Probleme durch Umzug
vor 6 Stunden
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe einen Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit 02/2026 ausläuft. Meine aktuelle Wohnung ist zum 31.08.2025 gekündigt, ausziehen werde ich bereits Mitte des Monats.
Bisher habe ich keine neue Wohnung und werde, wenn es so bleibt, übergangsweise ins Elternhaus ziehen. Diese Situation kann sich aber jederzeit (von heute auf morgen) ändern. Ich kann aus diesen Gründen Stand heute weder eine Ummeldebescheinigung, noch Wohnungsgeberbestätigung o.Ä. vorlegen und deshalb keinen Umzug bei der Telekom anmelden. Die Hotline konnte mir leider nicht weiterhelfen.
- Ich möchte nicht, dass mein Nachmieter nach meinem Auszug auf meinen Namen im Internet surft.
- Der Nachmieter will seinen bestehenden Telekom-Vertrag in die neue Wohnung übernehmen, kann er aber nicht, da die Leitung aktuell durch mich belegt ist. Das wurde auch so von einem Mitarbeiter der Telekom bestätigt.
Kann mir jemand sagen, was genau ich nun tun muss?
Vorab Danke!
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vor 10 Monaten
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vor 6 Stunden
Wenn du bei deinen Eltern einziehst, was hält dich davon ab eine entsprechende Ummeldung bei den Behörden zu machen?
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
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Antwort
von
vor 5 Stunden
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
Wenn du bei deinen Eltern einziehst, was hält dich davon ab eine entsprechende Ummeldung bei den Behörden zu machen?
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
Das sieht man bei der Schufa aber ganz anders, so viel ich weiß.
Ich habe vor nicht langer Zeit gerade eine Nachricht auf dem Handy gelesen (Bing oder Upday), wo es darum ging, was sich alles negativ bei der Schufa auswirkt.
Da war genau so etwas als negativ für den Schufa-Score aufgeführt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Stunden
@Klutsche melde einen Umzug an die Adresse deiner Eltern, entweder hast du Glück und bekommst ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, oder du bekommst deinen Anschluss dorthin umgeschaltet.
In der heutigen Zeit als Volljähriger sollte man sich zuerst ausführlich mit Vertragsrecht auseinander setzen, egal in welcher Beziehung.
Man hört hier immer wieder von Wohngemeinschaften, die denken, man ändert mal so hopp la hopp einfach den Namen.
Vertragspartner zeigen sich heutzutage nicht mehr kulant, genauso wenig wie die Kundschaft, wenn mal etwas nicht geht.
Ist traurig, aber ist so.
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vor 6 Stunden
Danke für eure Rückmeldungen.
Man kann keine Ummeldung vor dem Einzug in die neue Wohnung vornehmen, d.h. ich kann frühstens am 18.08. tätig werden.
Der Nachmieter selbst hätte ab da bereits Zugriff auf die Wohnung.
Der Nachmieter würde verständlicherweise gerne möglichst zeitnah zum Einzug sein Internet nutzen können.
Ich bezweifle aber, dass selbst wenn ich die Ummeldung unmittelbar nach dem Einzug vornähme, noch am selben Tag mein Internet "ausgeschaltet" wird sowie die "Freischaltung" des Internets des Nachmieters erfolgt.
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Antwort
von
vor 4 Stunden
Der einzige Ausweg ist Umzug nach TKG , da gibt´s eine Kulanz.
@BigWoelfi2 und selbst wenn die Eltern einen Telekomanschluss hätten, würde es nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.
Es ist nun mal ein Vertrag an alter Stelle über 24 Monate.
24 Monate, von denen die ersten 6 Monate vermutlich weit unter Preis waren, für die vielleicht cash back und sonstige Boni /Provision gegeben wurde.
d.H. Der Anbieter (egal welcher) kommt erst ins Plus, wenn die 24 Monate erfüllt werden.
Der einzige Ausweg ist Umzug nach TKG , da gibt´s eine Kulanz.
Voraussetzung : Meldebescheinigung
also ummelden, das muss sowieso gesetzlich geregelt innerhalb 14 Tage erfolgen
Die nicht notwendig greifen muss, falls die Telekom schalten kann.
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Antwort
von
vor 4 Stunden
Der einzige Ausweg ist Umzug nach TKG , da gibt´s eine Kulanz.
Voraussetzung : Meldebescheinigung
also ummelden, das muss sowieso gesetzlich geregelt innerhalb 14 Tage erfolgen
@BigWoelfi2 und selbst wenn die Eltern einen Telekomanschluss hätten, würde es nicht als Haushaltszusammenführung gewertet.
Es ist nun mal ein Vertrag an alter Stelle über 24 Monate.
24 Monate, von denen die ersten 6 Monate vermutlich weit unter Preis waren, für die vielleicht cash back und sonstige Boni /Provision gegeben wurde.
d.H. Der Anbieter (egal welcher) kommt erst ins Plus, wenn die 24 Monate erfüllt werden.
Der einzige Ausweg ist Umzug nach TKG , da gibt´s eine Kulanz.
Voraussetzung : Meldebescheinigung
also ummelden, das muss sowieso gesetzlich geregelt innerhalb 14 Tage erfolgen
Seit wann benötigt man eine Medebescheinigung für die Telekom wenn man bei der Telekom einen Umzug anmeldet?
Antwort
von
vor 4 Stunden
Seit wann benötigt man eine Medebescheinigung für die Telekom wenn man bei der Telekom einen Umzug anmeldet?
Der einzige Ausweg ist Umzug nach TKG , da gibt´s eine Kulanz.
Voraussetzung : Meldebescheinigung
also ummelden, das muss sowieso gesetzlich geregelt innerhalb 14 Tage erfolgen
Seit wann benötigt man eine Medebescheinigung für die Telekom wenn man bei der Telekom einen Umzug anmeldet?
brauchst du bei der Sonderkündigung als Nachweis, es gibt schlaue Leute, die einfach ne Adresse erfinden
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Stunden
Hallo Umut,
ich bin jederzeit über die hinterlegte Mobilnummer erreichbar.
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Uneingeloggter Nutzer
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von