Gelöst
Providerwechsel
vor 8 Monaten
Hallo Zusammen,
bei uns in der Ortschaft wurde Glasfaser ausgebaut (leider nicht von der Telekom).
Der Glasfaseranschluss läuft so lala. Manche Funktionen sind nicht möglich : zB Portweiterleitung.
Den Glasfaseranschluss behalte ich trotzdem.
Leider wurde vom Provider die Kündigung vom Telekom Anschluss inkl. Portierung beauftragt.
Ich möchte den Telekom Anschluss weiterhin nutzen.
Wie kann ich verhindern das der Telekom Anschluss abgeschaltet wird ?
Kann man auf den Anschluss eine Änderungssperre setzen ?
Viele Grüße
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Akzeptierte Lösung
*Paz Vizsla*
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 8 Monaten
Hallo Zusammen, bei uns in der Ortschaft wurde Glasfaser ausgebaut (leider nicht von der Telekom). Der Glasfaseranschluss läuft so lala. Manche Funktionen sind nicht möglich : zB Portweiterleitung. Den Glasfaseranschluss behalte ich trotzdem. Leider wurde vom Provider die Kündigung vom Telekom Anschluss inkl. Portierung beauftragt. Ich möchte den Telekom Anschluss weiterhin nutzen. Wie kann ich verhindern das der Telekom Anschluss abgeschaltet wird ? Viele Grüße
Hallo Zusammen,
bei uns in der Ortschaft wurde Glasfaser ausgebaut (leider nicht von der Telekom).
Der Glasfaseranschluss läuft so lala. Manche Funktionen sind nicht möglich : zB Portweiterleitung.
Den Glasfaseranschluss behalte ich trotzdem.
Leider wurde vom Provider die Kündigung vom Telekom Anschluss inkl. Portierung beauftragt.
Ich möchte den Telekom Anschluss weiterhin nutzen.
Wie kann ich verhindern das der Telekom Anschluss abgeschaltet wird ?
Viele Grüße
Den Portierungsantrag beim Glasfaserunternehmen widerrufen.
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von
*Paz Vizsla*
Akzeptierte Lösung
Lorenz S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 8 Monaten
Hallo @Finchen3,
ein Auftrag zum Anbieterwechsel kann nur beim beauftragten Anbieter widerrufen werden.
Ein Auftrag zum Anbieterwechsel beim Anbieter führt zu einem Kündigungsauftrag bei uns, der nicht von uns bearbeitet werden kann.
Ihr gewählter Anbieter ist für Sie zuständig.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Lorenz S.