Gelöst
Nichtanwendung §46 Abs. 8 TKG
vor 8 Jahren
Wir sind am 16.09.2017 umgezogen. Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass meine Vertragslaufzeit auf 2 Jahre verlängert wurde. Dies verstößt ganz klar gegen geltendes europäisches Recht. Muss ich hier ernsthaft eine Vorstandsbeschwerde einleiten oder wird die Vertragslaufzeit nun wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Erwarte eine Rückmeldung.
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vor 8 Jahren
Das gilt nur wenn du zu 100% den Vetrag behälst incl. Umzugsgebühren.
Wenn du aber sparen willst gibt es einen Neuen Vertrag
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Ich war ja gezwungen unter der neuen Adresse einen anderen Tarif zu wählen, weil die Telekom meine Leistung nicht mehr anbieten konnte. Vdsl war unter der neuen Adresse nicht möglich. Ebenfalls war auch online keine Möglichkeit eine Änderung nach TKG vorzunehmen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass dies online nicht aufgeklärt wird. Ich musste neu wählen, eine andere Möglichkeit bestand nicht. Notfalls muss ich dies anwaltlich überprüfen lassen. Als langjähriger Kunde bin ich hier schon sehr enttäuscht über das Vorgehen.
Antwort
von
vor 8 Jahren
haben Sie die von mir verlinkte Seite aufgerufen?
Wenn Sie hier auf den Bereich
Sie möchten als Telekom Kunde mit Ihrem Internet- und Telefonanschluss umziehen? Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Telefon- und Internetanschluss bei Umzug
gehen,, unterteilt es sich in 2 weitere Bereiche:
1. Umziehen und in einen neuen MagentaZuhause Tarif wechseln
2. Umziehen mit bestehendem Tarif
Hier ist eindeutig aufgeführt, dass ein Umzug mit bestehende Tarif über die Hotline beauftragt werden soll.
Viele Grüße
Oliver I.
Antwort
von
vor 8 Jahren
@weRWOlf1904
Ich finde es nicht in Ordnung, dass dies online nicht aufgeklärt wird. Ich musste neu wählen, eine andere Möglichkeit bestand nicht.
Ich finde es nicht in Ordnung, dass dies online nicht aufgeklärt wird. Ich musste neu wählen, eine andere Möglichkeit bestand nicht.
Um der Wahrheit die Ehre zu geben - so sieht das bis auf den von mir eingefügten roten Kasten schon lange aus, wenn man online einen Umzug beauftragen möchte - man muss es nur lesen (genauso übrigens wie die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zum Umzug, die Du hier im Thread verfälscht wiedergegeben hast):
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
da Sie Ihre Daten bereits eingetragen haben, konnte ich mir einen Überblick verschaffen.
Hierbei kommen aber ein paar Punkte zum Vorscheinen, die den hier getätigten Aussagen widersprechen.
1. Der Umzug wurde online gebucht. Wie auf unseren Seiten (http://www.telekom.de/umzug) hinterlegt ist, kann ein Umzug nach TKG (Beibehaltung des alten Tarifes) nur über die Hotline erfolgen.
2. Sie haben für den Umzug einen neuen Tarif gewählt (vorher: Entertain Premium IP, neu: Magenta Zuhause S mit TV Plus). Sie haben sich also bewusst für einen neuen Tarif entschieden. Damit beginnt dann auch eine neue Vertragslaufzeit.
Ich bitte hier also um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen hier nicht entgegen kommen können. Natürlich können Sie an dieser Stelle noch von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dieses ist ja noch nicht abgelaufen. Infos und ein Vordruck dazu finden Sie an der Auftragsbestätigung. Wichtig: Sie widerrufen somit den Umzug. Der Anschluss wird also wieder an der alten Adresse geschaltet.
Viele Grüße
Oliver I.
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vor 8 Jahren
Hast Du einen Umzug nach TKG beauftragt oder einen mit geänderten Leistungen @weRWOlf1904?
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von