Gelöst

Reklamation Online-Shop - Vollkatastrophe

vor 4 Jahren

Hallo,

 

ich habe im Online Shop ein elektronisches Produkt erworben, welches ich reklamieren will, da es zwischenzeitlich defekt ist.

 

Hier kurz meine Erfahrungen:

 

1. Anruf bei der Hotline, Weiterverbindung an den Hersteller welcher sich (aus gutem Grund, da nicht Vertragspartner) für nicht zuständig erkärt,

 

2. Erneuter Anruf bei der Hotline, erneute Weiterverbindung zum Hersteller - weiterer Ablauf siehe 1.,

 

3. Erneuter Anruf bei der Hotline, diesmal Hinweis auf den örtlichen Telekom-Shop

 

4. Anruf beim örtlichen Telekom-Shop, dort zunächst keine Ahnung, aber - immerhin - nach Erkundigung Rückruf und Auskunft:

    - Abwicklung vor Ort möglich,

    - leider fehlt dafür derzeit noch das richtige Computerprogramm, das wird aber Ende des Monats (Juli 2021) behoben sein

    - daher bitte nochmal Ende Juli melden

 

5. Erneuter Anruf beim örtlichen Telekom-Shop (Anfang August), andere Mitarbeiterin, neue Auskunft: Abwicklung vor Ort leider nicht möglich.

 

Ein Vorgehen, das an Kundenunfreundlichkeit kaum zu überbieten ist. Ich möchte hier keinerlei Hinweise auf Voraussetzungen und Möglichkeiten der Gewährleistung etc. Ich möchte einfach nur die richtigen Kontaktdaten bzw. einen Ansprechpartner meines Vertragspartners Telekom, über welche ich den Vorgang abwickeln kann...

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

 

 

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @JM11 ,

      das Produkt ist zwischenzeitlich defekt!

      Was heißt denn genau zwischenzeitlich?

      Wann wurde das Produkt denn genau erworben?

       

      Das ist sehr wichtig zur eindeutigen Klärung, wie die Gewährleistung abgewickelt werden kann und wie gesetzlichen Bestimmungen dafür sind.

      Gewährleistungs- Bestimmungen ändern sich mit Dauer des ursprünglichen Kaufdatum. (Beweislast bzw. Beweislastumkehr).

       

      Auch wenn du keine Hinweise dafür anfragst, so ergeben sich daraus auch die richtigen Kontaktdaten.

      Je nach Status wäre das der Händler vor Ort oder bei Garantie Ansprüche der Hersteller.

       

      Sollte der Status: Kaufdatum weniger als 6 Monate zurück liegen ist immer der Händler "vor Ort" der Ansprechpartner, d.h. der Shop, wo du gekauft hast (selbst wenn einige Händler das intern anders regeln. Können sie ja tun, für dich ändert sich aber nichts an der rechtlichen Vorgabe).  Rechtlich gesehen muss dir der Händler nachweisen, dass kein Mangel der Sache vor oder beim Kauf vorgelegen hat. Nach 6 Monate greift die Beweisumkehr.

       

      Ist der Kauf nicht länger als 6 Monate her, so ist der Händler quasi gezwungen, dir ein mangelfreies Produkt anzubieten (oder Geld zurück). Auf keinen Fall sich darauf einlassen, das der Händler nicht zuständig sei.

      Für die Inanspruchnahme der Garantie muss man dagegen den Hersteller kontaktieren. Garantien sind aber nicht gesetzlich geregelt, sondern es handelt sich hierbei um ein Funktionsversprechen des Herstellers. Bei der Garantie gibt der Hersteller meist viele Ausschlusskriterien vor.

       

      Um den Kontakt eindeutig zu verifizieren ist es demnach unerlässlich, sich mit Gewährleistung oder Garantie auseinanderzusetzen, da der Kontakt durchaus entsprechend differenziert sein kann. 

       

      Ob ein Teami dir in Shop Fragen wirklich weiter helfen kann, möchte ich bezweifeln. Ich denke, hier musst du allein tätig werden.

      Soll heißen:

      Es gibt kein Ansprechpartner über ein  Vertragspartners der Telekom, worüber du den Vorgang abwickeln kannst.

      23

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ingo Becker

      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.

      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.
      Ingo Becker
      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.

      Es gibt keine Garantie auf die Telekom Geräte. Oder hast Du einen Garantievertrag?

      Garantie ist genau nicht gesetzlich geregelt.

      Es gibt die (gesetzlich geregelte) Gewährleistung, und da auch die Beweislastumkehr.

       

      das hier sagt Wikipedia:

      Um eine Garantie handelt es sich allgemein, wenn ein Rechtssubjekt ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen bereits vor Eintritt eines bestimmten Ereignisses rechtsverbindlich zusagt, etwa mittels eines entsprechenden Vertrags (Garantievertrag).

       

      und:

       

      Von der gesetzlichen Gewährleistung ist die Übernahme einer Garantie zu unterscheiden.

      In der Europäischen Union beeinflussen Rechtsakte des Verbraucherschutzrechts das nationale Gewährleistungsrecht, z. B. die Verjährungsfrist oder eine Beweislastumkehr. Die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EU-Richtlinie 99/44) bspw. bestimmte einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim Verkauf einer Ware von einem Unternehmer an einen Verbraucher.[1]

       

      Ingo Becker

      So, da ich für mein Geld leider arbeiten muss ist das Thema für mich damit erledigt..

      So, da ich für mein Geld leider arbeiten muss ist das Thema für mich damit erledigt.. 
      Ingo Becker
      So, da ich für mein Geld leider arbeiten muss ist das Thema für mich damit erledigt.. 

      Ich muss auch arbeiten. Aber Du kannst gerne bei Deiner Meinung zu Garantie und Gewährleistung bleiben.

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ingo Becker

      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.

      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.
      Ingo Becker
      Es ist gesetzlich geregelt was Garantie auf neue Geräte angeht.

      Nein, ist es nicht. 

      Die Telekom gibt keine Garantie auf ihre Geräte. 

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      der_Lutz

      Die Telekom gibt keine Garantie auf ihre Geräte.

      Die Telekom gibt keine Garantie auf ihre Geräte. 
      der_Lutz
      Die Telekom gibt keine Garantie auf ihre Geräte. 

      ich glaube es wird nichts mehr .....

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @JM11 

      zu dem Thema gibt es hier einige Threads die Bände sprechen.

      Aus der Erfahrung heraus, auch hier wirst du nicht die gewünschten Informationen erhalten.

       

      Ich würde an deiner Stelle direkt einen Brief schrieben und je nach Zeitschiene usw. zur Mangelbeseitigung bzw. zum Tausch auffordern, dabei eine kurze Frist setzen und fertig, und ganz wichtig, für zukünftige Käufe mir sehr genau den Vertragspartner aussuchen.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte die - wahrscheinlich naive - Hoffnung, dass irgendein bei der Telekom arbeitender Mensch meinen "Hilferuf" wahrnimmt und sich des Problems annimmt...

       

      Mittlerweile neige ich - wie in einem anderen Thread gelesen - auch dazu, das Produkt im Müll zu entsorgen und künftig meine Finger vom Telekomshop zu lassen...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @JM11,

      je nachdem, was genau ausgetauscht/reklamiert werden soll, gibt es verschiedene Herangehensweisen.

      Daher möchte gern die eingangs gestellten Fragen von @juergen3004 aufgreifen, denn bisher kann ich nur raten, um welches Produkt es eigentlich geht?

      Zusätzlich wäre es schön, wenn Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ ausfüllen. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

      Grüße
      Mandy S.

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Update: mittlerweile kümmert man sich auf Seiten meines Vertragspartners Deutsche Telekom persönlich um mein Anliegen. Damit ist mein Anliegen hier erledigt. 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Letztes Update: Mittlerweile hat der örtliche Telekom Shop, der sich dann doch irgendwann der Sache angenommen hat, das Produkt ausgetauscht. Damit bin ich vollends zufrieden gestellt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Update: mittlerweile kümmert man sich auf Seiten meines Vertragspartners Deutsche Telekom persönlich um mein Anliegen. Damit ist mein Anliegen hier erledigt. 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Letztes Update: Mittlerweile hat der örtliche Telekom Shop, der sich dann doch irgendwann der Sache angenommen hat, das Produkt ausgetauscht. Damit bin ich vollends zufrieden gestellt.

      0

    • vor einem Jahr

      @Ingo Becker 

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telekom-hilft-News/Unsere-Spielregeln-fuer-einen-offenen-Austausch/ba-p/1535837

       

      von Garantie und Gewährleistung hast du leider nur Halbwissen. ☹️ auch Punkt!

      1

      Antwort

      von

      vor einem Jahr

      Ok, was die Nettikette angeht war das ein Ausrutscher. Natürlich möchte ich den Verfasser "der Lutz" nicht beleidigen. Trotzdem haben Elektrogeräte 24 Monate Garantie, das gilt natürlich nicht wenn der Käufer den Defekt herbeigeführt hat. Lässt man das Handy fallen und das Display ist kaputt hat der Hersteller nichts damit zu tun. Kaufe ich ein TV Gerät und es lässt sich nach 13Monaten nicht mehr einschalten ist der Verkäufer mit im Boot. Was das halbwissen angeht, ich bin kein Rechtsanwalt und sicher trifft das nicht pauschal immer zu, Ausnahmen bestätigen eben die Regel. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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