Probleme bei Sonderkündigung und Verarschung beim Service

2 days ago

folgender Sachstand, ich habe mein Haus verkauft und bin in meinen Firmengebäude gezogen, bei dem ein Geschäftskundenvertrag besteht. Somit wird der Private im Haus nicht mehr benötigt, allerdings bezahle ich den seit Januar für die neuen Besitzer und am Montag bekommen Sie ihren eigenen Anschluss dort.

 Am 23.1.25 habe ich nach dem Telekom Telefonat den Vertrag als Sonderkündigung gekündigt. Als in der Kündigungsbestätigung 2026 stand, rief ich im Februar erneut an, hier hieß es, kein Problem die Sonderkündigung geht durch und das TV Paket machen sie einfach auf meinen anderen Vertrag KdNr. ****. Aber jetzt habe ich das Paket auf beiden Verträgen und mein Geschäftsvertrag wurde um 2 Jahre verlängert.

Hinzu kommt der zur Sonderkündigung bestehende Vertrag lief weiter, also erneut angerufen, als der nette Serviceberater hörte es geht um ein Problem, legte er auf.

Nochmal angerufen, es hieß ich muss zum T-Punkt, kann jedoch in den 10 Km entfernten Expert gehen. Diese gab mir nach 30 min warten die Info, ich muss nach Lohr zum T-Punkt. Hier das ganze spiel erneut, sie könne nur die selbe Kündigung machen wie ich auch online, aber dies geht durch kein Problem.

 Nun ja wieder die Kündigung zu 2026, erneut 50km zum T-Punkt gefahren gleiches Spiel wieder, nur mit dem Ende, Kündigung 2026 oder 440€ Ablösebetrag zahlen und das obwohl ich schon 4 Monate umsonst bezahlt habe, plus das doppelte Media TV Paket, das ich nicht wollte, sondern nur das bestehende übertragen.

Ich sah das ich das Media TV Paket doppelt habe und den Geschäftskundenvertrag dank diese Verarschung erst zu Februar 2027 kündigen kann. Ich möchte aus Kulanz den Vertrag sofort gekündigt haben, und die 4 Monate zu viel bezahlten Beträge erstattet. Oder ich sehe mich gezwungen alle 7 Verträge zu kündigen die ich bei euch habe und werde zum Anwalt gehen. Ich finde es schade das man nach 27 Jahren, nach dem man mtl. immer um die 250€ ausgibt so behandelt wird.

125

6

    • 2 days ago

      Es besteht nur das Recht zur Sonderkündigung wenn du den Anschluss nicht zu den selben Konditionen mit an die neue Adresse nehmen kannst.

      Ob eine Kulanzkündigung aufgrund einer "Haushaltszusammenführung" gemacht werden kann das mag ich nicht beurteilen weil es ja in deinem Fall keine Haushaltszusammenführung gibt.

      BTW:
      Ich hab deine Kundennummer mal entfernt aus deinem Beitrag, bitte zukünftig den Datenschutzhinweis ernst nehmen

      2

      Answer

      from

      2 days ago

      Vielen Dank erstmal.

      Ich kann den Anschluss nicht mitnehmen, da bei meinem neuen Wohnsitz in der Firma bereits ein Anschluss der Telekom besteht.

      Answer

      from

      2 days ago

      MCKAMP-2025

      Vielen Dank erstmal. Ich kann den Anschluss nicht mitnehmen, da bei meinem neuen Wohnsitz in der Firma bereits ein Anschluss der Telekom besteht.

      Vielen Dank erstmal.

      Ich kann den Anschluss nicht mitnehmen, da bei meinem neuen Wohnsitz in der Firma bereits ein Anschluss der Telekom besteht.

      MCKAMP-2025

      Vielen Dank erstmal.

      Ich kann den Anschluss nicht mitnehmen, da bei meinem neuen Wohnsitz in der Firma bereits ein Anschluss der Telekom besteht.

      Du glaubst garnicht was alles möglich ist, zB kann man problemlos weitere Anschlüsse in ein Gebäude liefern ;-)

      Ob das machbar ist kannst du nur über eine Umzugsauftrag rausfinden und wenn DANN die Telekom dir sagt sie können nicht schalten, DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 2 days ago

      @MCKAMP-2025  Auch wenn du es nicht hören willst.

      Ein Geschäftsanschluss ist kein Anschluss für eine Haushaltszusammenführung.

      Und einen Wohnsitz aufzugeben um zu seinem anderen Wohnsitz zu gehen beinhaltet auch kein Sonderkündigungsrecht.

      Wenn dir ein zusätzlicher TV Tarif eingeredet wurde unter falschen Voraussetzungen, das ist eine andere Geschichte.

      Wenn du ein Kündigungstermin zu 2026 bekommen hast, dann hattest du letztes Jahr einen Vertrag geändert mit neuer Laufzeit, das macht man eigentlich nicht, wenn man beabsichtigt eine Immobilie zu veräußern.

      Melde einen Umzug an deine Firmenadresse, wenn der nicht 1 zu 1 umgesetzt werden kann, dann bekommst du ein gesetzlich geregeltes Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

      0

    • Official Solution

      accepted by

      2 days ago

      @MCKAMP-2025

       

      vielen Dank für die ausführliche Beschreibung des Sachverhalts und das dennoch sehr freundliche Gespräch.

       

      Wie eben besprochen, bestand ursprünglich kein Anrecht auf eine Sonderkündigung. Der neue Vertragsabschluss im Februar 2025 an dem geschäftlich genutzten Vertrag war jedoch nicht notwendig und hätte anders gelöst werden können. 

       

      Somit habe ich eben, wie besprochen eine rückwirkende Kündigung des Anschlusses an der alten Adresse zum Tag der Umstellung an dem anderen Anschluss (20. Februar 2025) ausgeführt. Die schriftliche Bestätigung hierfür folgt auch gleich nochmal per E-Mail. 

       

      Die aktuelle Rechnung habe ich ausgesetzt und lege mir hier eine Wiedervorlage für den 10. Juni 2025, sodass ich das Guthaben auf dem Buchungskonto auszahlen kann. 

       

      Ich denke, dass wir hier eine geschickte Lösung gefunden haben, oder? 

       

      Ein tolles Wochenende und bis bald ☀️

       

      Liebe Grüße

      Swetlana

      1

      Answer

      from

      2 days ago

      Hallo Swetlana,

      vielen Dank für die kompetente Hilfe und Lösungsfindung.

      Unlogged in user

      Answer

      from

      Unlogged in user

      Ask

      from

      This could help you too