Gelöst
Personendaten und Namensänderung
vor 4 Jahren
Wunderschönen guten Tag,
Nun zu meinem Problem. Bei der Beantragung meines neuen Personalausweises wurde
ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es in Zukunft Pflicht ist, den auf der
Geburtsurkunde eingetragenen Vatersnamen eines Kindes (nicht zu verwechseln
mit dem zweiten Vornamen), auch in offiziellen Dokumenten anzugeben.
Da ich nicht weiß, ob es für die Telekom überhaupt relevant ist,
ich aber nicht möchte, dass es zu irgendwelchen rechtlichen Problemen führt,
würde ich gern wissen, ob ich den Vatersnamen in Zukunft auch bei der
Telekom angeben muss?
Danke schon mal im Voraus
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vor 4 Jahren
Bei Mobilfunk muss der Name 1:1 genau wie auf dem Ausweis stehen, wenn neue Verträge abgeschlossen werden.
Dies ist notwendig für Identifikationsverfahren.
Solange kein Neuanschluss ansteht, ist das aber nicht notwendig.
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vor 4 Jahren
Wenn der Vatersname Bestandteil des Namens ist und auf dem Meldeamt und Personalausweis so eingetragen ist, ist er amtlicher Bestandteil des Namens.
Da wird die Telekom bei Vertragsabschlüssen den Namen auch übernehmen müssen. @chrestina.steiner
https://docplayer.org/111049794-Der-umgang-mit-vatersnamen.html
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
abseits der bereits korrekten Antworten, habe ich einen Blick in unser System geworfen und festgestellt, dass heute bereits gehandelt wurde.
Es freut mich, dass das Anliegen so schnell gelöst werden konnte.
Viele Grüße
Marcel M.
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