Gelöst
Rufnummer im gleichen Haus als zusätzliche MSN übernehmen
vor 7 Jahren
Hallo Community, hallo Team,
meine Mutter wohn im gleichen Haus. Nun war die Überlegung eine Grundgebühr einzusparen, da nur ne kleine Rente bezieht. Sie hat momentan schon einen IP-Vertrag, könnte aber auch über meinen Anschluss mit telefonieren und surfen. Von der Infrastruktur im Haus her überhaupt kein Problem.
Nun die Frage: Können wir ihren Anschluss kündigen und ihre vierstellige Haupt-MSN als zusätzliche MSN auf meinen Anschluss übernehmen? Und wenn ja, was müssen wir dafür alles unternehmen, welche Formulare werden benötigt, mit wem sollte ich Kontakt aufnehmen?
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vor 7 Jahren
Hallo!
Zuerst Vertrag kündigen, im Kündigungsschreiben sicherheitshalber erwähnen dass die Rufnummer von einem anderen Teilnehmer als Wunschrufnummer genutzt werden soll. Nach Vertragsende kannst Du die Rufnummer als Wunschrufnummer beantragen (das ist m.W. kostenpflichtig).
Gruß, René
3
Antwort
von
vor 7 Jahren
Sicher, dass das funktioniert? Normalerweise liegen die Hürden der Bundesnetzagentur nicht niedrig, um eine Rufnummer übernehmen zu können: https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Rufnummer ist zu kurz für eine Übernahme. Die Wechselregelung der Bundesnetzagentur verhindert dies tatsächlich. Nur wenn der Anschluss geschäftlich genutzt wurde und dieses Geschäft von jemanden übernommen worden ist, könnte man diese kurze Rufnummer übernehmen. In diesem Fall allerdings nicht. Da alle neuen Rufnummern inkl. der Vorwahl min 11 Stellig sein sollen.
Eine Vierstellige Nummer wird daher nicht von Privat zu Privat übertragen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Eine Vierstellige Nummer wird daher nicht von Privat zu Privat übertragen.
Ein Umweg könnte theoretisch sein, den gesamten Vertrag vorher zu übernehmen. Aber das wird wohl auch nicht funktionieren, falls Ihr nicht in einer WG (d.h. in einer Wohnung) zusammen wohnt: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ jens.stockel
Schau´dir bitte mal diese Übersichtsseite an!
Hier ist alles zusammengefasst, was möglich ist!
schöne Grüße
5
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Übersichtsseite sagt zwar viel, beantwortet mir aber leider immer noch nicht alle Fragen.
Die Übersichtsseite sagt zwar viel, beantwortet mir aber leider immer noch nicht alle Fragen.
Das ist genau die Reaktion, die ich damit provozieren wollte!
Denn das, was du vorhast, ist nicht vorgesehen!
schöne Grüße
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Übersichtsseite sagt zwar viel, beantwortet mir aber leider immer noch nicht alle Fragen. Vielleicht kann ja mal ein Telekom-Hilft-Teammitglied Kontakt mit mir aufnehmen um die zu klären.
Die Übersichtsseite sagt zwar viel, beantwortet mir aber leider immer noch nicht alle Fragen. Vielleicht kann ja mal ein Telekom-Hilft-Teammitglied Kontakt mit mir aufnehmen um die zu klären.
Dann stelle doch bitte die Fragen, die noch nicht beantwortet sind! Wer die Antworten geben kann, werden wir sehen, wenn wir die Fragen kennen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die wichtigste Frage ist wirklich die, ob es geht oder nicht. Und da würde ich schon gerne von jemandem ne Antwort haben, der mir das zu 100% beantworten kann. Da wird jemand von der Telekom wohl der richtige Ansprechpartner sein. Ich weiß, dass es bis vor einiger Zeit noch ging, weil es bei einem bekannten von mir auch gemacht wurde. Aber das ist schon ein Stück her und es ändert sich ja viel in kurzer Zeit.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
klasse, dass Sie mit Ihrer Anfrage auf uns zugekommen sind. Ich bin gerne für Sie da und kümmere mich um Ihr Anliegen.
Es besteht auch im Privatkundenbereich die Möglichkeit eine Rufnummernübernahme durchzuführen. Denn auch dort gibt es Ausnahmen. Grundsätzlich gilt die Regelung der Bundesnetzagentur:
Für die Entscheidung, ob die Übertragung des Nutzungsrechts an einer Rufnummer (Rufnummernübernahme) überhaupt möglich ist, dient das Prinzip der Identifizierung über die Rufnummer.
Das heißt, jemand wird bereits über eine bestehende Rufnummer identifiziert. Das Nutzungsrecht einer Rufnummer kann nicht vererbt, verschenkt oder verkauft werden. Bei Ehepaaren, soweit Sie mit dem bisherigen Anschlussinhaber eine gemeinsame Wohnung bewohnen, kann das Nutzungsrecht an der Rufnummer des Anschlusses übernommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Rufnummer(n) besteht nicht.
Gerne biete ich Ihnen an, dass wir Ihren Fall einmal auf der Tonspur klären. Das ist vielleicht einfacher. Geben Sie mir dafür nur Bescheid, wann es Ihnen am besten passt.
Beste Grüße
Tanja R.
26
Antwort
von
vor 6 Jahren
vielen Dank für die sehr netten Gespräche. Ich freue mich, dass wir gemeinsam nach so langer Zeit Ihr Anliegen nun abschließend klären konnten.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gern wieder bei mir melden.
Liebe Grüße und noch einen schönen Sonntag
Tanja R.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @Tanja R.,
es hat alles wunderbar geklappt.
Ich möchten Ihnen nochmal herzlich für Ihr Engagement danken.
Ich finde es toll, wie Sie mich abgeholt haben und das Thema auch bis zur Lösung begleitet haben.
Toller Support.
Vielen Dank und schönen Gruß
pepe
Antwort
von
vor 6 Jahren
ich bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für Ihr supertolles Feedback. Es freut mich wirklich sehr, dass es alles so gut geklappt hat und Sie so zufrieden mit allem sind.
Falls Sie mal wieder ein Anliegen haben sollten, bei dem ich Sie unterstützen kann, dann melden Sie sich gern wieder bei mir.
Liebe Grüße
Tanja R.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von