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Nach Umzug volle Beträge bezahlen ohne Leistungen zu erhalten?
8 years ago
Hallo, also langsam reicht es mir mehr als deutlich mit euch! Ich bin seid Jahren treue Kundin im Festnetz Entertain und Mobile!
Nun ziehe ich um und bekomme bereits die 2. Rechnung für meinen alten Vertrag: MagentaZuhause S Entertain Sat 16000 plus nochmaligen Schnickschnack auf der Rechnung aufgeführt. Also 48,-€ für Leistungen die Ihr in meiner neuen Wohnung gar nicht bieten könnt. Ich habe ordentlich den Umtugsticker online ausgefüllt und Ihr habt mich am nächsten Tag angerufen und mir erklärt, sorry, da gehen nur noch 2000 DSL, kein Entertain und IP-basiert muss gecheckt werden. Ich könne na klar nun kündigen, dass Schlagwort hieße "Sonderkündigung". Gemacht, getan. Weil: als ich mehrfach nachfragte, ob ich als "alter Hase, ein bisschen Rabatt für deutlich weniger Leistung bekommen könnte, kamen Vorschläge wie: auf ein Haushaltsmitglied nen Neuvertrag abwickeln. Meine Kinder sind minderjährig, ja egal. Ich könne auch nen ganz anderen Menschen nutzen. Mich nur als Lieferadresse eintragen lassen. Hmmm mal schauen wen ich im Telefonbuch finde, den ich mal als Neuvertragskunden mit meinem Standort anmelden kann... läuft es noch? Wisst ihr wie man das rechtlich sehen kann?!
Der Chat hängt dran...
jetzt soll ich für 3 1/2 Monate 48€ monatlich bezahlen, habe kein Telefon! Kein Internet! und kein Entertain Sat! ---- aber 150€ weniger mit zwei Kids! Statt mir einfach als weiterhin treue mobile-Kundin entgegen zukommen, soll ich noch Passives Einkommen bei euch bezahlen?! Für welche Leistung?! Monatliche einmal eine E-MAIL senden mit einer Rechnung drin?! Ernsthaft?! Auf keine BeschwerdeE-Mail kam eine Reaktion! Kein Rückruf!!!! Nur Rechnungen für etwas was ich gar nicht habe WEIL IHR ES NICHT BEREITSTELLEN KÖNNT!
Es ist mega traurig so behandelt zu werden! Ich Bund mir Sicherheit nicht freiwillig an einen Standort mit 2000 Leitung gezogen! Ich habe mehr als min 8 mal angerufen plus Schreiben an euch getätigt um irgendwie bei euch bleiben zu können. Aber 48€ für 2000 Leitung und einer Telefonnummer ist mir als Mutter zu teuer. Und da ihr meine Kinder oder "jemand anderen" lieber als Neukunden gehabt hättet, statt mir nen Rabatt zugewähren, beharre ich nun auf die fristlose Kündigung wegen Nicht erbrachten Leistungen - täglich seid Auszug 12.08.2017 - bis zu dem eingeräumten Sonderkündigungstermin 30.11.2017. Für jeden nicht gelieferten Tag seid 12.08.2017, fordere ich den Telekom "Leistungssatz" laut eurer Rechnung von 1,60€ Täglich zurück (48,-€ durch 30 Tage) plus einen Aufwendungsersatz täglich von 1,00€ für meine Leistung, euch hinterher zu telefonieren oder zu schreiben, mich permanent zu bewegen! Die Rechnung meines Anwalts wird ebenfalls zu Euren Lasten fallen.
Kundenbindung? Kundenabzocke 😕
Gruss
Edit: Anhang entfernt, bitte keine Personenbezogenen Daten oder Rufnummern posten.
Thorsten Sch.
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3 years ago
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8 years ago
Wenn es schon über deinen Anwalt läuft wozu der lange Text?
Das du 3 Monate weiterzahlst ist doch rechtens laut dem Telekommunikationsgesetz.
Warum sollten Kunden mit Kindern weniger zahlen?
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8 years ago
Man kann entweder umziehen und den Vertrag mitnehmen, oder wenn das nicht geht auch einen Tarifwechsel machen.... nur wenn man die Sonderkündigung macht, dann zahlt man 3 Monate den regulären Beitrag. Schließlich kommt man so vor Ablauf der regulären MVLZ aus dem Vertrag. Das ist alles rechtes und OK. Die Telekom kann ja nichts dafür, dass Du umziehst.
Die Forderungen sind übrigens lächerlich und entbehren jeglicher Grundlage.
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8 years ago
@lin337
Du solltest deinem Rechtsanwalt raten, sich mal das Telekommunikationsgesetz ( TKG ), besonders Par. 46 Abs. 8 anzuschauen...
Oder besser noch, du schaust dir das selber an und sparst die Rechtsanwaltskosten.
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8 years ago
Für welche Leistung ist denn dieser Betrag gerechtfertigt, wenn die Telekom mich anruft und mir mitteilt, dass sie nicht mehr liefern können?? Welche ihrer momentanen Leistungen verdienen 48€?
Die Frage ist nicht, ob Mütter weniger zahlen sollen, sondern ob Mütter ihre Kinder als Neukunde verkaufen sollen, um einen Rabatt zu "verdienen"?
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from
8 years ago
Die Rechnung meines Anwalts wird ebenfalls zu Euren Lasten fallen.
Die Rechnung meines Anwalts wird ebenfalls zu Euren Lasten fallen.
Warum sollte die Telekom dir den Anwalt bezahlen damit er dir das Gesetz erklärt?
Sei froh das 2012 das TKG novelliert wurde, vorher hättest du gar kein Recht auf Sonderkündigung gehabt.
Im übrigen der Auslöser bist du, du bist umgezogen nicht die Telekom.
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8 years ago
Hallo lin337,
es gibt bei einen Umzug kein Recht auf eine fristlose Kündigung. Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Viele Grüße
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8 years ago
@lin337
Weil: als ich mehrfach nachfragte, ob ich als "alter Hase, ein bisschen Rabatt für deutlich weniger Leistung bekommen könnte, kamen Vorschläge wie: auf ein Haushaltsmitglied nen Neuvertrag abwickeln.
Du hast es doch selbst geschrieben weshalb solche Vorschläge von der Telekom kamen.
Ansonsten - nur weil Du die Gesetze nicht kennst musst Du doch keinen solchen Striptease machen über Deine mangelnden Kenntnisse.
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8 years ago
@lin337
du willst es einfach nicht verstehen, stimmts?
Dann bitte geh zum Anwalt und lass dir von dem das TKG vorlesen und erklären. Vermutlich wirst dud ann aber immer noch nicht verstehen das du die 3 Monate zu zahlen hast.
Aber glaube mir, einen auf bockig machen ändert an der Situation nichts, gar nichts. Wenn du ein echtes Problem hast könnte man ja versuchen dir zu helfen, aber Gesetze zu deinen Gunsten zu ändern sind wir hier nicht in der Lage.
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8 years ago
@lin337
Die Telekom hält sich nach Deinen Schilderungen exakt nach den Buchstaben des Telekommunikationsgesetzes.
Ausschließlich basierend auf der Änderung des Telekommunikationsgesetzes von 2012 hast Du überhaupt erst die Möglichkeit, den Anschluss vorzeitig zu kündigen.
Nichts wissen ist eins - aber darauf kannst Du Dich nach den Erklärungen hier im Thread nicht mehr zurückziehen.
Weshalb hier eigentlich nur noch die Double Face Palm angebracht ist - vielleicht steuert ein Mitforist die bei.
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from
8 years ago
Weshalb hier eigentlich nur noch die Double Face Palm angebracht ist - vielleicht steuert ein Mitforist die bei.
Weshalb hier eigentlich nur noch die Double Face Palm angebracht ist - vielleicht steuert ein Mitforist die bei.
bitte schön
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from
8 years ago
Hallo @lin337,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Sie haben hier schon die richtigen Antworten erhalten.
Wenn Sie umziehen und den Vertrag nicht eins zu eins mitnehmen können, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten.
Gerne schaue ich, ob dies bei Ihnen eingehalten wurde. Mögen Sie Ihre Kundendaten in Ihrem Profil ergänzen? Ich melde mich dann bei Ihnen.
Dass Ihre Kinder als Neukunden angegeben werden sollten, geht natürlich gar nicht und tut mir total leid.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
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8 years ago
@A.Hlasek
Konstruiere doch nicht irgendwelche Einzelfälle, die vom Falle dieses Threads abweichen.
Natürlich gibt es auch im Einzelfall Gründe für eine vorzeitige Beendigung. Der trivialste und offensichtlichste Grund ist das Ableben des Kunden. Um den geht es aber genauso wenig wie um "Deinen" Fall.
In Eröffnungsbeitrag war geschildert, dass der Umzugsauftrag online beauftragt wurde - leider ist es so, dass ein Umzug nach TKG nur telefonisch oder im Telekom Shop beauftragt werden kann. Ein bequemer Online-Auftrag bedeutet bei der Telekom automatisch einen Neuauftrag ohne das Recht, eine außerordentliche Kündigung wegen des Umzugs geltend zu machen. Das mag man - so wie ich - als Schikane empfinden, ist aber so gemacht.
Siehe auch
https://www.telekom.de/umzug
"Umziehen mit bestehendem Tarif
Entscheiden Sie sich für einen Umzug mit Ihrem bestehenden Tarif, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Umzugsteam auf. Das funktioniert ganz einfach über unsere kostenfreie Hotline 0800 33 01000. Wenn Sie im Auswahlmenü der Hotline „Umzug“ sagen, werden Sie sofort an das entsprechende Service-Team weitergeleitet.
Das Umzugsteam ruft Sie auch gerne zurück: Bitte nutzen Sie dazu unseren Rückrufservice."
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8 years ago
ohne in Ihren Vertrag zu schauen, werde ich keine weiteren Äußerungen vornehmen.
Wie schon angeboten, kläre ich das Ganze exakt ab. Dies kann ich aber nur machen, wenn mir Ihre Daten vorliegen.
Wie Ihnen hier schon mehrfach gesagt wurde, gilt laut dem TKG bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten, wenn der vorige Vertrag nicht eins zu eins mitgenommen werden kann.
Ob dies in Ihrem Fall eingehalten wurde oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen.
Daher meine Bitte, dass Sie Ihre Daten kurz eintragen und mich informieren.
Viele Grüße
Ann-Christin G.
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from
8 years ago
In diesem Sinne beende ich hier für meinen Teil die Diskussion in der Hoffnung mit meinem letzten Post gerade euch zum Nachdenken gebracht zu haben.
In diesem Sinne beende ich hier für meinen Teil die Diskussion in der Hoffnung mit meinem letzten Post gerade euch zum Nachdenken gebracht zu haben.
Dein Beitrag entbehrt leider jeglicher rechtlicher Grundlage und das Thema wurde reichlich vor Gerichten ausgefochten ohne dass deine Meinung, und kreativere, anerkannt wurde.
Nach der Novelle des TKG 2012 wurde zumindest die Möglichkeit der Kündigung mit 3 Monatsfrist geschaffen, vorher gab es diese Möglichkeit überhaupt nicht. Vielelicht führt mein Post mal zum nachdenken bei dir dass einfach auch ein Gesetz mal ein Gesetz ist und umgesetzt wird.
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Accepted Solution
accepted by
8 years ago
@Ann-Christin G. Ich sehe die Frage als nicht beantwortet an. Sicherlich ist das TKG bindend, dennoch ist es dem BGB untergeordnet und in diesem besonders im Bereich des Vertragsrechtes, ist definiert das ein 2 Seitiger Vertrag bindend ist. Die Telekom ist Ihrerseits verpflichtet eine Leistung A zu liefern und die Kundin diese Leistung A mit finanziellen Mitteln in Höhe B zu entgelten. Ein Umzug kann durch höhere Gewalt leider auch schneller stattfinden als mit 3 monatiger Frist. Sicherlich trifft die Telekom keine Schuld am Umzug, schon aber am verwehren anderer Leistungen (grobe Fahrlässigkeit). Da die Telekom gemäß der Schilderung, zugeständig (bedingter Vorsatz), die Lieferung der Leistung A versagt, würde ich anstelle der Klägerin vom Vertrag zurückzutreten da Telekomseits die Lieferung ausbleibt. (BGB § 313 Abs. 3) MfG Alex
@Ann-Christin G.
Ich sehe die Frage als nicht beantwortet an.
Sicherlich ist das TKG bindend, dennoch ist es dem BGB untergeordnet und in diesem besonders im Bereich des Vertragsrechtes, ist definiert das ein 2 Seitiger Vertrag bindend ist. Die Telekom ist Ihrerseits verpflichtet eine Leistung A zu liefern und die Kundin diese Leistung A mit finanziellen Mitteln in Höhe B zu entgelten.
Ein Umzug kann durch höhere Gewalt leider auch schneller stattfinden als mit 3 monatiger Frist. Sicherlich trifft die Telekom keine Schuld am Umzug, schon aber am verwehren anderer Leistungen (grobe Fahrlässigkeit). Da die Telekom gemäß der Schilderung, zugeständig (bedingter Vorsatz), die Lieferung der Leistung A versagt, würde ich anstelle der Klägerin vom Vertrag zurückzutreten da Telekomseits die Lieferung ausbleibt. (BGB § 313 Abs. 3)
MfG Alex
Du vergisst, dass der Erfüllungsort der vertraglich geschuldeten Leistung die ehemalige Wohnung des Kunden ist.
Also die Anschrift, die im Vertrag festgeschrieben wurde.
Dort kann die Leistung durch die Telekom ja auch weiterhin erbracht werden.
Wenn der Kunde, warum auch immer, den Erfüllungsort wechselt und dort der Vertrag durch die Telekom nicht mehr erfüllt werden kann, ist das nicht das Problem der Telekom, sondern sondern des Kunden.
Es besteht also kein Widerspruch zwischen TKG und BGB und die Frage ist deshalb auch beantwortet.
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