Gelöst

Router angeblich nicht bei der Telekom angekommenm

vor 5 Jahren

Hallo,

 

ich habe meinen Internetvertrag zum 1.10.2018 bei der Telekom gekündigt und meinen Speedport LTE II ordnungsgemäß mit dem angeforderten Retourenschein der Telekom zurück geschickt. Soweit so gut. Im Dezember 2019! kam die Aufforderung der Telekom weiter die Miete dafür zu bezahlen, da mein Guthaben aufgebraucht wäre!!?

Zum einen habe ich nicht gewusst, dass ich ein Guthaben hatte und zum anderen konnte ich durch die Kündigung keine Vertragsdaten mehr einsehen.

Da ich nach über 1 Jahr keinen Rücksendebeleg mehr habe, hatte ich die Telekom kontaktiert und mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert. Jetzt erhielt ich eine Mail, dass eine Rückverfolgung nicht möglich sei, da die Rücksendung bereits über 12 Monate zurück läge. 

 

Ich komme mir etwas Vera... vor, da man erst 1 Jahr wartet bis man weiter Kohle will! Ich sehe nicht ein für etwas zu zahlen, was ich nicht mehr habe und nach Vertragsende nach Vorschrift zurück gesandt habe.

 

 

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    • vor 5 Jahren

      @kathrin-finger 

       

      Das muss sich jemand vom @Telekom hilft Team anschauen, deshalb hinterlege bitte deine Kunden- und Rückrufnummer im Profil und antworte im Anschluss auf diesen Beitrag.

       

      0

    • vor 5 Jahren

      @kathrin-fingermach mal das:

      Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind Zwinkerndhttps://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

      0

    • vor 5 Jahren

      kathrin-finger

      zum anderen konnte ich durch die Kündigung keine Vertragsdaten mehr einsehen.

      zum anderen konnte ich durch die Kündigung keine Vertragsdaten mehr einsehen.
      kathrin-finger
      zum anderen konnte ich durch die Kündigung keine Vertragsdaten mehr einsehen.

      Das glaube ich so nicht. Mag sein, dass nach 12 Monaten keine Einsicht mehr möglich war - aber während der ersten 6 Monate nach Vertragsbeendigung war das vermutlich durchaus möglich.

      Ich selbst habe es so eingerichtet, dass ich die Rechnung nicht nur online im Kundencenter bereitgestellt bekomme, sondern dass die mir auch zusätzlich als E-Mail zugeht. Das ist eigentlich die empfehlenswerte Variante, wenn man sich die Rechnung nicht per Briefpost zuschicken lässt.

      0

    • vor 5 Jahren

      @kathrin-finger 

       

      Du hast doch "damals" eine Eingangsbestätigung erhalten. Wo ist diese?

       

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      hi, 

      ich hatte per Post nie eine erhalten, nur per Mail. Allerdings ist genau diese nicht mehr in meinem Archiv. Nur gelöscht hatte ich die nicht.

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @kathrin-finger 

       

      Das ist schlecht.

       

      Das ist genau der Grund, warum ich alle Belege / Quittungen / Rechnungen / Überweisungsbelege / E-Mail's

      und Eingangsbestätigungen in der Cloud speichere. Und das nicht nur für 2 Jahre wie empfohlen wird, sondern

      für immer. Das hilft Dir zwar jetzt aktuell nicht weiter, solltest du aber mal für die Zukunft drüber nachdenken.

       

      Und wenn du keinen Nachweis liefern kannst, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und den Router

      zahlen. Oder die Telekom zeigt Kulanz... Abwarten bis sich einer vom Team meldet.

       

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ich danke dir 🙂

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.


      Nebenbei angemerkt:

      Die Telekom hätte auch verlangen können, daß du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellst.

      Hierfür reicht schon die Sendungsnummer.

      Blöd an der Sache ist nur, wenn man selbst keine Nachweise erbringen kann.

      Im Endeffekt ist nicht der Empfänger sondern der Absender dafür verantwortlich.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      kathrin-finger

      kathrin-finger ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert. ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert. kathrin-finger ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert. Nebenbei angemerkt: Die Telekom hätte auch verlangen können, daß du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellst.

      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.


      Nebenbei angemerkt:

      Die Telekom hätte auch verlangen können, daß du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellst.

       

      kathrin-finger
      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.

      kathrin-finger

      ... mir wurde eine Nachverfolgung zugesichert.


      Nebenbei angemerkt:

      Die Telekom hätte auch verlangen können, daß du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellst.

       


      @Gelöschter Nutzer 

      Das stimmt nur zur Hälfte...

      Der Retourenschein wird von der Telekom erstellt und ist somit "Auftraggeber"...

      Versender ist die Telekom.... Allerdings von der Kundenadresse an sich selber.

      Die Nachforschung obliegt hier bei der Telekom als "Auftraggeber".

       

      Es ist jedoch in der Tat so, dass nach einem Jahr bei DHL nichts mehr nachverfolgt werden kann.

      Wenn dann noch ein Guthaben auf dem Buchungskonto "umheroxydiert", dass dann durch die weiterlaufende Miete aufgefressen wird, ist es für den Endkunden nicht mal nachvollziehbar, dass da überhaupt noch ein Mietvertrag weiterläuft.

       

      Alles im Allem:

      Für den TE eine schei... Situation:

      • Keine Nachweise mehr
      • Guthaben weg
      • Und jetzt auch noch Zahlungsforderungen...

      Und mal ehrlich:

      Welcher Beleg ist heutzutage wirklich ein Ausdruck?

      Im Regelfall alles auf Themopapier (wie aus guten alten Fax-Zeiten) und meist schon nach drei Monaten nicht mehr lesbar...

      Jetzt muss man auch noch von jedem Beleg ne Kopie machen...

       

      Das Spiel hatte ich mal vor einiger mit nem Baumarkt durch, als ich ne Pfand-Gasflasche persönlich zurückgebracht hatte...

      Die wollten den Beleg...

      Ich erstmal innerlich am Kopf gekratzt... OK - wieder nach Hause... dann einen verblichenen Kassenbon genommen und wieder hin...

      Nach kurzer Diskussion war das mit mal kein Problem mehr, mir die Flasche wieder abzunehmen und den Pfand auszuzahlen...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      kathrin-finger

      Ich sehe nicht ein für etwas zu zahlen, was ich nicht mehr habe und nach Vertragsende nach Vorschrift zurück gesandt habe.

      Ich sehe nicht ein für etwas zu zahlen, was ich nicht mehr habe und nach Vertragsende nach Vorschrift zurück gesandt habe.
      kathrin-finger
      Ich sehe nicht ein für etwas zu zahlen, was ich nicht mehr habe und nach Vertragsende nach Vorschrift zurück gesandt habe.

      Das ist verständlich.

      Aber es ist eigentlich überall so - wenn man einen Anspruch begründen will oder Anspruch zurückweisen will, dann braucht man einen entsprechenden Beleg. Die Verjährungsfrist im BGB ist üblicherweise drei Jahre zum Jahresende. So lange empfiehlt es sich, Belege aufzubewahren.

      Du bist jetzt vermutlich komplett auf Kulanz angewiesen.

       

      Obwohl die Telekom wenn sie einen Rücksendebeleg schickt ja eigentlich eine Referenznummer hat - und bei Wareneingang auch diese Referenznummer registriert werden könnte (oder sollte?). Da Rücksendungen aber auch gerne mal an ein anderes Unternehmen wie z.B. arvato geroutet werden...

       

      Wenn Du jetzt den Mietvertrag explizit kündigst, dann ist es mit künftigen Mietzahlungen beendet. Aber dann wird Dir vermutlich noch eine ordentliche Schadenersatzsumme aufgebrummt - wegen Nicht-Zurücksenden des Routers (die Schadenersatzsumme entspricht ganz grom dem Zeitwert und einem Aufschlag - der Speedport LTE 2 ist ja weiter im Programm bei der Telekom)

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @kathrin-finger,

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

      kathrin-finger schrieb: Hallo,

      ich habe meinen Internetvertrag zum 1.10.2018 bei der Telekom gekündigt und meinen Speedport LTE II ordnungsgemäß mit dem angeforderten Retourenschein der Telekom zurück geschickt.

      Dies kann ich so nicht bestätigen! Der Router wurde von dir nie gekündigt und dementsprechend wurde von uns auch nie ein Retourenschein erstellt - somit gibt es von uns auch keine Sendungsnummer.
      Ich habe gesehen, dass du dich diesbezüglich bereits bei uns gemeldet hast und meine Kollegen den Router aus Kulanz (ohne Schadenersatz & Rückgabe) gestern zu sofort gekündigt haben - somit ist das Thema vom Tisch.

      Grüße
      Alexander M.

      14

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Alexander M. @kathrin-finger 

       

      Oha!

       

      Das klingt ja schon mächtig nach versuchten Betrug.

      Und die Telekom hat trotzdem den Router per sofort gekündigt ohne Schadensersatz haben zu wollen.

       

      Respekt!

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Eine Frage bleibt aber noch offen:

      Wenn das Thema schon gestern vom Tisch war, warum dieser Thread?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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