Solved
Probleme durch Umzug
24 days ago
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe einen Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit 02/2026 ausläuft. Meine aktuelle Wohnung ist zum 31.08.2025 gekündigt, ausziehen werde ich bereits Mitte des Monats.
Bisher habe ich keine neue Wohnung und werde, wenn es so bleibt, übergangsweise ins Elternhaus ziehen. Diese Situation kann sich aber jederzeit (von heute auf morgen) ändern. Ich kann aus diesen Gründen Stand heute weder eine Ummeldebescheinigung, noch Wohnungsgeberbestätigung o.Ä. vorlegen und deshalb keinen Umzug bei der Telekom anmelden. Die Hotline konnte mir leider nicht weiterhelfen.
- Ich möchte nicht, dass mein Nachmieter nach meinem Auszug auf meinen Namen im Internet surft.
- Der Nachmieter will seinen bestehenden Telekom-Vertrag in die neue Wohnung übernehmen, kann er aber nicht, da die Leitung aktuell durch mich belegt ist. Das wurde auch so von einem Mitarbeiter der Telekom bestätigt.
Kann mir jemand sagen, was genau ich nun tun muss?
Vorab Danke!
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11 months ago
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24 days ago
Wenn du bei deinen Eltern einziehst, was hält dich davon ab eine entsprechende Ummeldung bei den Behörden zu machen?
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
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from
24 days ago
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
Wenn du bei deinen Eltern einziehst, was hält dich davon ab eine entsprechende Ummeldung bei den Behörden zu machen?
Ist doch wurscht ob du das wegen 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren machst.
Das sieht man bei der Schufa aber ganz anders, so viel ich weiß.
Ich habe vor nicht langer Zeit gerade eine Nachricht auf dem Handy gelesen (Bing oder Upday), wo es darum ging, was sich alles negativ bei der Schufa auswirkt.
Da war genau so etwas als negativ für den Schufa-Score aufgeführt.
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Unlogged in user
from
24 days ago
@Klutsche melde einen Umzug an die Adresse deiner Eltern, entweder hast du Glück und bekommst ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, oder du bekommst deinen Anschluss dorthin umgeschaltet.
In der heutigen Zeit als Volljähriger sollte man sich zuerst ausführlich mit Vertragsrecht auseinander setzen, egal in welcher Beziehung.
Man hört hier immer wieder von Wohngemeinschaften, die denken, man ändert mal so hopp la hopp einfach den Namen.
Vertragspartner zeigen sich heutzutage nicht mehr kulant, genauso wenig wie die Kundschaft, wenn mal etwas nicht geht.
Ist traurig, aber ist so.
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24 days ago
Danke für eure Rückmeldungen.
Man kann keine Ummeldung vor dem Einzug in die neue Wohnung vornehmen, d.h. ich kann frühstens am 18.08. tätig werden.
Der Nachmieter selbst hätte ab da bereits Zugriff auf die Wohnung.
Der Nachmieter würde verständlicherweise gerne möglichst zeitnah zum Einzug sein Internet nutzen können.
Ich bezweifle aber, dass selbst wenn ich die Ummeldung unmittelbar nach dem Einzug vornähme, noch am selben Tag mein Internet "ausgeschaltet" wird sowie die "Freischaltung" des Internets des Nachmieters erfolgt.
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from
12 days ago
@Umut C.
es gibt Neuigkeiten. Vielleicht kannst du mich morgen bei Gelegenheit anrufen? Ruf einfach durch sobald es passt.
Viele Grüße
thorsten
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from
12 days ago
Hallo @Klutsche,
wir melden uns morgen bei dir.
Einen schönen Abend,
Sarah
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from
11 days ago
Hi @Klutsche, 👋
danke für das nette Gespräch. Gemeinsam haben wir festgestellt, dass der Umzug technisch möglich wäre, weswegen kein Sonderkündigungsrecht nach TKG besteht. Auch können wir keinen Gebrauch von der Haushaltszusammenführung machen.
In diesem Fall kannst du frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ich empfehle uns die Kündigung per Online-Formular zu übermitteln und auch eine frühzeitige Sperre zu beauftragen. Das geht wie gerade am Telefon besprochen auch direkt in dem Formular. Mit Beginn der Sperre ist der Anschluss dann nicht mehr nutzbar.
Ich bedanke mich für dein Verständnis und bin weiterhin für dich da, falls noch weitere Fragen auftreten.
Liebe Grüße
Jonas
Note:
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from
24 days ago
Hallo Umut,
ich bin jederzeit über die hinterlegte Mobilnummer erreichbar.
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accepted by
11 days ago
Hi @Klutsche, 👋
danke für das nette Gespräch. Gemeinsam haben wir festgestellt, dass der Umzug technisch möglich wäre, weswegen kein Sonderkündigungsrecht nach TKG besteht. Auch können wir keinen Gebrauch von der Haushaltszusammenführung machen.
In diesem Fall kannst du frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Ich empfehle uns die Kündigung per Online-Formular zu übermitteln und auch eine frühzeitige Sperre zu beauftragen. Das geht wie gerade am Telefon besprochen auch direkt in dem Formular. Mit Beginn der Sperre ist der Anschluss dann nicht mehr nutzbar.
Ich bedanke mich für dein Verständnis und bin weiterhin für dich da, falls noch weitere Fragen auftreten.
Liebe Grüße
Jonas
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