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Neue Endleitung verlegen
vor 11 Monaten
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
DSL Synchronisierung ging bei mir immer wieder verloren. Daraufhin bei der Hotline angerufen, welche bei der Messung einen erhöhten Widerstand meiner DSL Leitung feststellen konnten.
Daraufhin wurde ein Techniker vorbeigeschickt, welcher eine defekte Endleitung von Telefondose bis Hausanschluss diagnostiziert hat.
Uns wurde empfohlen diese erneuern zu lassen, allerdings würde die Telekom die Kosten dafür neuerdings nicht mehr übernehmen und ich solle fragen ob dies mein Vermieter tun könnte.
Techniker hat mir dann noch Eigentümervereinbarung für Verlegung sowie eine Mitwirkungsvereinbarung mitgegeben.
Mein Vermieter hat mir zugesagt die Kosten dafür anteilig zu übernehmen und alles ausgefüllt.
Dann zusammen mit Vermieter erneut bei der Hotline angerufen, gefragt ob man einen Termin für die Verlegung vereinbaren könnte. Der hat aber scheinbar nicht ganz verstanden, was wir von ihm wollten und hat nochmals einen Techniker zu uns geschickt. Dieser war für ziemlich genau 5 Minuten bei uns, meinte dann wiederum die Telekom würde keine Endleitungen verlegen, wollte das aber trotzdem irgendwie weiterleiten und war wieder weg. Im Montagehinweis heißt es:
„Kunde wünscht Terminverschiebung Eigene. Kräfte haben el defekt festgestellt. Mit kunden termin für die verlegung vereinbaren. TAE 1.0G rechts. APL im keller. Kein kamin für kabel schacht vorhanden 3 bis 4 durchbrüche“
Der nette Techniker der uns die 1. Diagnose gegeben hatte war sogar fast eine Stunde da, hat sich richtig viel Mühe gegeben, meint wir könnten uns bei seiner Dispo melden wenn wir noch Fragen hätten. Allerdings kommt man gar nicht bis zur Dispo durch ohne offene Störungsmeldung…
Ich bin diese Hotline nämlich wirklich leid…
Jetzt wissen wir wirklich nicht mehr weiter. Hat man da vielleicht irgendwelche Infos, ob da jetzt was weitergegeben wurde oder nicht?
Gruß Nils
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Thunder99
5 Sterne Mitgestalter
vor 11 Monaten
@nils2253
https://telekomhilft.telekom.de/riokc95758/attachments/riokc95758/710/1439785/1/Endleitung_Flyer_Kundeninfo_20210212_final.pdf
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HappyGilmore
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 11 Monaten
@nils2253 Eigentlich ganz einfach. Elektriker beauftragen. Entweder durch den Vermieter oder durch dich in Absprache mit dem Vermieter. Leitung verlegen lassen. Termin mit Telekom vereinbaren, damit diese die verlegte Leitung anschließt. Fertig.
Die richtige Endleitung findest du hier. https://termin.telekom.de/endleitung
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HappyGilmore
Antwort
von
HappyGilmore
vor 11 Monaten
Genau das tut die Telekom in dem sie dem Kunden die Mitwirkungsvereinbarung zur Endleitung übergibt.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 11 Monaten
so einfach kann sie sich aber nicht aus der Verantwortung schleichen, es ist nicht die Aufgabe des Endkunden die Arbeit für die Telekom zu übernehmen.
Zur Erinnerung:
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der_Lutz
Antwort
von
der_Lutz
vor 10 Monaten
warum?
nur damit du das letzte Wort hast?
Das ist übrigens totaler Mumpitz
Die NE4 ist vor der 1. TAE und bis dahin ist die Telekom verantwortlich, wie sie das macht ist einzig ihr Problem, wer das abstreitet verkennt die Situation grundlegend.
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HappyGilmore
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 10 Monaten
Ich akzeptiere deine Meinung dazu. Meine ist eine andere. Gründe und Argumente für meine Meinung habe ich genannt. Und die sind sogar sehr stichhaltig in meinen Augen. Daher verkenne ich die Situation nicht. Auch nicht grundlegend.
Es sei denn du hast eine offizielle Stellungnahme der Telekom oder sonst was in der Richtung. Dann ändere ich natürlich meine Meinung.
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HappyGilmore
Antwort
von
HappyGilmore
vor 10 Monaten
@ke2000-oi Wie du schnell bemerkst bleiben dann doch die entscheidenden Argumente aus und was man selbst schreibt oder seine eigene Meinung wird als Nonsens, Quatsch, Ignoranz oder sonst was vorgeworfen.
Na dann ist das halt so. Jeder darf seine Meinung haben und äußern. Ob er am Ende damit recht hat oder behält sei mal dahingestellt. Und das gilt hier wohl für beide Seiten.
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Kleiner_starker_Kaffee
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 10 Monaten
Wie hilft dieser Austausch von Höflichkeiten @nils2253 ?
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HappyGilmore
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 10 Monaten
Kann mal Jemand den § im TKG oder den Absatz nennen der den Netzbetreiber dazu verpflichtet eine Endleitung zu erneuern oder dazu verpflichtet ist bis zur 1. TAE bereitzustellen? Und zwar im Wortlaut und im Original bzw. eine Verlinkung dorthin.
Bisher konnte ich im TKG nur folgendes finden.
TKG §58 Entstörung:
(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
Wäre es möglich, das ein Netzbetreiber bei nicht normgerechter Inhouseinstallation oder defekter Endleitung von seiner Seite aus das Vertragsverhältnis kündigen kann oder darf weil die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann?
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E. H. Müller
1 Sterne Mitglied
vor 10 Monaten
Es ist ein Freizeitgrundstück, wo ich nur hin und wieder eine WLAN Verbindung benötige. Eine Erdverlegung ist nicht erforderlich.
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Kleiner_starker_Kaffee
Antwort
von
E. H. Müller
vor 10 Monaten
@E. H. Müller
Ich denke, du bist hier falsch.😳
Mache einen eigenen Thread für dein Anliegen auf.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 10 Monaten
@HappyGilmore
wie oft warst du jetzt schon raus?
Aber ok, deine immer wiederkehrende Unterstellung der fehlenden Argumente musst du halt noch ein weiters mal niederschrieben, nur zu, es ändert nichts an der Gesetzeslage.
Dabei wäre es einfach, das TKG ist nicht allzu umfangreich und mit den von mir mehrfach gegeben Stichpunkten ist die Stelle leicht zu finden, auch für dich.
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der_Lutz
Antwort
von
der_Lutz
vor 10 Monaten
Nein, ist sie nicht, zum einen betrifft es eine ganz andere Konstellation, zum anderen haben wir in Deutschland kein Fallrecht sondern ein kodiertes Rechtsystem, also einfach endlich mal dieses Urteil vergessen, es ist und bleibt irrelevant für die hier gestellte Frage.
Das wird in den Kommentaren zum Urteil sogar explizit erwähnt, einfach komplett lesen.
Das Beispiel Strom ist dann völlig ungeeignet und auch nicht Inhalt des TKG , aber wenn du gerne möchtest kann ich dir auch das zerpflücken.
Übergabepunkt ist, im Regelfall, die Hausanschlusssicherung, damit ist die Steigleitung so oder so nicht im Verfügungsbereich des Netzanbieters.
Also mal ganz schnell vergessen das Beispiel.
Es bleibt wie es ist, der Netzbetreiber, im Sinne des TKG , ist dem Endkunden gegenüber, bis zum passiven Netzabschluss in der Pflicht, bedeutet hier bis zur 1. TAE .
Es ist so simpel wie es klingt, mit diesem einen Satz ist alles gesagt.
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Melanie S.
Telekom hilft Team
vor 10 Monaten
Hallo in die Runde,
@der_Lutz, @ke2000-oi und @HappyGilmore diese Diskussion ist Off-Topic und hat hier nichts zu suchen, da sie dem Threaderstellter nicht weiterhilft. Also bitte beendet diese. Ich denke, unsere Spielregeln https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Unsere-Spielregeln-fuer-einen-offenen-Austausch/ba-p/1535837 sind euch bekannt. Bitte haltet euch daran.
Wir sind bereits an der Klärung dran und informieren @nils2253, sobald es Neuigkeiten gibt.
Viele Grüße
Melanie S.
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Melanie S.
Telekom hilft Team
vor 10 Monaten
@ke2000-oi meinen Kommentar hast du gelesen und machst trotzdem weiter? Dies ist eine Verwarnung. Sollte noch etwas kommen, was nicht zum Thema gehört, werde ich sperren.
Viele Grüße
Melanie S.
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