Solved
Neue Endleitung verlegen
1 year ago
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
DSL Synchronisierung ging bei mir immer wieder verloren. Daraufhin bei der Hotline angerufen, welche bei der Messung einen erhöhten Widerstand meiner DSL Leitung feststellen konnten.
Daraufhin wurde ein Techniker vorbeigeschickt, welcher eine defekte Endleitung von Telefondose bis Hausanschluss diagnostiziert hat.
Uns wurde empfohlen diese erneuern zu lassen, allerdings würde die Telekom die Kosten dafür neuerdings nicht mehr übernehmen und ich solle fragen ob dies mein Vermieter tun könnte.
Techniker hat mir dann noch Eigentümervereinbarung für Verlegung sowie eine Mitwirkungsvereinbarung mitgegeben.
Mein Vermieter hat mir zugesagt die Kosten dafür anteilig zu übernehmen und alles ausgefüllt.
Dann zusammen mit Vermieter erneut bei der Hotline angerufen, gefragt ob man einen Termin für die Verlegung vereinbaren könnte. Der hat aber scheinbar nicht ganz verstanden, was wir von ihm wollten und hat nochmals einen Techniker zu uns geschickt. Dieser war für ziemlich genau 5 Minuten bei uns, meinte dann wiederum die Telekom würde keine Endleitungen verlegen, wollte das aber trotzdem irgendwie weiterleiten und war wieder weg. Im Montagehinweis heißt es:
„Kunde wünscht Terminverschiebung Eigene. Kräfte haben el defekt festgestellt. Mit kunden termin für die verlegung vereinbaren. TAE 1.0G rechts. APL im keller. Kein kamin für kabel schacht vorhanden 3 bis 4 durchbrüche“
Der nette Techniker der uns die 1. Diagnose gegeben hatte war sogar fast eine Stunde da, hat sich richtig viel Mühe gegeben, meint wir könnten uns bei seiner Dispo melden wenn wir noch Fragen hätten. Allerdings kommt man gar nicht bis zur Dispo durch ohne offene Störungsmeldung…
Ich bin diese Hotline nämlich wirklich leid…
Jetzt wissen wir wirklich nicht mehr weiter. Hat man da vielleicht irgendwelche Infos, ob da jetzt was weitergegeben wurde oder nicht?
Gruß Nils
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2 years ago
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1 year ago
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1 year ago
@nils2253
https://telekomhilft.telekom.de/riokc95758/attachments/riokc95758/710/1439785/1/Endleitung_Flyer_Kundeninfo_20210212_final.pdf
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1 year ago
@nils2253 Eigentlich ganz einfach. Elektriker beauftragen. Entweder durch den Vermieter oder durch dich in Absprache mit dem Vermieter. Leitung verlegen lassen. Termin mit Telekom vereinbaren, damit diese die verlegte Leitung anschließt. Fertig.
Die richtige Endleitung findest du hier. https://termin.telekom.de/endleitung
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1 year ago
verstehe ich, rein vertraglich muss die Telekom ihre vertraglichen Pflichten in deiner Wohnung erfüllen, dazu benötigt sie die Endleitung und muss sich auch darum kümmern. Zum Ablauf selbst gibt es sehr viele Möglichkeiten, auch abhängig davon wann die Errichtung war und wer die Endleitung erreichtet hat.
Daraus resultieren viele verschiedene Aussagen und Handlungsweisen und leider gibt es hier in der Community auch viele Falschaussagen.
Der Korrekte Weg wäre dass sich die Telekom jetzt mit dem Eigentümer/Verwalter der Immobilie in Verbindung setzt und das abklärt.
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1 year ago
Ich habe meine Meinung nicht geändert. Ich habe im Grunde ja nicht gesagt, das es die Telekom grundsätzlich nicht macht. Siehe Flyer.
Die Erfahrung zeigt aber, das es zu viele Hürden und Fallstricke gibt. Und daher meine Aussage das es die Telekom am Ende nicht macht. Die Vorassetzungen müssen schon optimal sein.
Und auch hier wird es seitens der Telekom Argumente geben die dagegen sprechen. Dafür ist das Thema Endleitung einfach zu komplex. Gerade wenn es um MFH geht. Und ja. Am Ende ist es das Problem der Telekom welches sie dann an den Vermieter als Eigentümer des Endleitungsnetzes übergibt.
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1 year ago
Der Korrekte Weg wäre dass sich die Telekom jetzt mit dem Eigentümer/Verwalter der Immobilie in Verbindung setzt und das abklärt.
Genau das tut die Telekom in dem sie dem Kunden die Mitwirkungsvereinbarung zur Endleitung übergibt.
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1 year ago
so einfach kann sie sich aber nicht aus der Verantwortung schleichen, es ist nicht die Aufgabe des Endkunden die Arbeit für die Telekom zu übernehmen.
Zur Erinnerung:
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1 year ago
Aber rechtliche Fragen wage ich nicht zu beantworten.
dann versuche es auch nicht, alle deine Urteile sind nicht für diesen Fall hier anzuwenden und machen vor allem eins nicht, das Vertragsverhältnis zwischen Endkunde und Telekom betreffen, welches übrigens explizit erwähnt wird.
Aber eine weitere Diskussion führt zu nichts.
da hast du völlig Recht, warum stößt du sie dann immer und immer wieder an?
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1 year ago
dann versuche es auch nicht, alle deine Urteile sind nicht für diesen Fall hier anzuwenden
Nichts für Ungut. Ein letztes Wort noch. Auch wenn stichhaltige Argumente scheinbar nicht zählen. Wir drehen uns mit unterschiedlichen Meinungen im Kreis. In meinen Augen kann man das "eine" ausschlaggebende Urteil schon zum Vergleich heranziehen. Es war also nur ein Vergleich. Und daher darf ich es versuchen mit Argumenten zu belegen.
Es geht um eine defekte Endleitung (wie in diesem Fall hier) und man streitet sich wer für die Instandsetzung verantwortlich ist. Und das wurde eben eindeutig geklärt.
warum stößt du sie dann immer und immer wieder an?
Um dir einfach zu zeigen, das es zu deiner Meinung auch noch andere gibt die nicht zwangsläufig falsch sein müssen. Aber auch nicht richtig. Es ist halt nur eine Meinung und die darf man gerne verteidigen, weil in meinen Augen die Telekom nichts für das Endleitungsnetz kann. Es sei denn sie hat es irgendwann mal selber verlegt. Was nachzuweisen wäre. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Anschlusses war vielleicht noch alles in Ordnung. Nun geht das Kabel aus irgendwelchen nicht nachvollziehbaren Gründen kaputt. Was kann die Telekom dafür? In meinen Augen nichts. Weil ihr die Leitung nicht gehört. Sie nutzt sie nur. Und geht sie kaputt kann die Telekom Unterstützung zur ainstandsetzung anbieten. Natürlich gegen Rechnung.
Ob sie am Ende dazu verpflichtet ist ist wie schon bemerkt eine Diskussion die schon so alt ist. Abschließend und offiziell geklärt seitens der Telekom sehe ich das bisher nicht.
Ausser durch das BGH-Urteil.
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1 year ago
Ein letztes Wort noch.
warum?
Aber eine weitere Diskussion führt zu nichts.
nur damit du das letzte Wort hast?
Das ist übrigens totaler Mumpitz
weil in meinen Augen die Telekom nichts für das Endleitungsnetz kann.
Die NE4 ist vor der 1. TAE und bis dahin ist die Telekom verantwortlich, wie sie das macht ist einzig ihr Problem, wer das abstreitet verkennt die Situation grundlegend.
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1 year ago
Ich akzeptiere deine Meinung dazu. Meine ist eine andere. Gründe und Argumente für meine Meinung habe ich genannt. Und die sind sogar sehr stichhaltig in meinen Augen. Daher verkenne ich die Situation nicht. Auch nicht grundlegend.
Es sei denn du hast eine offizielle Stellungnahme der Telekom oder sonst was in der Richtung. Dann ändere ich natürlich meine Meinung.
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1 year ago
Das ist jetzt aber grober Unfug von dir. Von mir war das eine ironische Anspielung, weil du diesen Vorwurf selbst erst kürzlich einem anderen User gemacht hast. Deswegen steht das auch in Anführungszeichen. Wenn du das also so empfindest, dann solltest du solche Äußerungen selbst auch nicht mehr tätigen.
Privat kenne ich dich gar nicht, insofern solltest du deine weiteren Verschwörungstheorien für dich behalten, diese äußerst du ja nicht zum ersten Mal.
Auf mein Beispiel bist du natürlich wieder nicht eingegangen, wo da jetzt der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Fällen liegt. Es bleibt also in diesem Thread argumentativ sehr überschaubar von dir. Es ist halt leichter seinen jeweiligen Gesprächspartner zu denunzieren, als selbst vernünftige Argumente zu liefern. Daher werde ich mich jetzt auch erstmal wieder aus diesem Thread zurückziehen, zumindest bis hier mal wirklich jemand Fakten bringt.
Zusatz: Du willst es einfach nicht begreifen und schreibst wieder am Thema vorbei. Natürlich ist die TAE als Netzabschluss festgelegt. Das ist sie bei dem Fremdanbieter in meinem Beispiel auch. Trotzdem muss der Anbieter das Kabel nicht selbst reparieren, sondern die Telekom. Daher ist ein Verweis aufs TKG im hier vorliegenden Fall, auch kein Beweis, dass die Telekom die Endleitung erneuern muss.
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1 year ago
insofern solltest du deine weiteren Verschwörungstheorien für dich behalten, diese äußerst du ja nicht zum ersten Mal.
Theorie? Sicher nicht, das ist nachlesbar.
wo da jetzt der entscheidende Unterschied zwischen diesen beiden Fällen liegt
Doch bin ich und,noch einmal, ich werde mich nicht immer und immer wiederholen nur weil der nächste meint es besser zu wissen.
Ein letztes Mal, im TKG ist der passive Netzanschluss als Übergabepunkt festgelegt, as ist die 1. TAE (oder äquivalent) bis dahin ist der Netzbetreiber dem Endkunden gegenüber verpflichtet, wie er das erledigt kann dem Endkunden egal sein.
EOD
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1 year ago
@ke2000-oi Wie du schnell bemerkst bleiben dann doch die entscheidenden Argumente aus und was man selbst schreibt oder seine eigene Meinung wird als Nonsens, Quatsch, Ignoranz oder sonst was vorgeworfen.
Na dann ist das halt so. Jeder darf seine Meinung haben und äußern. Ob er am Ende damit recht hat oder behält sei mal dahingestellt. Und das gilt hier wohl für beide Seiten.
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1 year ago
Wie hilft dieser Austausch von Höflichkeiten @nils2253 ?
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1 year ago
Kann mal Jemand den § im TKG oder den Absatz nennen der den Netzbetreiber dazu verpflichtet eine Endleitung zu erneuern oder dazu verpflichtet ist bis zur 1. TAE bereitzustellen? Und zwar im Wortlaut und im Original bzw. eine Verlinkung dorthin.
Bisher konnte ich im TKG nur folgendes finden.
TKG §58 Entstörung:
(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.
Wäre es möglich, das ein Netzbetreiber bei nicht normgerechter Inhouseinstallation oder defekter Endleitung von seiner Seite aus das Vertragsverhältnis kündigen kann oder darf weil die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann?
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1 year ago
Es ist ein Freizeitgrundstück, wo ich nur hin und wieder eine WLAN Verbindung benötige. Eine Erdverlegung ist nicht erforderlich.
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1 year ago
@E. H. Müller
Ich denke, du bist hier falsch.😳
Mache einen eigenen Thread für dein Anliegen auf.
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1 year ago
@HappyGilmore
wie oft warst du jetzt schon raus?
Aber ok, deine immer wiederkehrende Unterstellung der fehlenden Argumente musst du halt noch ein weiters mal niederschrieben, nur zu, es ändert nichts an der Gesetzeslage.
Dabei wäre es einfach, das TKG ist nicht allzu umfangreich und mit den von mir mehrfach gegeben Stichpunkten ist die Stelle leicht zu finden, auch für dich.
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1 year ago
Genauso wie mich juckt es auch dich einfach in den Fingern, nicht wahr? So ist der Mensch halt auch wenn er ab und an mal was anderes unerwartet tut. Auch unterstelle ich nichts, sondern verweise nur darauf, dass man es sich einfach macht auf eine Gesetzeslage hinzuweisen ohne sie zitieren zu können oder direkt darauf zu verweisen. Egal ob es einfach zu finden ist oder nicht. Das man etwas finden kann habe ich ja mit meinem Hinweis bewiesen. Von der anderen Seite kommt halt nur nichts anderes als einfach und dröge und sich immer wiederholend mit drei hingetippten Buchstaben darauf zu verweisen. Auch wird ein Beispiel aus der Welt der Gerichte gekonnt ignoriert obwohl sie wie dem im Eingangsbeitrag genannten Problem anwendbar wären. Was allerdings wiederum am Ende Fachleute entscheiden müssten. Zu behaupten das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat würde ich nicht machen. Denn dazu fehlt es an Fachwissen. Auf beiden Seiten dieser unterschiedlichen Meinungen. Somit kein Quatsch oder Ignoranz. Ich habe lediglich darauf verwiesen, das es vielleicht möglich wäre, da Endleitung defekt und Vermieter sie nach Richterspruch instandsetzen mußte. Ob sie jetzt nun bei Einzug defekt war, während oder nach dem sie in Betrieb war spielt in meinen Augen und meiner Meinung nach keine Rolle. Die Leitung war wie in dem Urteil genannt da, konnte aufgrund eines Defektes nicht genutzt werden und der Vermieter mußte sie instandsetzen. So mein einfaches Verständnis für diese Entscheidung und mein Einbringen dieses Argumentes. Andere wurden ja bisher ignoriert. Auch der Verweis auf das TKG §58 (1).
Ein anderes Beispiel. Und warum nicht als Vergleich?
Ein Haus. Ein Stromlieferant. Stromleitung aus welchen Gründen auch immer zwischen dem Hauptanschluss im Keller und dem Sicherungskasten in der Wohnung beschädigt oder nicht mehr brauchbar und muss um die vertraglich vereinbarte Leistung liefern zu können, nämlich Strom ersetzt werden. Wer ist für die Instandsetzung verantwortlich? Der Stromanbieter?
So. Und um nun deine Frage zu beantworten.
Spielt am Ende keine Rolle. Mich juckt es eben dann genauso in den Fingern wie dich. Wenn es dich also stört gibt es die einfache und effektive Möglichkeit diese meine Beiträge und Kommentare zu ignorieren und einfach nicht darauf zu antworten.
Dir noch einen schönen Sonntag.
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1 year ago
Nein, ist sie nicht, zum einen betrifft es eine ganz andere Konstellation, zum anderen haben wir in Deutschland kein Fallrecht sondern ein kodiertes Rechtsystem, also einfach endlich mal dieses Urteil vergessen, es ist und bleibt irrelevant für die hier gestellte Frage.
Das wird in den Kommentaren zum Urteil sogar explizit erwähnt, einfach komplett lesen.
Das Beispiel Strom ist dann völlig ungeeignet und auch nicht Inhalt des TKG , aber wenn du gerne möchtest kann ich dir auch das zerpflücken.
Übergabepunkt ist, im Regelfall, die Hausanschlusssicherung, damit ist die Steigleitung so oder so nicht im Verfügungsbereich des Netzanbieters.
Also mal ganz schnell vergessen das Beispiel.
Es bleibt wie es ist, der Netzbetreiber, im Sinne des TKG , ist dem Endkunden gegenüber, bis zum passiven Netzabschluss in der Pflicht, bedeutet hier bis zur 1. TAE .
Es ist so simpel wie es klingt, mit diesem einen Satz ist alles gesagt.
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1 year ago
@HappyGilmore
Auch eine Frage an dich:
Hast du eine juristische Ausbildung?
Oder warum kommt man immer mit Gesetzten, die jeder anders versteht. Außer man ist Jurist.
Daher, wie hier auch schon oft von den Teamies gewünscht, kann man das doch lassen.
Klar kann man schreiben "schau in das TKG " aber wenn man den Inhalt der Texte nicht richtig juristisch Erklären kann, sollte man die Zitate lassen und das belesen und verstehen dem überlassen, der es liest und nicht es dann noch öffentlich machen.
Es lagen schon einige falsch von dem gelesenen und dem was wirklich drinnen stand.
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1 year ago
Erdkabel ist keine Option , denn in einer Gartenanlage verboten!
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1 year ago
Was hat ein Erdkabel mit Endleitung zu tun? Das musst mal erklären
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1 year ago
Hallo @nils2253,
danke, dass du dir spontan kurz Zeit für unser Telefonat genommen hast.
Es ist so, dass wir uns um eine defekte Endleitung kümmern, wenn ein Anschluss bei uns im Bestand ist.
Wichtig für die Verlegung ist, dass Rücksprache mit dem Eigentümer/Vermieter gehalten wird, da wir „nur“ nach wirtschaftlichster Weise die Leitung verlegen, also Aufputz mit Nagelschellen.
Du hast ja gesagt, dass es aktuell wieder läuft und ihr es nun erstmal so lasst. Wenn es sich doch wieder ändern sollte und wir uns um die Erneuerung kümmern sollen, melde dich. Dann nehmen wir dazu ein Störungsticket auf.
Beste Grüße und eine gute Woche,
Sarah S.
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1 year ago
Hallo in die Runde,
@der_Lutz, @ke2000-oi und @HappyGilmore diese Diskussion ist Off-Topic und hat hier nichts zu suchen, da sie dem Threaderstellter nicht weiterhilft. Also bitte beendet diese. Ich denke, unsere Spielregeln https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Unsere-Spielregeln-fuer-einen-offenen-Austausch/ba-p/1535837 sind euch bekannt. Bitte haltet euch daran.
Wir sind bereits an der Klärung dran und informieren @nils2253, sobald es Neuigkeiten gibt.
Viele Grüße
Melanie S.
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