Ominöser Haustürvertrag

vor einem Jahr

Vor etwa 2,5 Monaten schlossen wir einen Haustürvertrag unter dem Vorwand der Verlegung von Glasfaserkabeln ab. Daraufhin kündigte die Telekom unseren bestehenden Vertrag bei einem anderen Anbieter, sodass wir bei Ablauf des Vetrags automatisch zur Telekom wechseln werden (in einem Jahr). Angeblich käme noch ein Brief, bei dem der ganze Auftrag nochmal aufgelistet sei und wir die Möglichkeit hätten alles zu widerrufen. Dieser kam nicht. Genauso wenig wie eine Widerrufsbelehrung.
Also füllten wir ein Widerrufformular bei der Telekom aus, aber auch hier warten wir vergeblich auf eine Antwort.

Auch der hier angebotene Chat mit einem Mitarbeiter hat absolut kein Ergebnis gezeigt. Ellenlange Antwortzeiten und den Verweis auf eine nicht mehr aktive Servicenummer....
Auf welchem Wege kann man hier überhaupt seriöse Mitarbeiter*innen erreichen, die aufklären was jetzt eigentlich Sache ist und wie wir den Vertrag endgültig widerrufen?

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  • vor einem Jahr

    @Trkaopl 

    Solange keine Auftragsbestätigung kommt, ist alles in Ordnung.

    Und es wird auch nichts bei ihrem alten Anbieter gekündigt, ohne Auftragsbestätigung.

    Ab Eingang der Auftragsbestätigung haben sie 14 Tage Zeit für den Widerruf.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Und was hat dann der Brief mit der Überschrift “Ihr Anbieter hat dem Wechsel zugestimmt” zu bedeuten?

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Trkaopl

    Nein eben nicht. In einem der letzten Schreiben steht, dass diese erst käme sobald der genaue Termin für den Wechsel feststeht.

    Nein eben nicht. In einem der letzten Schreiben steht, dass diese erst käme sobald der genaue Termin für den Wechsel feststeht.
    Trkaopl
    Nein eben nicht. In einem der letzten Schreiben steht, dass diese erst käme sobald der genaue Termin für den Wechsel feststeht.

    Dann auf diese warten, und dann widerrufen.

    Ab Eingang der Auftragsbestätigung haben sie wie schon gesagt 14 Tage Zeit.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    @Trkaopl Erlaubt oder nicht......

    Solange es Leute gibt, die unterschreiben..

     

    .

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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