Reklamation defekter Apple AirPods

4 years ago

Hallo ... vielleicht kann mir wer helfen 🙏🏻

ich habe im Januar 2020 im Zubehörshop die AirPods gekauft. Seit März sind diese defekt. Seither suche ich Hilfe -  lehnt ab da die 12 Monate rum sind, Ansprechpartner auf Telekom.de gibt es nicht, Hotline 08003303000 sagt nein ebenso die 2202. 4 Reklamationen hab ich über Kontaktformular gesendet - 2 wurde ich an  verwiesen und 2 mal in Shop geschickt. Im Shop war ich heute - nimmt nur beim ihm gekaufte Ware zurück. Der Tipp des Shopleiters, ich soll eine Vorstandsbeschwerde machen.

 

aber was ist denn nun der richtige Weg ... 24 Monate muss Telekom als Händler helfen ... aber wer und wie ???

1230

14

  • 4 years ago

    susannkra

    24 Monate muss Telekom als Händler helfen

    24 Monate muss Telekom als Händler helfen
    susannkra
    24 Monate muss Telekom als Händler helfen

    Das ist so pauschal falsch.

    Eine Gewährleistung gibt es nur, wenn der Fehler schon beim Kauf - wenn auch versteckt - vorhanden war.

    Nach 6 Monaten musst du dies im Zweifel beweisen. 

     

    Ansonsten ist das einfach Pech.

    13

    Answer

    from

    4 years ago


    @der_Lutz  schrieb:
    och, doch, es ist juristisch komplett falsch, das BGB spricht explizit von 6 Monaten und der Beginn hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun sondern hängt einzig vom Gefahrübergang ab.

    Der Händler darf zugunsten des Kunden über die im BGB genannten Mindestanforderungen hinausgehen.

    Da Apple eine Garantie gibt, wird also die Telekom vor 12 Monaten einfach die Geräte an Apple zurückgeben und

    erst nach Ablauf der Garantie auf die Beweislastumkehr verweisen. Das ist ja auch sinnvoll.

    Der Passus ist kein Verweis auf das BGB sondern einer Erläuterung der Handhabe durch die Telekom.

     

    Zumindest macht das so Sinn

     

    Answer

    from

    4 years ago

    @Stefan

    Deine Aussage war falsch. Die Sachmängelhaftung gilt immer (besagte Ausnahmen... wie expliziter Ausschluss), da sie Gesetz sind. Du hast mit Deiner Antwort etwas anderes suggeriert.

    Der TE hat ja Probleme innerhalb der 2 Jahre, ergo greift die Sachmängelhaftung. Warum Du auf einmal hier der Meinung bist, dass sie nicht greift ist halt falsch.

    Answer

    from

    4 years ago

    @Svensonc 

    Da werden wir uns wohl nicht einig.

    Natürlich gibt es die Sachmängelhaftung, habe ich ja auch nicht bestritten.

    Welche Bedingung der Gesetzgeber in Bezug auf Gewährleistung daran knüpft steht ja auch im BGB.

    Der Beweis dass der Fehler bei Übergabe der Ware schon vorhanden war, der muss halt nach 6 Monaten vom Kunden erbracht werden. Nichts anderes habe ich geschrieben. 

     

    Aber gut, ich habe auch keine Lust das nun mit dir endloses auszudiskutieren.  

     

    https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/beweislastumkehr/

     

    Verbrauchsgüterkauf: Welche Rolle spielt die Beweislastumkehr?

    Der Verbrauchsgüterkauf ist in § 474 BGB definiert. Darin heißt es:

    „Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.[...]“

    Bei Verbrauchsgüterkäufen haften Unternehmer grundsätzlich für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sogenannte versteckte Mängel, also Mängel, die bereits vorhanden waren, vom Käufer jedoch erst später entdeckt wurden. Zu Lasten des Verkäufers gilt die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, welche sich innerhalb der ersten sechs Monaten nach Kauf zeigen, bereits bei Übergabe der Kaufsache vorgelegen haben. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist und vom Käufer generiert wurde, muss er dies in den ersten sechs Monaten beweisen.

    Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast gem. § 477 BGB um. Bei auftretenden Mängeln muss nun der Verbraucher beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm dies nicht, ist er bei der Forderung auf Reparatur oder Nachbesserung auf die Gunst des Händlers angewiesen. Unser Tipp: Da der Nachweis in vielen Fällen schwierig ist, sollten Betroffene einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. Eine Privatrechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem guten Anwalt.

     

    Unlogged in user

    Answer

    from

Unlogged in user

Ask

from

This could help you too

in  

552

0

1

Solved

in  

1723

0

2

Solved

in  

536

0

2

Solved

in  

1938

0

9