Nutzer dürfen die Datenflatrate ihres Handytarifs auch über einen Router für andere Geräte verwenden, so das Urteil.
vor 3 Jahren
Nur mal als Info, weil immer wieder diese Frage aufkommt.
Nutzer dürfen die Datenflatrate ihres Handytarifs auch über einen Router für andere Geräte verwenden, so das Urteil.
Anbieter hatten dies bislang verboten.
Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mobil mit dem Smartphone oder einem Tablet nutzen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte nun eine Klausel für unwirksam, die eine Nutzung mit kabelgebundenen Geräten verbot. (Az. III ZR 88/22)
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