Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Ich habe ein 14 tägiges Kündigung recht
vor 8 Monaten
Ich möchte meine Magneta Plus Karte sofort kündigen weil ich sie aufgeschwätzt bekommen habe
207
0
9
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
278
0
3
Gelöst
253
0
5
vor 4 Jahren
413
0
5
Gelöst
vor 2 Jahren
1044
0
5
Marcel2605
Community Guide
vor 8 Monaten
Hallo @mantz-a
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag
Nicht kündigen. Sondern widerrufen.
Wenn du kündigst, wird es für zum Ende der Laufzeit bestätigt
Du hast kein 14 tätiges Kündigungsrecht, sondern ein 14 tätiges Widerrufsrecht
Das ist ein großer Unterschied
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung kannst du widerrufen. Steht alles beschrieben. Hier im Forum geht das nicht
Oder hier
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true
2
0
Ludwig II
Community Guide
vor 8 Monaten
@mantz-a
Schau mal in deinen Vertrag.
Es könnte sein, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, wenn zugestimmt wurde, dass sofort mit der Einrichtung/Freischaltung begonnen werden soll.
4
1
Marcel2605
Antwort
von
Ludwig II
vor 8 Monaten
Interessant zu wissen.
2
teezeh
Community Guide
vor 8 Monaten
Das ist keine Begründung. Gehören auch immer zwei dazu.
Wenn du noch innerhalb der 14-tägigen Frist bist, dann kanns du widerrufen. Allerdings nicht hier im Forum, sondern am besten über die Auftragsbestätigung, die du zu deiner MagentaMobil-Pluskarte erhalten hast.
Viele Grüße
Thomas
2
2
Ältere Kommentare anzeigen
Ludwig II
Antwort
von
teezeh
vor 8 Monaten
Ich hatte vor kurzem bei einem anderen Anbieter eine Multisim bestellt.
Im Begleitschreiben wurde das Freischalten der SIM erklärt/beschrieben und darauf hingewiesen, dass mit Freischaltung das Widerrufsrecht erloschen ist.
Nach meinem Verständnis ist eine freigeschaltete SIM auch eine digitale Dienstleistung.
3
CobraCane
Community Guide
vor 8 Monaten
Die Frage ist auch ob du überhaupt einen Anspruch hast. Wo genau wurde dir denn ein Vertrag "aufgeschwätzt" und wann genau war das?
3
0
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Grüße @mantz-a
Wo hast du es "aufgeschwatzt" bekommen?
Im Supermarkt, auf der Straße, im Laden?
Du hast nur ein Widerrufsrecht, wenn du es selber online oder telefonisch abgeschlossen hast.
Das gilt ab Eingang der Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung.
Und du kannst es dann sogar online machen: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true
3
1
Katharina S.
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 8 Monaten
Hallo zusammen,
danke für euren bisherigen Input. 🤗
@mantz-a lieben Dank auch an Sie, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen hier bei uns melden. Den ein oder anderen Tipp haben Sie bereits erhalten. Gerne stehe ich helfend zur Seite.
LG
Katharina S.
1