Regionaler Netzbetreiber baut G.fast. Habe ich ein Recht meinen Telekom VDSLer zu behalten?
vor 4 Jahren
Mein Vermieter hat die Netzebene 4 an den regionalen Netzbetreiber verkungelt und der hat schon einen FTTB Umsetzer mit Glasanbindung auf G.fast in den Hausanschlußraum gehängt. Jetzt habe ich Bedenken ob ich meinen MagentaZuhauseL behalten kann oder ob es durch G.fast bald kein VDSL mehr für mich gibt. Technisch scheint die Koexistenz von G.fast und VDSL möglich zu sein wenn G.fast nicht das komplette Frequenzspektrum nutzt, aber wie sieht es rechtlich aus? Habe ich einen Anspruch meinen Anschluß zu behalten oder kann es sein, dass der regionale Netzbetreiber sein Recht an der Netzebene 4 nutzt und meinen TelekomAnschluß killt?
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Stefan
vor 4 Jahren
Deine Verträge kann niemand außer dir kündigen ß wäre ja noch schöner.
Ausserdem wird das TKG gerade geändert, das fallen diese zentralen Versorger über die Nebenkostenabrechnung durchgedrückt vermutlich sowieso weg
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Vaterbaer
Antwort
von
Stefan
vor 4 Jahren
VDSL ist FTTC (Fiber to the Curb / Glasfaser bis zur Bordsteinkante) Das kann nur einer in jeder Gegend ausbauen und da haben in vielen Gebieten eben andere Provider den Zuschlag bekommen und es ist kein Telekom DSL mehr möglich.
Hier ist das Gebiet mit VDSL der Telekom versorgt und jetzt hat unser regionaler Netzbetreiber htp ein FTTB (Fiber to the Building) Gerät in den Keller gebaut. Das arbeitet im Haus wie VDSL auf den Kupferkabeln, kann durch die kürzere Leitungslänge aber per G.fast höhere Datenraten bringen. VDSL und G.fast vertragen sich nur wenn G.fast den Frequenzbereich von VDSL nicht nutzt und ich frage mich ob ich einen Anspruch darauf habe bzw. den auch durchsetzen kann. Kümmert sich die Telekom falls es Probleme gibt?
Die Telekom hat letzten Monat hier echtes FTTH angeboten, also Glasfaser bis in die Wohnung. Das wäre dann parallel zur Kupferhausverkabelung und würde sich sowohl mit VDSL als auch mit G.fast nicht stören. Da ich die Magenta Eins Vorteile nicht verlieren will, kommt ein freiwilliger Wechsel zu htp für mich nicht in Frage und aktuell genügen mir die 100/40MBit des Telekom VDSLers noch völlig aus. Darum will ich dabei bleiben wenn ich keinen Telekom FTTH ANschluss bekomme.
Hier der Text meine Vermieters (Wohnungsbaugenossenschaft)
Sehr geehrter Herr Vaterbaer,
wir beziehen uns auf die E-Mail der Telekom vom 23.02.2021 bezüglich der Anfrage für einen Glasfaseranschluss im oben genannten Objekt und beantworten diese wie folgt:
Die Telekom startet z.Zt. eine Marketing-Aktion zu ihrem Ausbau des Glasfasernetzes.
Um Sie jedoch beliefern zu können, benötigt die Telekom die Leitungsebene 4, die sich im Besitz von Spar&Bau befindet und für deren Nutzung wir einen Vertrag mit HTP abgeschlossen haben.
Unsere Rücksprache dazu mit unserem Vertragspartner hat ergeben, dass auch sie momentan am Ausbau des Netzes arbeiten und Ihnen selbstverständlich auch von HTP zeitnah ein Angebot unterbreitet werden wird.
Bis dahin bitten wir um ihr Vertsändniss und verbleiben
MfG
Spar und Bauverein eG
---
Daraus geht nicht wirklich hervor was der Spar&Bauverein mit HTP vertraglich vereinbart hat und ich habe das Gefühl, da waren Kaufleute am Werk die keine Ahnung haben was sie da unterschrieben haben. Die Telekom nutzt ja aktuell die Netzebene 4 für meinen VDSLer und würde für FTTH Glasfaser parallel im Haus verlegen, bräuchte dann also keinen Zugriff mehr auf das vorhandene Kupfernetz im Haus aber auf die Steigschächte in denen die Kabel verlaufen. Jetzt ist die Frage was da wohl in den Verträgen zwischen Spar&Bauverein und HTP steht.
Hat HTP das alleinige Nutzungsrecht am Kupferhausnetz?
Darf die Telekom parallel Glas im Haus verlegen? Und würde sie das tun?
Kann HTP die Telekom zwingen meinen Vertrag zu beenden?
Oder habe ich ein Recht meinen VDSLer zu behalten und die Telekom streitet sich im Zweifellsfall mit HTP?
Oder sitze ich zwischen den Stühlen wenn HTP meine Bandbreite killt, die Telekom sagt : "Regel das mit deinem Vermieter" und HTP einfach nicht reagiert?
Habe ich gegenüber dem Vermieter einen Anspruch darauf, das die Telekom Glas im Haus verlegen darf?
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von
Stefan
Käseblümchen
vor 4 Jahren
Bei uns im Haus führen Telekom-VDSL und FTTB eine friedliche Kooexistenz.
Aber frag doch einfach deinen Vermieter, ob er die Absicht hat, die Telekom "aus dem Haus zu jagen".
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von
Käseblümchen
muc80337_2
vor 4 Jahren
Das ist nicht so einfach für Deinen Vermieter.
Die NE4 sobald verlegt ist meines Wissens automatisch im Eigentum des Vermieters (Hauseigentümers), nicht des Telekommunikationsanbieters.
Zudem: Du hast mittlerweile (oder erst demnächst?) das Recht, einen Anschluss bein Anbieter Deiner Wahl zu haben (so der das anbietet). Also auch bei der Telekom.
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von
muc80337_2
flipper1
vor 4 Jahren
Hallo @Vaterbaer
Ich mach es kurz
https://www-golem-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.golem.de/news/bundesnetzagentur-telekom-darf-fttb-anschluesse-der-konkurrenz-drosseln-lassen-1901-138790.amp.html?amp_js_v=a6&_gsa=1&usqp=mq331AQHKAFQArABIA%3D%3D#aoh=16153235450817&csi=1&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&_tf=Von%20%251%24s&share=https%3A%2F%2Fwww.golem.de%2Fnews%2Fbundesnetzagentur-telekom-darf-fttb-anschluesse-der-konkurrenz-drosseln-lassen-1901-138790.html
LG und bleib gesund
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muc80337_2
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von
flipper1
vor 4 Jahren
Übrigens gibt es auch bei FTTH eine Netzebene 4, logisch betrachtet. Ist aber nicht die Kupferdoppelader.
Die Leitungen in die Wohnung gehören bei FTTH aber zur Netzebene 3.
Wobei sich die Leute da auch streiten wo 3 aufhört und wo 4 anfängt.
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von
flipper1
muc80337_2
vor 4 Jahren
Übrigens ist FTTB grundsätzlich einem FTTC (wie die Telekom das nutzt) überlegen, weil die Glasfaser näher bis an Deine Wohnung rankommt und die "letzte Meile" per Kupferdoppelader solcherart i.d.R. massiv verkürzt wird.
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muc80337_2
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Vaterbaer