Gelöst

Problem beim Online-Auftrag für einen Glasfaseranschluss

vor einem Jahr

Hallo allerseits,

ich habe ein Problem mit der Beauftragung eines Glasfaseranschlusses über das Internet. Ich bin bereits seit Bundespost-Zeiten Kunde der Telekom und möchte jetzt auf Glasfaser “upgraden”. Im Februar bin ich mit meinem VDSL-Anschluss innerhalb des Wohnorts umgezogen, was mit Hilfe von @Neele G. hervorragend geklappt hat. Nochmals vielen Dank an Neele und die anderen Beteiligten!

 

Beim Ausfüllen des Onlineformulars stoße ich auf zwei Hindernisse, die ich nicht Überspringen kann:

 

Meine Kundenanschrift ist im Kundencenter falsch hinterlegt und kann von mir nicht aktualisiert werden. Es handelt sich um die inzwischen überholte alte Anschrift, da ich die alte Wohnung auch nach dem Anschlussumzug zunächst noch behalten hatte. Bei dem Versuch, die Anschrift zu ändern, werde ich an den Umzugsservice verwiesen, der aber einen getrennten Umzug von Anschluss und Wohnung nicht vorsieht. Jedenfalls habe ich eine entsprechende Auswahl nicht gefunden.

 

Ich bin Mieter und habe entsprechende Angaben zum Vermieter gemacht (Name, Anschrift, Festnetznummer). Allerdings besteht das Formular darauf, auch eine E-Mail-Adresse des Vermieters zu erfahren, die es leider nicht gibt! Mein Vermieter ist zwar mit der Installation des Glasfaseranschlusses einverstanden, aber eine E-Mail-Adresse hat er nicht...

 

Bevor ich mich in die Untiefen des normalen Call-Centers begebe, möchte ich den Versuch starten, ob sich vielleicht ein Teamie der Sache annehmen könnte?

 

Vielen Dank!
Smiddie

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    • vor einem Jahr

      • Adressdaten kannst du über den Kundenservice berichten lassen.

      • Dann gibts keine Erschließung des Gebäudes. Die Telekom will von dem Vermieter eine E-Mail Adresse haben, da der Prozess online läuft. 
        Hat er keine .. gibts halt keine Erschließung. Andere Eigentümer haben auch schöne Gebäude. 

      0

    • vor einem Jahr

      Na, dann eben nicht. Wie belastbar Deine Auskunft ist, muss sich noch zeigen.

      3

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      @Smiddie  schrieb:
      Na, dann eben nicht.

      Zwei Dinge verwundern mich:

      - Der Eigentümer hat keine e-Mail-Adresse?

      Kein Smartphone, kein Internet, nichts?

      Wüsste heute gar nicht wie das gehen soll, alle Versorger, Abrechner etc mache  praktisch alles online.

       

      - Die Telekom verlangt eine e-mail? Sollte doch auch anders gehen, denke ich.

       

      Mal schauen was das Team dazu meint.

       

       

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Vielleicht hat er E-Mail und ein Handy (ein Smartphone ganz sicher nicht), jedenfalls nennt er in seinen Briefen nur Anschrift und Festnetznummer als Kontaktdaten. Von Nachbarn habe ich gehört, dass er E-Mail haben oder gehabt haben soll, aber darüber nicht kontaktiert werden möchte.

       

      So wichtig ist der Glasfaseranschluss für mich auch wieder nicht, das ich mir deswegen eine neue Wohnung suchen würde.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Guten Abend @Smiddie,

       

      bitte entschuldige, dass es hier bis jetzt ruhig blieb von unserer Seite.

      Eine E-Mail-Adresse muss tatsächlich bei den Eigentümerdaten hinterlegt werden. Wenn keine E-Mail-Adresse des Eigentümers hinterlegt wird, sondern nur irgendeine, gehen eben auch alle Infos und Absprachen etc. an diese beliebige E-Mail-Adresse.

       

      Daher wäre eine tatsächliche Adresse des Eigentümers sehr ratsam.

       

      Beste Grüße

      Louisa G. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      Guten Abend @Smiddie,

       

      bitte entschuldige, dass es hier bis jetzt ruhig blieb von unserer Seite.

      Eine E-Mail-Adresse muss tatsächlich bei den Eigentümerdaten hinterlegt werden. Wenn keine E-Mail-Adresse des Eigentümers hinterlegt wird, sondern nur irgendeine, gehen eben auch alle Infos und Absprachen etc. an diese beliebige E-Mail-Adresse.

       

      Daher wäre eine tatsächliche Adresse des Eigentümers sehr ratsam.

       

      Beste Grüße

      Louisa G. 

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    • vor einem Jahr

      Hallo @Louisa G. ,


      danke für die Klarstellung, auch wenn es nicht die Antwort war, auf die ich gehofft hatte.

       

      Ich werde noch einmal mit meinem Vermieter sprechen und die Antragserfordernisse darstellen. Er hatte mir schon vor mehreren Monaten zugesichert, dass er mit der Installation eines Glasfaseranschlusses einverstanden sei. Vielleicht finden wir ja eine Lösung des Problems.

      Vielen Dank an Alle, die Licht in das Dunkel gebracht haben,

       

      Smiddie

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von