Rechnung über 268,14 € „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ nach Kündigung wegen Umzug – Sonderkündigungsrecht

vor 3 Stunden

Hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

Sachverhalt:

Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

Das Problem:

Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

  • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
  • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

Meine Einwände:

  • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
  • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
  • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

Meine Fragen:

  • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
  • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

Vielen Dank und viele Grüße

Sven

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      Svenpanse

      Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

      Sachverhalt:

      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

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      Sven

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      Svenpanse

      Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Hast du denn einen Umzug in diesem Sinne beauftragt?

      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

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      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Sven

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      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Rechne nicht damit, dass dies bis dahin korrigiert wird, aber von einer Rücklastschrift würde ich dir auch abraten, gibt nur noch mehr Kudelmudel im System und geht dann ggf. ins Mahnverfahren über. Wenn sich alles klärt, wird dir ja der zu viel bezahlte Betrag gutgeschrieben ;)

      Aber als aller wichtigstes, wenn dir ein Teamie helfen soll, dann sind folgende Daten in deinem Profil zwingend erforderlich, denn anders können sie mit dir keinen kontakt aufnehmen (telefonische Legitimation ist hier notwendig):

      1. Kundennummer
      2. Rückrufnummer
      3. Zeitfenster deiner Erreichbarkeit.

      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten?

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

      Sachverhalt:

      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

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      Sven

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      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten?

      Auf der Rechnung stehen Kontaktmöglichkeiten ;)

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    • vor 2 Stunden

      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten?

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

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      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

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      Vielen Dank und viele Grüße

      Sven

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      Svenpanse

      Wie widerspreche ich am besten?

      Die richtige Frage wäre: Können wir das hier klären?

      Svenpanse

      müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

      Sachverhalt:

      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Sven

      Datenschutz - Re-Nr. entfernt (cannondaleMuc)

      Svenpanse

      müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Größter möglicher Fehler.

      Zieht meist häßliche Konsequenzen nach sich.

      Da ich sehen kann, dass deine Profildaten nicht befüllt sind, hier die Bitte, dieses zu tun.

      Kundennummer, Mobilfunknummer, Zeitfenster für Erreichbarkeit unter "weitere Informationen"!

      Speichern bitte nicht vergessen.

      Dann kann ich (oder gern wer auch immer) dein Thema zum Team weiterleiten.


      Grüßle 🦂

      P.S.: Eine Erledigungsmeldung wäre fein.

      0

    • vor 2 Stunden

      Svenpanse

      Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin.

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

      Sachverhalt:

      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

      Das Problem:

      Mit der Rechnung vom 28.10.2026 (Rechnungsnummer entfernt) verlangt die Telekom nun insgesamt 350,99 € brutto. Davon entfallen:

      • 26,81 € netto auf den anteiligen Grundpreis für den 01.10. bis 18.10.2026
      • 268,14 € netto auf einen „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung 18.10.26“

      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Sven

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      Svenpanse

      Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin.

      @Svenpanse 

      Nein, daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht. 

      Du hast nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn ein Umzug des bestehenden Vertrags an den neuen Standort nicht möglich ist. Ob Du da schon versorgt bist, ist für das Gesetz irrelevant. 

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    • vor 2 Stunden

      Svenpanse

      und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag.

      Hallo zusammen,

      ich brauche eure Hilfe bei einer Rechnung, die ich nicht nachvollziehen kann.

      Sachverhalt:

      Ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag. Deshalb habe ich meinen Festnetz-/Internetvertrag (Glasfaser 150 mit MagentaTV Smart) an der alten Adresse (Leonberg) gekündigt.

      Die Kündigungsbestätigung der Telekom ist vom 14.09.2026, als Vertragsende wurde der 18.10.2026 bestätigt.

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      Der Betrag soll am 06.11.2026 per Lastschrift eingezogen werden.

      Meine Einwände:

      • Im Servicetelefonat vom 14.09.2026 wurde mir zu keinem Zeitpunkt ein Ablösebetrag genannt, und ich habe keiner „einvernehmlichen Vertragsauflösung“ gegen Zahlung einer Ablöse zugestimmt.
      • Auch in der schriftlichen Kündigungsbestätigung steht nichts von einem Ablösebetrag. Dort wird lediglich die Vertragsbeendigung zum 18.10.2026 bestätigt, und es heißt, zu viel bezahlte Beträge würden gutgeschrieben.
      • Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Umzug mit Sonderkündigungsrecht (§ 60 Abs. 1 TKG bzw. § 57 TKG ), da ich am neuen Wohnort bereits versorgt bin. Eine Ablöse dürfte dann nicht anfallen.

      Was ich bisher herausgefunden habe: Scheinbar wurde die Kündigung falsch hinterlegt und das Thema wurde zur Bearbeitung weitergeleitet (einen Nachweis darüber habe ich nicht erhalten).

      Die Nachweise über einen vorhandenen Abschluss und den Umzug hatte ich bereits eingereicht.

      Meine Fragen:

      • Hat jemand Erfahrung mit einem „Ablösebetrag einvernehmliche Vertragsauflösung“ in so einem Fall? Wird das von der Telekom gelegentlich automatisch berechnet, wenn der Umzugsgrund nicht ausdrücklich als Sonderkündigung erfasst wurde?
      • Wie widerspreche ich am besten? Da ich nicht weiß, ob die Rechnung noch vor dem 06.11. angepasst wird müsste ich die Lastschrift rückbuchen lassen.

      Ich bin für jeden Tipp dankbar, auch von den Telekom-Moderatoren.

      Vielen Dank und viele Grüße

      Sven

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      Svenpanse

      und hatte an der neuen Adresse bereits einen bestehenden Vertrag.

      Bei welchem Anbieter?

      0

    • vor 2 Stunden

      Das lief aber nicht unter Geschäftskunden, oder?

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