Portierung Festnetznummer in bestehenden Vertrag

vor 8 Jahren

Hallo!

Meine Freundin möchte zu mir ziehen und ihre Festnetz Rufnummer mitnehmen.

Ist es möglich diese in einen bestehenden Vertrag zu portieren?

Die Rufnummer sollte definitiv beibehalten werden, da es sich noch um eine "alte" vierstellige Rufnummer handelt.

Der bestehende Vertrag beinhaltet drei Rufnummern, wobei nur die erste genutzt wird.

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  • Community Guide

    vor 8 Jahren

    Eine Festnetznummer der Telekom oder eines anderern Anbieters?

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Es sind beides Telekomanschlüsse...

  • Community Guide

    vor 8 Jahren

    Was auf jeden Fall gehen sollte:

    Dass Deine Freundin ihre Rufnummer zu einem VoIP-Anbieter (sipgate, easybell, ...) portiert und diese dann bei Dir im Router einträgt. Solcherart kann sie weiterhin auf dieser Rufnummer angerufen werden.

     

    Nachteil:

    Zusatzkosten - abgehende Anrufe, die über diese Rufnummer getätigt werden sind  kostenpflichtig zu Tarifen des VoIP Anbieters.

     

    Vorteil:

    Sollte das mit Euch beiden wider Erwarten nicht für die Ewigkeit sein, dann kann sie ihre Rufnummer ganz einfach wieder mitnehmen. Auch kann sie mit ihrer Rufnummer anders als mit Telekom Rufnummern weltweit von jedem x-beliebigen Internetzugang aus telefonieren (Telekom Rufnummern gehen nur von Telekom Anschlüssen aus).

     

     

    Die Antwort auf Deine eigentliche Frage sollte vom Telekom Team gegeben werden - denn es ist i.a. nicht möglich, eine Portierung von einer Person A auf eine Person B zu machen.  Aber bisweilen geht es halt möglicherweise doch.

    6

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Der gleiche Verbraucher dem die Rufnummer zugeteilt war, hat für 90 Tage einen Anspruch auf die Rufnummer, selbst wenn diese nicht mehr belegt ist. Eine kurze Rufnummer wird nach 90 Tagen von der Bundesnetzagentur eingesackt und es ist unter Todesstrafe verboten diese neu zu vergeben.

    Innerhalb der 90 Tage ist dies beim gleichen Anbieter kein Problem.

    Erst nach 90 Tagen fällt eine Rufnummer wieder zu dem Anbieter zurück, an welche die von der Bundesnetzagentur zugeteilt wurde. Bei kurzen Rufnummern erfolgt halt die Einziehung.

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