Gelöst

Rechnungszeitraum

vor 8 Jahren

Moin zusammen,

kann mir jemand LOGISCH erklären, warum auf jeder TELEKOM - Festnetz - Rechnung  die FALSCHE Zeitangabe vermerkt ist ?

(Bsp.: Rechnung vom 12.03.2018; TEXT der Rechnung: "Ihre Rechnung vom MÄRZ 2018" !!)

DAS kann NICHT sein ! RICHTIG ist: Rechnung vom FEBRUAR 2018 !

Begründung: Bei Rechnungslegung vom 12.03.2018 kann es sich nur um die Rechnung vom Vormonat handeln.

DAS betrifft übrigens NICHT die Mobilfunk-Rechnung !!, Da hat man es offensichtlich bereits gemerkt und verfährt RICHTIG.

Meine freundliche Bitte:

Ändern Sie diese (technisch geringfügige) Ausdrucksweise

und dann haben Sie nicht nur mir geholfen.

((ODER: Nennen Sie mir einen Ansprechpartner, den ich darauf hinweisen kann)).

Danke  sagt  = docfritz =

 

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vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hy nabend un herzlich willkommen hier 🙂💕 @dr.olyschlaeger die festnetzrechnung wird immer im Voraus bezahlt die Grundgebühren das stimmt so schon ..grüsle 🙂💕

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      von

      vor 8 Jahren

      dr.olyschlaeger

      Liner113 Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ? Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ? Liner113 Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?

      Liner113

      Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?

      Hallo 

      die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet.

      Moin,

      WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?

      Liner113

      Hallo 

      die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet.

      Moin,

      WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?


       

      dr.olyschlaeger
      Liner113

      Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?

      Hallo 

      die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet.

      Moin,

      WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?

      Liner113

      Hallo 

      die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet.

      Moin,

      WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?


       


      Warum ist die Bannane krum? Ist halt so und hast du bei Vertragsabschluss auch so „gelesen und bestätigt“. Fröhlich

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      von

      vor 8 Jahren

      Danke an hajo777,

      das war mir zwar bewußt,

      dennoch

      Zitat:  " Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. "

      ,DAS sollte dann doch "den Vormonat "betreffen  (siehe auch EVN , Angabe des betr. Datums) ?

      Bin durchaus flexibel und möchte damit dann auch mein Statement beenden.

      DANKE an die, die mir freundlicherweise antworteten !

      = docfritz =

       

       

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      von

      vor 8 Jahren

      Meiner Meinung nach müsste es für laufende Rechnungen wie folgt aussehen

       

      Rechnung vom 12. 03. 2018

      Rechnung für Februar 2018

      Abrechnungszeitraum : 01. 02. 2018 bis 28. 02. 2018

       

      Grundgebührpreis für März 2018   xx,yy EUR

      Verbrauch / Nutzungsentgelte:       zz,aa EUR

      Gesamtsumme:                                 ss,ßß  EUR

       

      Meinetwegen kann im Anschreiben auch stehen: "... erhalten Sie Ihre Märzrechnung...", weil sie ja im März kommt. Abgerechnet wird aber der Februar-Verbrauch und im Februar wird auch der Grundpreis für den März bezahlt.

      Dann wird der Verbrauch vom vorigen Monat nach Abschluss des Abrechnungszeiraumes abgerechnet.

       

      Rechnungen für den ersten und ggf. auch für den zweiten sowie für die letzten beiden Vertragsmonate können abweichen.

       

      Gruß

       

       

    • vor 8 Jahren

      @dr.olyschlaeger

       

      In der Festnetzrechnung ist nichts falsch bezeichnet.

      Zitat aus den AGB (Ziff. 7, Zahlungsbedingungen):

      Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen.

      Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen.

      (.... ....)

      Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

       

      hajo777

       

       

       

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