Roaming-Zuschlag EWR-Land bei Aufenthalt länger als vier Monate
vor 2 Jahren
Hallo,
nach mehreren vergeblichen Anläufen bei der Hotline versuche ich es hier mit folgender Frage:
Ich nutze eine Mobilfunk-Hauptkarte (unlimited) mit drei Zusatzkarten. Eine Zusatzkarte benutzt eine Person, die sich in einem Auslandsaufenthalt in einem roamingfreien EWR-Land befindet.
Es gibt ja eine EU-Spezialregelung bei einem Aufenthalt länger als vier Monate. Auf der Telekom-Website steht, dass ein Roaming-Aufschlag erhoben werden "darf". Was heißt das? Gibt es einen Aufschlag oder nicht? Was würde konkret bei einem Aufenthalt vom 28.8.2022 bis zum 21.12.2022 im EWR-Land passieren?
Weitere Fragen: Wie funktioniert das konkret mit der Obergrenze beim unlimited-Tarif. Ich zahle unrabattiert monatlich 90,- Euro, bekomme aber einen Rabatt. Wie berechnet sich die Obergrenze? Gibt es überhaupt (noch) eine Obergrenze? Was passiert wenn diese erreicht wurde?
Vielen Dank
D.
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Hallo @MikeDirk
Weitere Fragen: Wie funktioniert das konkret mit der Obergrenze beim unlimited-Tarif. Ich zahle unrabattiert monatlich 90,- Euro, bekomme aber einen Rabatt.
Du hast 80GB in der EU.
Wenn du noch eine StreamOn Option aktiviert hast, kommen nochmal 80 GB oben drauf. Es wird aber getrennt abgerechnet.
Es gibt ja eine EU-Spezialregelung bei einem Aufenthalt länger als vier Monate. Auf der Telekom-Website steht, dass ein Roaming-Aufschlag erhoben werden "darf". Was heißt das? Gibt es einen Aufschlag oder nicht?
Es gibt die Aufschläge.
Hier ein Artikel der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/eu-roaming-grenzen-bei-laengeren-auslandsaufenthalten
Du wirst somit kontaktiert, wenn es zu einem Aufschlag kommen würde.
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Has
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Sind das 80 GB/ Monat
ja
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Anonymous User
mboettcher
vor 2 Jahren
@MikeDirk _ 28.8.2022 bis zum 21.12.2022 sind weniger als 4 Monate.
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Has
Antwort
von
mboettcher
vor 2 Jahren
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz?
Die Regelungen zur "Angemessene Nutzung in der EU" stehen auf den letzten beiden Seiten.
Bei der Berechnung des Datenvolumens ohne ohne Roamingaufschlag wird der monatlicher Grundpreis ohne Smartphone/ Endgerät (netto) des Mobilfunktarifs zugrunde gelegt.
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mboettcher
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MikeDirk