Nutzer dürfen die Datenflatrate ihres Handytarifs auch über einen Router für andere Geräte verwenden, so das Urteil.
vor 2 Jahren
Nur mal als Info, weil immer wieder diese Frage aufkommt.
Nutzer dürfen die Datenflatrate ihres Handytarifs auch über einen Router für andere Geräte verwenden, so das Urteil.
Anbieter hatten dies bislang verboten.
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mobil mit dem Smartphone oder einem Tablet nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte nun eine Klausel für unwirksam, die eine Nutzung mit kabelgebundenen Geräten verbot. (Az. III ZR 88/22)
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vor 2 Jahren
Betrifft halt die Telekom nicht, auch wenn bei den ganzen Copy & Paste Geschichten irgendwann auch der Name Telekom mit drin aufgetaucht ist. Die Artikelabtippser hätten das lieber ChatGPT machen lassen sollen 😄
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vor 2 Jahren
Bei der Telekom gab es auch eine ähnliche Klausel bis 2021, die die Nutzung der Unlimited-Verträge in Routern untersagte. Diese Klausel ist jetzt aber bereits seitdem nicht mehr vorhanden.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Bei der Telekom gab es auch eine ähnliche Klausel bis 2021
Und vzbv hatte deswegen 2021 auch die Telekom verklagt, wie im verlinkten Artikel geschrieben.
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