal passieren, wir sind ja alle nur Menschen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo @stephanbesser und herzlich willkommen in unserer Community.

      Haben Sie noch einen Beleg vorliegen, auf dem ersichtlich ist, dass die Geräte am 30. Mai bei uns eingetroffen sind? Laut unserem System haben wir die Geräte erst später erhalten.

      Und haben wir Ihnen die Geräte zurückgeschickt?

      Ich freue mich auf Antwort.

      Viele Grüße

      Katja M.

      14

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @nz04 

       

      Ich schaue mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail an. 

      Hinterlege hierzu bitte einmal deine Kontaktangaben und lasse mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen. 

      Ich setze mich dann sehr gerne mit dir in Verbindung.

       

      Freundliche Grüße

      Carolin L. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo Carolin,

       

      vorab vielen Dank für deine Hilfe. Die Kundendaten habe ich eingetragen!

       

      LG

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hey @nz04,

       

      ich konnte dich gerade leider nicht erreichen. Bitte nenne mir ein Zeitfenster, in dem du erreichbar bist, ich rufe dann zurück. 🙂


      Liebe Grüße
      Jonas W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hi @stephanbesser,

      vielen Dank für das freundliche Telefonat.
      Es freut mich, dass wir alles so unkompliziert lösen konnten.
      Ich freue mich, wenn du bald wieder zu uns kommst. 😊

      Beste Grüße
      Markus Km.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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