Pflicht zum Ausbau lt. DigiNetz-Gesetz

vor 9 Jahren

Guten Tag,

 

gibt es bei der Telekom eine Stelle, die sich um die Planung des Glasfaserausbaus kümmert?

Hintergrund:

Lt. Ankündigung zum bereits in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetz MÜSSEN bei jedem Neubau, bzw. auch bei der kompletten Sanierung von Straßen mindestens Leerrohre für den Glasfaserausbau mitverlegt werden, wenn es sich um eine längerfristige Baustelle handelt.

 

Momentan befindet sich bei mir in Bremen in der Straße eine solche Baustelle, die noch das ganze Jahr über andauern wird.

Nun wird aber, lt. Wasserversorger - der als Bauherr fungiert - keine Glasfaser bzw. ein Leerrohr mitverlegt.

Das Bundesministerium schweigt sich hierzu aus, bzw. lässt sich mit der konkreten Beantwortung meiner E-Mail zeit.

Die Telekom antwortet schon gar nicht auf meine Anfrage.

 

Es wäre doch absolut dumm, hier nicht mindesten Leerrohre mitverlegen zu lassen um die Straße oder die Gehwege nicht irgenwann noch einmal aufreißen zu müssen.

Ganz davon ab könnte man so etwas sicherlich sogar werbewirksam nutzen.

Ggf. könnte man sogar eine Anfrage an die Eigentümer stellen bzgl. einer direkten Glasfaserversorgung im Zuge dieser Baumaßnahmen.

 

Gibt es hier eine konkrete Stelle bei der Telekom, an die man sich wenden kann (die dann auch zumindest antwortet)?

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    • vor 9 Jahren

      Die Telekom wird keine Rohre auf irgendwelche Anfragen von Kunden unter die Erde bringen. 

       

      Warum auch? 

      Wenn es dort keine Pläne zur Erschließung gibt, ist das unnötige Geldverschwendung. 

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    • vor 9 Jahren

      Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde / Stadt, denn diese ist dafür zuständig eine solche Vorgabe (Leerrohre) zu machen.

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      von

      vor 9 Jahren

      Wenn dir die Worte fehlen, hättest du dir den Kommentar auch sparen können.

       

      Nachtrag: Ich finde es gut, wenn Bürger mitdenken und dadurch langfristig Geld gespart werden kann. Nur sollte man das dann nicht als Forderung formulieren.

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      von

      vor 9 Jahren

      Joerg.KI

      oh man auf ein Gesetz verweisen, dessen korrekten Inhalt man nicht richtig kennt und interpretiert (nicht mal der Name stimmt) und dann daraus auch noch Rechtsansprüche ableiten, mir fehlen die Wort... VG JK

      oh man auf ein Gesetz verweisen, dessen korrekten Inhalt man nicht richtig kennt und interpretiert (nicht mal der Name stimmt) und dann daraus auch noch Rechtsansprüche ableiten, mir fehlen die Wort...

      VG JK

      Joerg.KI

      oh man auf ein Gesetz verweisen, dessen korrekten Inhalt man nicht richtig kennt und interpretiert (nicht mal der Name stimmt) und dann daraus auch noch Rechtsansprüche ableiten, mir fehlen die Wort...

      VG JK


      Wenn Ihnen die Worte Fehlen, dann würde ich mir wünschen, dass Sie hierzu auch keine Schreiben. Zumindest nicht diese, denn die bringen wirklich niemandem etwas. Sie dienen viell. lediglich Ihrer Befriedigung.

      Und ob ich nun DigiNetzG oder einen vollständigen Namen oder etwas ähnliches Schreibe, sollte an dieser Stelle auch nicht relevant sein. Zumindest haben ja Sie verstanden, um was es geht.

       

      Und Rechtsansprüche leite ich ganz sicher keine ab. Woher leiten Sie denn überhaupt diese Behauptung ab?

       

      Und woher leiten Sie zudem ab, ob ich den Inhalt dieses Gesetzes kenne oder nicht?

      Ich habe mir gewisse Stellen des Gesetzes jedenfalls durchgelesen, um zu erkennen, dass es sich bei diesem Gesetz um keine verpflichtenden Maßnahmen handelt, wie es die Aussagen des zuständigen Ministers suggerieren (darauf bezog sich das "MÜSSEN").

       

      Ich frage mich lediglich, ob es nicht einfach wäre hier mitzudenken und mindestens diese Rohre zu verlegen. Und konkret geht es mir um die Frage nach einer zuständigen Stelle bei der Telekom, an die ich mich direkt wenden kann.

       

      Der Hinweis auf die zuständige Behörde der Stadt Bremen, war jedenfalls schon einmal hilfreich.

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      von

      vor 9 Jahren

      Nun, jetzt haben sie zumindest bewiesen, dass sie den entsprechend richtigen Text kennen und haben diesen sogar richtig interpretiert. Sehr schön.

       

      Das Gesetz begründet nur eine Verplichtung der Kommunikationsunternehmen zum Ausbau. Eine Versorgung des einzelnen Haushalt unterliegt immer noch eine relativ freien Vertragsgestaltung. Hier kann, darf und wird die Telekom auch einmal eine Versorgungsleistung ablehnen. Das ist die Schwachstelle im Gesetz, weil die Versorgung des einzelnen dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegt.

       

      Ich gebe ihnen recht, dass man als mündiger Bürger mitdenken sollte. Aber solange es keine Stelle (wo auch immer) gibt, die die sicher langfristigen Ausbauplanungen der Telekomunikationsunternehmen mit den städtebaulichen Planungen koordiert, sehe ich da schwarz.

      Oh. Die Stelle gibt es in diesem Falle sogar: die zuständige Behörde.

       

      Haben sie ihre Frage eigentlich auch in den öffentlichen Foren der anderen Kommunikationsunternehmen gestellt oder nur hier?

       

      Meines Wissens gilt die Verplichtung zum Ausbau für alle Anbieter und nicht nur dem bösen T.

       

      Und noch eines zum Thema: Warum gebe ich hier meinen Senf dazu? Weil ich es kann und weil ich es darf. Wer in einem öffentlichen Forum eine Frage stellt, muss nun einmal damit rechnen, eine Antwort zu erhalten, auch auf die Gefahr hin, dass die Antwort nicht gefällt. Das ist gut und richtig.

       

      Sonnigste Grüsse aus dem schönen Rheinland in die auch wunderschöne Hansestadt Bremen.

       

      VG JK

       

      Und noch ein Nachtrag: In Foren allgemein ist das Du die eigentlich übliche Form der Anrede. Da ich jetzt nicht weiss, wer der Ältere von uns beiden ist, biete ich jetzt zur Vereinfachung mal das Du an, weil ich denke, dieser Post kann noch etwas weitergehen.

       

       

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    • vor 9 Jahren

      Hallo @BiteTheBytes,

      es freut es mich, dass Sie mir Ihrer Anfrage zu uns in die Telekom hilft Community kommen.
      Und das in dieser Form mitgedacht wird, ist auch verständlich und richtig.

      In solch Fällen ist allerdings nicht unbedingt ein einzelner Anbieter gefragt, sondern die Gemeinde/Stadt direkter Ansprechpartner für beispielsweise das verlegen von Leerrohren, oder anderweitigen Ausschreibungen für Ausbaugebiete.
      Meiner persönlichen Meinung nach, ist es sicherlich sinnvoll hier gleich vorausschauend zu planen.

      Viele Grüße
      Jan Ki.

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    • vor 9 Jahren

      Hallo @BiteTheBytes,

       

      ich muss jetzt auch meinen Senf dazu geben.

      Alle schreien nach Leerrohren und meinen damit wäre das Thema gegessen. Ohne ein ordentliches Netzkonzept bringt ein einzelnes Rohr nix.

      Hier im Ort hat die Gemeinde über mehrere Jahre immer wieder Leerrohre bei größeren Bauaurbeiten mit verlegt. Letztes Jahr stand dann der Glasfaserausbau an und man hat die Rohre gesucht und nur mit Mühe wieder gefunden. Teilweise waren sie auch kaputt und mit Sand verstopft oder es Lagen mehrere nebeneinander und keiner wusste welches des richtige ist.

      In der Nachbargemeinde konnte man FTTB (nicht H!) beauftragen.

      Es wurde aber nur ein "Haupt"-Leerrohr verlegt. Um die einzelnen Häuser zu erschließen, wurden Löcher in dieses Rohr geschnitten und die Speedpipes dann ausgefädelt, was auch nicht Sinn der Sache ist.

       

      Viele Grüße Patti

       

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