Rechnung Nachzahlungen
vor 13 Jahren
bekamm gerade ein Anruf der Telekom, dass durch ein Softwarefehler die Rechnungen falsch und zu wennig gebucht wurden sind. bekamm von euch jemand auch diesen anruf ??
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vor 13 Jahren
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vor 13 Jahren
Da ich taub bin und kann nicht mit Rufnummer 0800 ... telefonieren. :-(
Andere Möglichkeiten wie Email?
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vor 13 Jahren
Habe auch eine Rechnung mit Nachzahlung (fast 300 Euro). Da ich taub bin und kann nicht mit Rufnummer 0800 ... telefonieren. :-( Andere Möglichkeiten wie Email?
Habe auch eine Rechnung mit Nachzahlung (fast 300 Euro).
Da ich taub bin und kann nicht mit Rufnummer 0800 ... telefonieren. :-(
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Vergessen zu schreiben, Heute ist Valentinstag, ich will mit meiner Frau zu Abend ausgehen, leider bekam ich heute Horror-rechnung... Toll oder?
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vor 13 Jahren
Habe auch eine Rechnung mit Nachzahlung (fast 300 Euro). Da ich taub bin und kann nicht mit Rufnummer 0800 ... telefonieren. :-( Andere Möglichkeiten wie Email?
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Da ich taub bin und kann nicht mit Rufnummer 0800 ... telefonieren. :-(
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Vergessen zu schreiben, Heute ist Valentinstag, ich will mit meiner Frau zu Abend ausgehen, leider bekam ich heute Horror-rechnung... Toll oder?
E-mail an info@telekom.de
Fax an 0800 33 01009
Per Brief
Forum
allerdings wirst du, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, nicht um die Zahlung der nachberechnung drum herum kommen. Zahlungsaufschub und/oder Ratenzahlung wird in den meisten Fällen jedoch angeboten.
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vor 13 Jahren
bezüglich der falsch erstellten Rechnungen und damit verbundenen Nachberechnungen der Telekom möchte ich Euch bitten die AGB der Telekom zu lesen. Die AGB sind auf jeden Fall immer ein Vertragsbestandteil. Ich verweise hier auf die AGB Call & Surf; Stand 15.08.2011.
Unter Punkt 6, Zahlungsbedingungen, ist eindeutig die monatliche Zahlung per Lastschrift vereinbart.
Unter Punkt 10, Haftung, möchte ich insbesondere auf Punkt 10.3 hinweisen.
......Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
… und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf! Hierzu dürfte wohl auch die Einhaltung der eigenen AGB und eine ordnungsgemäße Rechnungserstellung von Seiten der Telekom gehören!
:(
Alles Gute!
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vor 13 Jahren
"Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom Deutschland eingegangen sein"
Ich würde daher auf jeden Fall zwei logische Gedanken weiter verfolgen und mir dazu gegebenenfalls Rechtsschutz Beratung holen.
a., Der Passus gilt auch im Umkehrfalle
b., führt durch eben diese selbstverschuldete Fahrlässigkeit der Telekom durchaus zur Verjährung. Wir reden ja hier nicht über strittige, vielleicht seit Monaten auf Rechnungen aufgeführte, aber widersprochene Posten.
mfg
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vor 13 Jahren
Zitat am Ende Seite 2 Rechnung: "Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom Deutschland eingegangen sein" Ich würde daher auf jeden Fall zwei logische Gedanken weiter verfolgen und mir dazu gegebenenfalls Rechtsschutz Beratung holen. a., Der Passus gilt auch im Umkehrfalle b., führt durch eben diese selbstverschuldete Fahrlässigkeit der Telekom durchaus zur Verjährung. Wir reden ja hier nicht über strittige, vielleicht seit Monaten auf Rechnungen aufgeführte, aber widersprochene Posten. mfg
Zitat am Ende Seite 2 Rechnung:
"Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 8 Wochen ab Rechnungszugang bei der Telekom Deutschland eingegangen sein"
Ich würde daher auf jeden Fall zwei logische Gedanken weiter verfolgen und mir dazu gegebenenfalls Rechtsschutz Beratung holen.
a., Der Passus gilt auch im Umkehrfalle
b., führt durch eben diese selbstverschuldete Fahrlässigkeit der Telekom durchaus zur Verjährung. Wir reden ja hier nicht über strittige, vielleicht seit Monaten auf Rechnungen aufgeführte, aber widersprochene Posten.
mfg
Hallo erstmal an alle Mitbetroffenen,
ich möchte mich wegen offener Fragen und Gedanken hier gerne mal einklinken.
zu a. von tomtomh : hier sehe ich den Standpunkt genauso.
Ich hatte im Juni 2011 auf Entertain IP gewechselt.
Vorher hatte ich bei jahrelangen Rechnungen keine Auffälligkeiten.
Dann fing es aber an. Rechnungen wurden aber weiter erstellt und per
Lastschrift abgebucht.
Diese waren aber aus Sicht der Telekom falsch und hätten mir ebenso
innerhalb der 8 Wochenfrist beanstandet werden müssen.
Danach gilt die Rechnung für beide Seiten als akzeptiert.
Mir hätte ein Hinweis/Brief, dass eine Darstellung auf der Rechnung zur
Zeit nicht möglich sei schon gereicht.
So, und dies erfolgte nicht.
Denn mit dem Hinweis hätte ich bis auf Widerruf durch die Telekom
("Fehler" ist mit der Rechnung xy jetzt behoben) einen Dauerauftrag mit
dem "fehlenden Betrag" aktiviert.
Aus meiner Sicht sehe ich mit dem Anschreiben/Email Rechnungshinweis im Januar 2012 die Beanstandung der Telekom und würde es akzeptieren, wenn die 8 Wochen nachberechnet werden (also anteilig evtl. Nov 2011 und Dez 2011 und Jan 2012 komplett).
Oder sehe ich das Falsch???
Den Kropf müsste nun die Telekom schlucken, da Sie selber die Rechnungen nicht beanstandet hat. Ich sehe das als Eigenverschulden und darf mit einer lapidaren
Entschuldigung nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
Ein Entgegenkommen der Telekom würde hier eine äusserst zufriedene Kundenbegeisterung entstehen lassen, wenn diese betroffenen Kunden entlastet werden.
Die Folgen aus den Beträgen sind massiv erkennbar ...Kündigungen.
Wenn das das Ziel der Telekom ist dann gute Nacht Service und Kundenbegeisterung.
LG Tazman2000TK
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vor 13 Jahren
zunächst möchte ich Euch bitten, falls noch nicht geschehen, meinen Beitrag vom 22.02 2012 (20:22) zu lesen. Ich bin übrigens selbst Telekom Kunde und habe eine Rechnung von 512,99 € für den Monat März erhalten! Mir geht es wohl nicht anders als Euch! Nie Probleme, dann Vertragsumstellung, Einzugsermächtigung, Rechnungen nie kontrolliert (weil bislang nicht notwendig)und dann eben der Hammer!
Am 23.02.2012 habe ich schriftliche Beschwerde über das Kundenzentrum der Telekom eingereicht und mich auf die AGB der Telekom berufen. Am 24.02.2012 habe ich eine Antwort per Mail erhalten. Lapidare Antwort:
vielen Dank das Sie sich an uns wenden.
Für Ihr Anliegen zu Nachberechnung haben wir eine eigene Expertenabteilung eingerichtet. Damit die Kollegen schnellstmöglich Ihr Anliegen bearbeiten können, empfehle ich, sich direkt dort telefonisch zu melden, und zwar unter der kostenfreien Rufnummer 0800 88 44500. Die Serviceline ist von MO-FR; 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt bin ich mal auf die "Experten" gespannten! Das die Telekom bezüglich der Nachberechnungen eigens eine Expertenabteilung eingerichtet hat, stimmt mich allerdings sehr nachdenklich!
Hattet Ihr bereits weitere Erfahrungen?
Alles Gute!
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vor 13 Jahren
Das die Telekom bezüglich der Nachberechnungen eigens eine Expertenabteilung eingerichtet hat, stimmt mich allerdings sehr nachdenklich!
Wieso? So ist sichergestellt, dass alle betroffenen Kunden gleich behandelt werden und ich muss nicht 10000 Agenten in allen Callcentern schulen.
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vor 13 Jahren
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