Gelöst
Rechnungszeitraum
vor 8 Jahren
Moin zusammen,
kann mir jemand LOGISCH erklären, warum auf jeder TELEKOM - Festnetz - Rechnung die FALSCHE Zeitangabe vermerkt ist ?
(Bsp.: Rechnung vom 12.03.2018; TEXT der Rechnung: "Ihre Rechnung vom MÄRZ 2018" !!)
DAS kann NICHT sein ! RICHTIG ist: Rechnung vom FEBRUAR 2018 !
Begründung: Bei Rechnungslegung vom 12.03.2018 kann es sich nur um die Rechnung vom Vormonat handeln.
DAS betrifft übrigens NICHT die Mobilfunk-Rechnung !!, Da hat man es offensichtlich bereits gemerkt und verfährt RICHTIG.
Meine freundliche Bitte:
Ändern Sie diese (technisch geringfügige) Ausdrucksweise
und dann haben Sie nicht nur mir geholfen.
((ODER: Nennen Sie mir einen Ansprechpartner, den ich darauf hinweisen kann)).
Danke sagt = docfritz =
Hinweis:
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hy nabend un herzlich willkommen hier 🙂💕 @dr.olyschlaeger die festnetzrechnung wird immer im Voraus bezahlt die Grundgebühren das stimmt so schon ..grüsle 🙂💕
0
von
vor 8 Jahren
Liner113 Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ? Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ? Liner113 Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?
Hallo die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet. Moin, WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?
Hallo
die Grundgebühr wird immer im Voraus abgerechnet eventuell angefallene Verbindungskosten werden im Nachhinein abgerechnet.
Moin,
WIESO verhält es ich dann bei der Mobilfunk-Rechnung anders ?
Warum ist die Bannane krum? Ist halt so und hast du bei Vertragsabschluss auch so „gelesen und bestätigt“.
0
von
vor 8 Jahren
Danke an hajo777,
das war mir zwar bewußt,
dennoch
Zitat: " Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. "
,DAS sollte dann doch "den Vormonat "betreffen (siehe auch EVN , Angabe des betr. Datums) ?
Bin durchaus flexibel und möchte damit dann auch mein Statement beenden.
DANKE an die, die mir freundlicherweise antworteten !
= docfritz =
0
von
vor 8 Jahren
Meiner Meinung nach müsste es für laufende Rechnungen wie folgt aussehen
Rechnung vom 12. 03. 2018
Rechnung für Februar 2018
Abrechnungszeitraum : 01. 02. 2018 bis 28. 02. 2018
Grund
gebührpreis für März 2018 xx,yy EURVerbrauch / Nutzungsentgelte: zz,aa EUR
Gesamtsumme: ss,ßß EUR
Meinetwegen kann im Anschreiben auch stehen: "... erhalten Sie Ihre Märzrechnung...", weil sie ja im März kommt. Abgerechnet wird aber der Februar-Verbrauch und im Februar wird auch der Grundpreis für den März bezahlt.
Dann wird der Verbrauch vom vorigen Monat nach Abschluss des Abrechnungszeiraumes abgerechnet.
Rechnungen für den ersten und ggf. auch für den zweiten sowie für die letzten beiden Vertragsmonate können abweichen.
Gruß
vor 8 Jahren
@dr.olyschlaeger
In der Festnetzrechnung ist nichts falsch bezeichnet.
Zitat aus den AGB (Ziff. 7, Zahlungsbedingungen):
Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen.
Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen.
(.... ....)
Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
hajo777
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