Mobilfunk gesperrt wegen einer Rechnung
vor 7 Jahren
Hallo,
mein Vater ist bereits über 72 Jahre alt und ist etwas schusselig. Die letzte Rechnung wurde nicht beglichen. Jedoch bekommt man doch eine „Verwarnung“ per sms. Diese habe ich aber nicht gesehen. Es ist keine Sperrandrohung da zu sehen. Und wie gesagt, es war nur eine Rechnung offen, mit knapp über 80€, und hinzu kamen dann noch 3€ Mahngebühren.
Ich habe den offenen Betrag für meinen Vater überwiesen per online Banking und kann Ihnen auch gerne einen Screenshot schicken.
Können sie meinen Vater dann bitte wieder entsperren? Er ist 72 und es ist sehr wichtig, dass er mich telefonisch immer erreichen kann.
Und nicht erst Mitte Nächste Woche.
Ich bitte Sie darum, wenn es war nur eine offene Rechnung und die hab ich eben bezahlt.
Vielen Dank
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vor 7 Jahren
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/bezahlung-und-bankeinzug/entsperrung-nach-einem-zahlungsverzug?samChecked=true
Wobei es sich um Arbeitstage handelt, also gehe mal von Mitte nächster Woche aus. Das ist ein automatischer Vorgang der nicht beschleunigt werden kann. Es kommen mehrere Mahnunge, bevor gesperrt wird, diese aber wohl per email. Am bestern ein Sepamandat zur Abbuchung eteilen.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Man darf aber nicht einfach so sperren. Es gab keine Sperrandrohung
Man darf aber nicht einfach so sperren.
Es gab keine Sperrandrohung
Das kann ich mir kaum vorstellen, es erfolgen ja mittlerweile selbst vor der eigentlichen Mahnung Zahlungserinnerungen via SMS und in der Mahnung sollte auch auf die Sperre hingewiesen werden. Sind diese SMS ggf. auch verloren gegangen?
Ggf. auch nochmal prüfen, ob die Rechungen korrekt zugestellt werden, also postalisch oder RechnungOnline korrekt eingerichtet? Wichtig ist ja jetzt, dass soetwas nicht wieder passiert.
Liebe Grüße Patrik
Antwort
von
vor 7 Jahren
Man darf aber nicht einfach so sperren. Es gab keine Sperrandrohung
Man darf aber nicht einfach so sperren.
Es gab keine Sperrandrohung
Ja und Nein.
Als Verbraucher gelten die Regeln des TKG und damit ist zwingend eine schriftliche Androhung 14 Tage vorher vorgeschrieben.
Der Beitrag hier ist aber im Geschäftskundenbereich und da gelten diese Regeln nicht.
Antwort
von
vor 7 Jahren
@jra was für ein Problem hat Dein Vater mit Lastschrift? Da ist er auf der sicheren Seite, im Zweifel kann er diese zurück gehen lassen, also kein Risiko, wenn Konto gedeckt oder ein Dispo eingerichtet ist. Sorry und ich will niemanden beleidigen eine Rechnung vergisst man nicht, auch nicht mit 72 Jahren, außer man leidet unter Demenz. Als Tochter bzw. Sohn würde ich für meinen Vater aufgrund der Sperrung auf Lastschrift bestehen.
Egal ob Mahnung oder nicht es ist passiert und man kann darüber stundenlang diskutieren, aber das Kind ist schon in den Brunnen gefallen und man sollte nun sein Bestes geben, das es zu keinem erneuten Vorfall mehr kommt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @jra,
vielen Dank für Deine Nachricht.
Generell ist zu sagen, dass offene Beträge angemahnt werden, bevor gesperrt wird. Wenn Du magst, hinterlege die Daten in Deinem Profil, dann prüfe ich, wie es mit einer Sperre aussieht.
Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße,
Lin J.
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Uneingeloggter Nutzer
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