Gelöst
Router / Speedbox in der Filiale gekauft - Gilt wirklich kein Widerrufsrecht!?
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
Ich habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
Ich wollte am Freitag die Box zurückgeben. Der Filialeleiter meinte, dass der Umtausch für den gekauften Router ausgeschlossen ist. Ich würde beim Kauf qm Montag gar nicht informiert. Ich habe nur ein Zettel aus dem Terminal bekommen, wo keine Information dazu gibt. Sie haben mir erst am Freitag die richtige Rechnung ausgedrückt, wo diese Info steht.
Darf ich das wirklich nicht umtauschen?
Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?
Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste.
Danke im Voraus für die Antworten.
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vor 2 Jahren
Zitat damls
14 Tage Rücktrittsrecht
Die Telekom bietet auf allen Kanälen (auch im Shop) ein 14-tägiges Rücktrittsrecht an. Nach jedem Auftrag wird der Kunde per E-Mail sehr detailliert darüber informiert, was er oder sie soeben bestellt hat.
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vor 2 Jahren
Der Filialeleiter meinte, dass der Umtausch für den gekauften Router ausgeschlossen ist.
Es gab in Deutschland noch nie ein gesetzliches Widerrufsrecht für in einem Laden gekaufte Ware.
Das Widerrufsrecht wurde eingeführt, um Nachteile insbesondere bei telefonischer oder online Bestellung auszumerzen, weil man da (anders als im Laden) das Gerät nicht eingehender anschauen, anfassen oder ggf. auch testen kann, auch kann man im Laden i.a. einen Verkäufer um Beratung fragen.
Das Widerrufsrecht ist übrigens auch nicht dafür gedacht, dass man zwei Wochen lang ein Gerät bis zu zwei Wochen lang ausgiebig testen kann - allerdings wird i.a. niemand feststellen können, was man mit dem Gerät gemacht wurde (z.B. getestet, wie gut das in der eigenen Wohnung funktioniert), so lange wie man aufpasst, dass keine Kratzer oder andere sichtbare Beschädigungen auftreten.
Manche Geschäfte bieten von sich aus aber ein Rückgaberecht oder ein Umtauschrecht an, entweder gegen Rückerstattung des Geldbetrags oder gegen einen Gutschein (der wieder im fraglichen Geschäft eingelöst werden muss)
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vor 2 Jahren
ch habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft. Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
ch habe am Montag eine schwarze Speedbox Smart 4 Typ A in einer Filiale in München gekauft.
Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
@Auri123: Wenn Du in einer 45 m² Wohnung mit einem Speedport Smart 4 Typ A nicht überall ausreichendes WLAN hast, dann ist entweder Dein Smart 4 defekt*), falsch konfiguriert, Deine Wohnung besteht aus kompletten Metallwänden oder einige Deiner WLAN-Geräte kommen mit dem aktuellen WLAN Standard WiFi 6 inkl. WPA 3 nicht zurecht und verbinden sich daher nicht mit dem Smart 4. Mein Smart 4 Typ A "leuchtet" meine 70 m² Wohnung völlig ausreichend aus, gerade auch im 5 GHz WLAN-Band.
Gruß Ulrich
*)dann kannst Du ihn umtauschen
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vor 2 Jahren
. . . . . Darf ich das wirklich nicht umtauschen? Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert? Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste. . . . . .
. . . . .
Darf ich das wirklich nicht umtauschen?
Warum wurde ich beim Kauf nicht informiert?
Ich habe extra geprüft, das Gesetz in Deutschland für nicht widerrufene Sachen hat den Router nicht auf der Liste.
. . . . .
Das ist wahrscheinlich eine Liste, die sich auf den Kauf im Internet bzw Versandhandel bezieht.
Du hast aber im Laden gekauft.
Und im Laden hast du grundsätzlich KEIN Umtausch-oder Rügabe-Recht.
Egal ob du eine Unterhose oder eine Speedbox kaufst.
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vor 2 Jahren
Die Box ist gar nicht gut. Ich habe immer noch kein Internet in manchen Räumen bei mir in der Wohnung 45m2.
@Auri123: Noch zwei Fragen:
Sollte der Smart 4 nicht defekt sein oder es an Deinen Geräten oder einer möglichen Störquelle liegen, dann hast Du mit einem anderen Router wahrscheinlich genau die gleichen Probleme.
Dann hilft Dir auch hier die Diskussion über ein mögliches Widerrufsrecht nicht.
Gruß Ulrich
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von
vor 2 Jahren
Hallo @Auri123,
es freut mich, dass du den weg zu uns gefunden hast. Herzlich willkommen in der Community.
Du hast hier bereits einige Rückmeldungen erhalten. Vielen Dank dafür an die Community.
wenn es ein Telekom Shop war kannst du den Speedport Smart 4 zurückgeben. Du hast ein Widerrufsrecht, aber wie hier bereits geschrieben wurde muss es ein Telekom Shop sein, kein Partner Shop.
Zu der schlechten WLAN Verbindung, die du mit dem Speedport Smart 4 hast, wo ist der Router in deiner Wohnung platziert? Wichtig ist, dass der Router frei steht. Sprich, er sollte nicht unbedingt in einem Schrank oder in einem Regal stehen.
Viele Grüße
Svenja Ba.
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vor 2 Jahren
Wichtig ist, dass der Router frei steht. Sprich, er sollte nicht unbedingt in einem Schrank oder in einem Regal stehen.
Gut ist es in der Regel, wenn der Router in einer Höhe von mindestens 1,20m steht - sodass die meisten Möbel nicht im Weg der WLAN Funkwellen sind.
Auch kann eine Aufstellung direkt an der Wand ggf. problematisch sein, je nach Schnitt der Wohnung.
Das betrifft aber generell jeden WLAN Router. Man stelle sich da am besten vor, wie ein Strahl vom Aufstellort des Routers dorthin kommt, wo man schlechten Empfang feststellt. Sind da u.U. mehrere Meter Mauerwerk zu durchdringen weil die Funkwellen in einem spitzen Winkel auf die Wand auftreffen, dann wird das mit dem Winkel unkritischer wenn man das Gerät z.B. 50cm von der Wand abgesetzt aufstellt.
Uneingeloggter Nutzer
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