Rechnung trotz gekündigtem Vertrag

vor 3 Jahren

Guten Morgen. Mein Vertrag ist mit Einschreiben / Rückschein v. 28.01.2022 zum 18.2.2022 aufgrund nachgewiesener erheblicher, kontinuierlicher oder regelmäßig wiederkehrender Abweichung der Geschwindigkeit" von Festnetz-Internetzugängen i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur außerordentlich gekündigt. Bis heute liegt mir hierzu keine verbindliche Kündigungs-Bestätigung vor, so dass ich zwischenzeitlich einen Rechtsbeistand mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt sowie die Bundesnetzagentur eingeschaltet habe. Und um dieser Ignoranz seitens der Telekom die Krone aufzusetzen habe ich soeben auch noch eine Rechnung für März erhalten. Das kann doch alles nicht mehr Ernst gemeint sein, oder????? Seit 18 Monaten redet sich die Telekom mit Ihren AGB heraus, wonach Sie nur 55% Ihrer zugesagten Leistung liefern muss, dafür aber schmerzbefreit 100% in Rechnung stellt. Und jetzt, nachdem sie durch die Novelle des TKG endlich nicht mehr Ihrem monopolhistorisch, ignoranten Größenwahn frönen dürfen, wurde innerhalb von unfassbaren 8 Wochen sogar zwei durch Wurzelwerk defekte Erdkabel (ist der Telekom seit 18 Monaten bekannt - hat sie nur nicht interessiert!!!!!) getauscht - mit dem Ergebnis, dass die Leistung immer noch nicht voll da ist. Bis heute kein Wort von Minderung, Rückerstattung oder auch nur ein einziges Wort, dass sich wer darum kümmert. Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und parallel nochmals bei der Bundesnetzagentur intervenieren... bin mal gespannt!

 

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  • vor 3 Jahren

    Gibt halt auch Leute die sind einfach Lost. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    @4you2fast 

     

    Hast Du die Breitbandmessung hier durchgeführt?

    https://www.breitbandmessung.de

    Und das Ergebnis hier der Telekom gemeldet?:
    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung

     

    Diese Schritte müssen eingehalten werden!

    Und an Deinem Umgangston müsstest Du noch ein wenig arbeiten!

     

     

     

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    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @4you2fast,

     

    da Sie das Nutzerprofil befüllt haben, konnte ich sehen dass sich die zuständige Abteilung bereits um den Vorgang kümmert.

    Wir werden hier also nicht mehr eingreifen.

    Sehr schade, dass man man diesen Weg der Eskalation nicht einvernehmlich hat umgehen können. 

     

     

    Grüße Detlev K.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    4you2fast

    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und parallel nochmals bei der Bundesnetzagentur intervenieren... bin mal gespannt!

    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und parallel nochmals bei der Bundesnetzagentur intervenieren... bin mal gespannt!
    4you2fast
    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und parallel nochmals bei der Bundesnetzagentur intervenieren... bin mal gespannt!

    Was willst Du dann noch hier? Durch die Wege die Du gegangen bist, ist das Team und alle anderen Personen die hätten helfen können raus und es wird sich die Rechtsabteilung der Telekom um alles kümmern. DUrch den gegangen Weg verzögert sich das alles mehr als nötig, Du hättest Dich besser im Vorfeld hier gemeldet.

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    von

    vor 3 Jahren

    Ach ne Einstweilige Verfügung wird er nicht bekommen ... spielt halt einfach nur dümmlich Buzzwortbingo und ballert haufenweise Geld fürn Anwalt raus. Wahrscheinlich auch noch über ne Rechtsschutzversicherung die sich denkt - "Is zwar dumm, aber damit er weiter die nächsten Jahre brav zahlt, einmal kann man ja nen Auge zudrücken." - und dadurch die Preise für alle anhebt.

     

    Für eine derartige Verfügung fehlt halt einfach die Dringlichkeit. 

    Da setzt sich kein Gericht für in die Nesseln. 

     

    Er soll nun einfach die Gusche halten, dass wir ihn sein Anwalt eigentlich auch gesagt haben (wenn es nen guter ist). Denn dann regelt ALLES der Anwalt und nicht der Mandant gleichzeitig auch noch wie wild über alle möglichen Kanäle. Sonst hätte man sich ja auch die Mandatierung sparen können. 

     

    Können die Anwälte halt auch nicht leiden - zumal durch sowas auch die Kostennote hinfällig werden kann. 

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren


    @4you2fast  schrieb:
    Mein Vertrag ist mit Einschreiben / Rückschein v. 28.01.2022 zum 18.2.2022 aufgrund nachgewiesener erheblicher, kontinuierlicher oder regelmäßig wiederkehrender Abweichung der Geschwindigkeit" von Festnetz-Internetzugängen i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der Allgemeinverfügung 99/2021 der Bundesnetzagentur außerordentlich gekündigt.

    Ich vermute einfach dass du den völlig falschen Weg eingeschlagen hast um die hier ein "Sonderkündigungsrecht" zu erstreiten.


    Einfach nur nen Brief schreiben reicht nicht aus, schreib doch hier mal wie genau du vorgegangen bist, wie du der Telekom die Protokolle zur Verfügung gestellt hast und was die Telekom dazu gesagt hat.

     

     

    Edit:

    Wobei das eigentlich auch völlig egal jetzt ist, du hast ja schon andere Wege eingeleitet, dann wird hier eh nichts mehr möglich sein.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    @4you2fast Na da hast du dich ja schön ausgekübelt Fröhlich Danke das du mir Lebenszeit geraubt hast. Bei Anwalt, BNA ist das Team hier eh raus. Viel Erfolg beim neuen Provider mit der wahrscheinlich gleichen Leitung Fröhlich Aber das wird dir dann der Telekomtechniker auch noch einmal erklären wenn er wg. einer Störung zu dir raus kommt. 

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    4you2fast

    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und

    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und
    4you2fast
    Heute wird sich die begleitende Kanzlei mal um eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom bemühen und

    lächerlich

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    4you2fast

    Guten Morgen ...

    Guten Morgen ...
    4you2fast
    Guten Morgen ...

    OK, einmal ausgekotzt ... wer wischt den Mist jetzt wieder weg?

     

    4you2fast

    Seit 18 Monaten

    Seit 18 Monaten
    4you2fast
    Seit 18 Monaten

    18 Monate lang sich mit einem Leitungsproblem beschäftigen und erst NACHDEM man den Anwalt und die BNetzA einschaltet, das Forum hier finden ?

    Entschuldigung, aber da fehlt mir eine Gehirnwindung, um das zu verstehen 😳

     

    Viel Erfolg auf deinem eingeschlagenem Weg.

     

    PS.: Nicht vergessen das Produktlabel auf allen Geräten abzukratzen 🙈

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    von

  • vor 3 Jahren


    @4you2fast  schrieb:

    (...) so dass ich zwischenzeitlich einen Rechtsbeistand mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt sowie die Bundesnetzagentur eingeschaltet habe.(...)


    Und deshalb solltest du den Rechtsbeistand seinen Job machen lassen und nicht "nebenher" noch selbst agieren.

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    von

    vor 3 Jahren


    @Ludwig II  schrieb:
    Und das, obwohl er seit dem 6.7.2020 im Forum angemeldet ist

    Ich denke, es dürfte klar sein um was es im wesentlichen geht, denn der Satz

    Zitat:

    Bis heute kein Wort von Minderung, Rückerstattung

    Zitat Ende,

    sagt alles.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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