Re: Vertragsverlängerung bei Portierung trotz Kündigung?

vor 15 Jahren

Hallo,

ich habe ein Erlebnis mit der Telekom, von dem ich gerne berichten möchte, und um Unterstützung bitte.

Nach meinem Umzug 2008 habe ich bei der Telekom einen Call & Surf DSL Anschluss mit einer 2 Jahres MVL abgeschlossen. Ich war allerdings recht unzufrieden mit der Performance, sodass ich 2009 den Vetrag zum nächstmöglichen Zeitpunkz kündigte. Der Vetrag sollte Mitte Juli 2010 enden.

Da ich einen neuen Anschluss benötigte, habe ich einen neuen Vetrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und einen Portierungauftrag erstellt ("Hiermit kündige ich den Anschluss... und beantrage die Portierung").

Es war bereits Ende Juli, hatte meinen neuen Anschluss, und bekam einen Brief, die Portierung erfolgt Mitte Juli 2011, also ein Jahr später. Ich habe mich bei der Telekom erkundigt, dort sage man mir, man habe wohl die alte Kündigung mit dem Portierungsauftrag übersehen und man reiche es an die Kündigungsabteilung weiter. Die Klärung sollte dann spätestens eine Woche später erfolgt sein. Gut dachte ich, warum funktioniert der Kundenservice denn erst wenn man gekündigt hat (zuvor konnte mir noch nie ein Mitarbeiter so schnell helfen).

Ich musste dann erfahren, dass mir nicht geholfen war, als ich dann heute erneut anrief, wo mir dann ein "Servicemitarbeiter" sage, dass der Portierungsauftrag ja die Kpndigung aufhebe, und "alles weitere mache ja auch keinen Sinn". Ich konnte dem Mitarbeiter mit seiner grandiosen Argumentation nicht folgen und bat mir doch mal zu sagen, wieso es denn Sinn mache. Herr XXXXXXXX verriet mit dann, ich solle doch mal die AGBs lesen (ohne weitere Hinweise, wo denn genau). Leider wollte er mir dann nicht mehr weiter helfen, versprach mir dann doch, die AGBs mit entsprechender Markierung zuzusenden. Mal sehen, ob er mir genau so hilft, wie die Vorgänger, die mein Anliegen einfach ignoriert haben.

Ich habe dann dennoch mal die AGBs gelesen (ich lasse mich ja im Zweifel belehren), fand aber nichts außer der Bestätigung, dass meine Kündigung fristgerecht war und damit gültig. Eine weitere Kündigung ist ja auch keine Aufhebung der alten, sondern höchstens eine Bestätigung.

Was soll ich tun? Muss ich nun wirklich zum Rechtsanwalt oder gar an die Öffentlichkeit (was ich ja gerade ein wenig übe)? Was hat die Telekom davon, Leute in Verträgen zu fesseln und sie damit auf immer und ewig zu verärgern und zu verschrecken? Nachdem, was ich hier erlebt habe, weiß ich, dass man am besten nicht in die Telekom-Vetragsfalle kommen sollte.

Was kann ich tun? Ich habe den Sachverhalt noch einmal schriftlich an die Telekom gesandt, aber ich habe ja auch telefonisch schon verschiedene "Varianten" gehört...

Telekom Team: Namen unkenntlich gemacht, bitte posten Sie keine Namen von Mitarbeitern

Hinweis

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    • vor 15 Jahren

      ...und was wäre die Konsequenz wenn das stimmt?
      Recht bekommen und gar keinen Anschluss mehr zu haben.

      Das wäre dann auch wieder nicht recht, oder?

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    • vor 15 Jahren

      Kündigung =! Portierung Wenn selbst die aufnehmenden Provider schreiben, kündigen Sie nicht selbst, warum halten sich die Leute nicht daran und sind dann perplex, das das nicht mehr geht?



      Kündigung =! Portierung

      Wenn selbst die aufnehmenden Provider schreiben, kündigen Sie nicht selbst, warum halten sich die Leute nicht daran und sind dann perplex, das das nicht mehr geht?


      Kündigung =! Portierung

      Wenn selbst die aufnehmenden Provider schreiben, kündigen Sie nicht selbst, warum halten sich die Leute nicht daran und sind dann perplex, das das nicht mehr geht?



      Ich bekam am 20.11.2010 die schriftliche Kündigungsbestätigung!

      nochmals zum Mitlesen: Kündigung =! Portierung Eine Kündigung ist keine Portierung, eine Portierung ist keine Kündigung (eine Portierung enthält eine Kündigung, ist aber mehr).

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    • vor 15 Jahren

      Es wird hier immer so dargestellt, dass eine Kündigung (die mit evtl. Ärger im Bauch im Telekomladen oder von zu Hause aus) und die spätere Entscheidung für einen neuen Anbieter (mit Portierungsauftrag) ein unheimlich technisches Problem darstellen würde.

      Wenn die Telekom Mitarbeiter, die für die Portierung zuständig sind eben mal schauen würden, ob bereits eine Kündigung vorliegt, könnte der Prozeß bestimmt trotzdem reibungslos ablaufen.

      Ich schätze aber, dass daran kein Interesse besteht.

      Auch wird bei mir nicht auf Beschwerden reagiert...hier im Forum schien es so, dass man sich doch -nach Schilderung- der Fälle annimmt.
      Die letzte Antwort des Telekom Teams ist in dieser Rubrik aber vor über 2 Wochen?

      Habe schon weiter oben geschrieben, dass ich auf vier mit Einschreiben verfasste Schreiben (das erste im September 2010) noch keine schriftliche Antwort erhalten habe.

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    • vor 15 Jahren

      das ist kein technisches , sondern rechtliches "Problem"!

      Die Regulierungsbehörde(Bundesnetzagentur) bestimmt dass im Falle einer Kündigung der Anschluss UND die Rufnummer gelöscht werden.
      Wenn also nach der Kündigung ein Portierungsauftrag für Anschluss und Rufnummer gestellt wird ist dies eine Willenserklärung dass die Kündigung unwirksam sein soll. Wie bereits beschrieben würde alles Andere keinen Sinn ergeben, vor allem wenn der neue Anbieter nur eine Made im Speck ist ohne eigene Leitung oder man die eigene Rufnummer behalten will.Wenn der Billigheimer Euch das nicht erklärt dann geht da gar nicht erst hin.

      was sollen all die sinnlosen Beschwerden? Das macht nur Sinn wenn der neue Anbieter die Portierung zurückzieht, dann wird die Kündigung wieder wirksam und ihr steht ohne Anschluss da oder der hat eigene Leitungen und Eure Rufnunmmer ist Euch sch..egal.. Das ist doch nicht so schwer zu begreifen!

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    • vor 15 Jahren

      olli11 schrieb am 24.12.2010 um 13:05:
      > Eine Kündigung ist keine Portierung, eine Portierung ist keine Kündigung
      > (eine Portierung enthält eine Kündigung, ist aber mehr).

      Was kann man denn machen, wenn man bereits gekündigt hat, nun
      aber doch eine Portierung wünscht und der Portierungsantrag nicht
      mehr rechtzeitig gestellt werden kann?

      Keine Chance?

      Regards
          Thomas

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    • vor 15 Jahren

      nö *nun_tja

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    • vor 15 Jahren

      nowhereman schrieb am 24.12.2010 um 14:00:
      > nö (*Nun-Tja*)

      Warum nur hab ich das genau so vermutet? ;-)

      Regards
          Thomas

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    • vor 15 Jahren

      Ich bin mit Wut im Bauch in den Telekom-Laden gegangen, habe dort gekündigt,

      der Grund:

      meine Frau hat einen Anruf vom Callcenter der Telekom bekommen mit einem Angebot,auf das sie nicht eingegangen ist. Sie sagte, es soll so bleiben, da es ein Ferienhaus ist und kaum telefoniert wird, da es meist nur im Sommer genutzt wird!
      Daraufhin wurde der Vertagsabschluss trotzdem durchgeführt und die Vertragsdaten an das Ferienhaus geschickt (bisher wurden die Rechnungen dieses Vetrags immer an die Heimatadresse geschickt) Hier wusste jemand ganz genau, was er mit solchen Infos machen kann

      also die Adressdaten ändern(Wahrscheinlichkeit ist da, dass innerhalb der nächsten vier Wochen wird der Briefkasten nicht geleert wird )

      Dies habe ich sowohl schriftlich als auch im Telekomladen geschildert.
      Da hat man gesagt, man könne den Vertrag nicht mehr zurücknehmen, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und ausserdem zwischenzeitlich mit dem Anschluss telefoniert wurde (zwischenzeitlich war mal doch jemand da und hat telefoniert)
      12 Monate Laufzeit und 20 Euro Mehrkosten im Monat(eine Telefonflat, die nicht genutzt wurde)

      Das nahm ich zum Anlass, beide Anschlüsse(auch Heimanschluss) unmittelbar zu kündigen!!!zum nächstmöglichen Termin, versteht sich

      Erst danach hab ich mich um einen neuen Anbieter gekümmert.


      Ok, es gibt Richtlinien der Bundesnetzagentur für einen reibungslosen Ablauf.

      Fakt ist aber, es besteht ein Recht auf Portierung, und
      eine Kündigung wird mit einer zweiten Kündigung nicht unwirksam

      Desweiteren schein die Telekom weiterhin tote Briefkästen zu betreiben.
      Oder warum außert sie sich nicht schriftlich (vier Briefe,Einschreiben mit Rückschein seit September)? Regeln zur Rufnummerportierung hin oder her zumindest soll sie mal auf meine Schreiben reagiern!

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    • vor 15 Jahren

      Ich bin mit Wut im Bauch in den Telekom-Laden gegangen, habe dort gekündigt, der Grund: meine Frau hat einen Anruf vom Callcenter der Telekom bekommen mit einem Angebot,auf das sie nicht eingegangen ist. Sie sagte, es soll so bleiben, da es ein Ferienhaus ist und kaum telefoniert wird, da es meist nur im Sommer genutzt wird! Daraufhin wurde der Vertagsabschluss trotzdem durchgeführt und die Vertragsdaten an das Ferienhaus geschickt (bisher wurden die Rechnungen dieses Vetrags immer an die Heimatadresse geschickt) Hier wusste jemand ganz genau, was er mit solchen Infos machen kann


      Ich bin mit Wut im Bauch in den Telekom-Laden gegangen, habe dort gekündigt,

      der Grund:

      meine Frau hat einen Anruf vom Callcenter der Telekom bekommen mit einem Angebot,auf das sie nicht eingegangen ist. Sie sagte, es soll so bleiben, da es ein Ferienhaus ist und kaum telefoniert wird, da es meist nur im Sommer genutzt wird!
      Daraufhin wurde der Vertagsabschluss trotzdem durchgeführt und die Vertragsdaten an das Ferienhaus geschickt (bisher wurden die Rechnungen dieses Vetrags immer an die Heimatadresse geschickt) Hier wusste jemand ganz genau, was er mit solchen Infos machen kann

      Ich bin mit Wut im Bauch in den Telekom-Laden gegangen, habe dort gekündigt,

      der Grund:

      meine Frau hat einen Anruf vom Callcenter der Telekom bekommen mit einem Angebot,auf das sie nicht eingegangen ist. Sie sagte, es soll so bleiben, da es ein Ferienhaus ist und kaum telefoniert wird, da es meist nur im Sommer genutzt wird!
      Daraufhin wurde der Vertagsabschluss trotzdem durchgeführt und die Vertragsdaten an das Ferienhaus geschickt (bisher wurden die Rechnungen dieses Vetrags immer an die Heimatadresse geschickt) Hier wusste jemand ganz genau, was er mit solchen Infos machen kann



      Wenn das wirklich so gelaufen ist dann stelle doch Strafantrag notfalls gegen Unbekannt und irgendwie wird das Callcenter schon ermittelt werden.
      Wurde deine Frau gefragt ob das Beratungsgespraech aufgezeichnet werden darf?
      Wenn ja sollte doch das Callcenter die Aufzeichnung noch besitzen und sich alles recht schnell klaeren.

      Dies habe ich sowohl schriftlich als auch im Telekomladen geschildert. Da hat man gesagt, man könne den Vertrag nicht mehr zurücknehmen, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und ausserdem zwischenzeitlich mit dem Anschluss telefoniert wurde (zwischenzeitlich war mal doch jemand da und hat telefoniert) 12 Monate Laufzeit und 20 Euro Mehrkosten im Monat(eine Telefonflat, die nicht genutzt wurde)


      Dies habe ich sowohl schriftlich als auch im Telekomladen geschildert.
      Da hat man gesagt, man könne den Vertrag nicht mehr zurücknehmen, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und ausserdem zwischenzeitlich mit dem Anschluss telefoniert wurde (zwischenzeitlich war mal doch jemand da und hat telefoniert)
      12 Monate Laufzeit und 20 Euro Mehrkosten im Monat(eine Telefonflat, die nicht genutzt wurde)

      Dies habe ich sowohl schriftlich als auch im Telekomladen geschildert.
      Da hat man gesagt, man könne den Vertrag nicht mehr zurücknehmen, weil die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und ausserdem zwischenzeitlich mit dem Anschluss telefoniert wurde (zwischenzeitlich war mal doch jemand da und hat telefoniert)
      12 Monate Laufzeit und 20 Euro Mehrkosten im Monat(eine Telefonflat, die nicht genutzt wurde)



      Versuchs nochmal evtl. wird man sich Kulant zeigen wenn der Vertrag widerrechtlich zustande kam.
      Ich bin zwar kein Rechtsverdreher vermute aber als vom Anschluss des Ferienhauses telefoniert wurde garnicht bekannt war das da ggf. eine "unerwuenschte VVL bzw. Vertragsaenderung" stattgefunden hat.

      Uebrigens,wir haben auch ein Ferienhaus in der Familie und da hat sich ein Telekom Mobilfunkanschluss mit der @Gelöschter Nutzer Option als sehr kostenguenstig erwiesen.
      Derartige Mobilanschkluesse mit einer Festnetznummer auf dem Handy gibts auch noch von anderen Anbietern.

      Gruss
      -ralf-

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    • vor 15 Jahren

      olli11 schrieb am 24.12.2010 um 13:05: > Eine Kündigung ist keine Portierung, eine Portierung ist keine Kündigung > (eine Portierung enthält eine Kündigung, ist aber mehr). Was kann man denn machen, wenn man bereits gekündigt hat, nun aber doch eine Portierung wünscht und der Portierungsantrag nicht mehr rechtzeitig gestellt werden kann?


      olli11 schrieb am 24.12.2010 um 13:05:
      > Eine Kündigung ist keine Portierung, eine Portierung ist keine Kündigung
      > (eine Portierung enthält eine Kündigung, ist aber mehr).

      Was kann man denn machen, wenn man bereits gekündigt hat, nun
      aber doch eine Portierung wünscht und der Portierungsantrag nicht
      mehr rechtzeitig
      gestellt werden kann?

      olli11 schrieb am 24.12.2010 um 13:05:
      > Eine Kündigung ist keine Portierung, eine Portierung ist keine Kündigung
      > (eine Portierung enthält eine Kündigung, ist aber mehr).

      Was kann man denn machen, wenn man bereits gekündigt hat, nun
      aber doch eine Portierung wünscht und der Portierungsantrag nicht
      mehr rechtzeitig
      gestellt werden kann?

      Ich hab mal den Casus Knacktus deiner Frage fett markiert: Für alles gibt es einen Termin.

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