Solved
Nach Umzug volle Beträge bezahlen ohne Leistungen zu erhalten?
8 years ago
Hallo, also langsam reicht es mir mehr als deutlich mit euch! Ich bin seid Jahren treue Kundin im Festnetz Entertain und Mobile!
Nun ziehe ich um und bekomme bereits die 2. Rechnung für meinen alten Vertrag: MagentaZuhause S Entertain Sat 16000 plus nochmaligen Schnickschnack auf der Rechnung aufgeführt. Also 48,-€ für Leistungen die Ihr in meiner neuen Wohnung gar nicht bieten könnt. Ich habe ordentlich den Umtugsticker online ausgefüllt und Ihr habt mich am nächsten Tag angerufen und mir erklärt, sorry, da gehen nur noch 2000 DSL, kein Entertain und IP-basiert muss gecheckt werden. Ich könne na klar nun kündigen, dass Schlagwort hieße "Sonderkündigung". Gemacht, getan. Weil: als ich mehrfach nachfragte, ob ich als "alter Hase, ein bisschen Rabatt für deutlich weniger Leistung bekommen könnte, kamen Vorschläge wie: auf ein Haushaltsmitglied nen Neuvertrag abwickeln. Meine Kinder sind minderjährig, ja egal. Ich könne auch nen ganz anderen Menschen nutzen. Mich nur als Lieferadresse eintragen lassen. Hmmm mal schauen wen ich im Telefonbuch finde, den ich mal als Neuvertragskunden mit meinem Standort anmelden kann... läuft es noch? Wisst ihr wie man das rechtlich sehen kann?!
Der Chat hängt dran...
jetzt soll ich für 3 1/2 Monate 48€ monatlich bezahlen, habe kein Telefon! Kein Internet! und kein Entertain Sat! ---- aber 150€ weniger mit zwei Kids! Statt mir einfach als weiterhin treue mobile-Kundin entgegen zukommen, soll ich noch Passives Einkommen bei euch bezahlen?! Für welche Leistung?! Monatliche einmal eine E-MAIL senden mit einer Rechnung drin?! Ernsthaft?! Auf keine BeschwerdeE-Mail kam eine Reaktion! Kein Rückruf!!!! Nur Rechnungen für etwas was ich gar nicht habe WEIL IHR ES NICHT BEREITSTELLEN KÖNNT!
Es ist mega traurig so behandelt zu werden! Ich Bund mir Sicherheit nicht freiwillig an einen Standort mit 2000 Leitung gezogen! Ich habe mehr als min 8 mal angerufen plus Schreiben an euch getätigt um irgendwie bei euch bleiben zu können. Aber 48€ für 2000 Leitung und einer Telefonnummer ist mir als Mutter zu teuer. Und da ihr meine Kinder oder "jemand anderen" lieber als Neukunden gehabt hättet, statt mir nen Rabatt zugewähren, beharre ich nun auf die fristlose Kündigung wegen Nicht erbrachten Leistungen - täglich seid Auszug 12.08.2017 - bis zu dem eingeräumten Sonderkündigungstermin 30.11.2017. Für jeden nicht gelieferten Tag seid 12.08.2017, fordere ich den Telekom "Leistungssatz" laut eurer Rechnung von 1,60€ Täglich zurück (48,-€ durch 30 Tage) plus einen Aufwendungsersatz täglich von 1,00€ für meine Leistung, euch hinterher zu telefonieren oder zu schreiben, mich permanent zu bewegen! Die Rechnung meines Anwalts wird ebenfalls zu Euren Lasten fallen.
Kundenbindung? Kundenabzocke 😕
Gruss
Edit: Anhang entfernt, bitte keine Personenbezogenen Daten oder Rufnummern posten.
Thorsten Sch.
1446
28
This could help you too
3 years ago
2566
2
9
185
0
4
79
0
3
5 years ago
631
0
2
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
Hallo lin337,
es gibt bei einen Umzug kein Recht auf eine fristlose Kündigung. Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Viele Grüße
0
Accepted Solution
accepted by
8 years ago
@Ann-Christin G. Ich sehe die Frage als nicht beantwortet an. Sicherlich ist das TKG bindend, dennoch ist es dem BGB untergeordnet und in diesem besonders im Bereich des Vertragsrechtes, ist definiert das ein 2 Seitiger Vertrag bindend ist. Die Telekom ist Ihrerseits verpflichtet eine Leistung A zu liefern und die Kundin diese Leistung A mit finanziellen Mitteln in Höhe B zu entgelten. Ein Umzug kann durch höhere Gewalt leider auch schneller stattfinden als mit 3 monatiger Frist. Sicherlich trifft die Telekom keine Schuld am Umzug, schon aber am verwehren anderer Leistungen (grobe Fahrlässigkeit). Da die Telekom gemäß der Schilderung, zugeständig (bedingter Vorsatz), die Lieferung der Leistung A versagt, würde ich anstelle der Klägerin vom Vertrag zurückzutreten da Telekomseits die Lieferung ausbleibt. (BGB § 313 Abs. 3) MfG Alex
@Ann-Christin G.
Ich sehe die Frage als nicht beantwortet an.
Sicherlich ist das TKG bindend, dennoch ist es dem BGB untergeordnet und in diesem besonders im Bereich des Vertragsrechtes, ist definiert das ein 2 Seitiger Vertrag bindend ist. Die Telekom ist Ihrerseits verpflichtet eine Leistung A zu liefern und die Kundin diese Leistung A mit finanziellen Mitteln in Höhe B zu entgelten.
Ein Umzug kann durch höhere Gewalt leider auch schneller stattfinden als mit 3 monatiger Frist. Sicherlich trifft die Telekom keine Schuld am Umzug, schon aber am verwehren anderer Leistungen (grobe Fahrlässigkeit). Da die Telekom gemäß der Schilderung, zugeständig (bedingter Vorsatz), die Lieferung der Leistung A versagt, würde ich anstelle der Klägerin vom Vertrag zurückzutreten da Telekomseits die Lieferung ausbleibt. (BGB § 313 Abs. 3)
MfG Alex
Du vergisst, dass der Erfüllungsort der vertraglich geschuldeten Leistung die ehemalige Wohnung des Kunden ist.
Also die Anschrift, die im Vertrag festgeschrieben wurde.
Dort kann die Leistung durch die Telekom ja auch weiterhin erbracht werden.
Wenn der Kunde, warum auch immer, den Erfüllungsort wechselt und dort der Vertrag durch die Telekom nicht mehr erfüllt werden kann, ist das nicht das Problem der Telekom, sondern sondern des Kunden.
Es besteht also kein Widerspruch zwischen TKG und BGB und die Frage ist deshalb auch beantwortet.
0